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Änderung der Aufstiegsfortbildungsförderung wird im Bundestagsausschuss positiv aufgenommen

Die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) war heute Vormittag Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die geplante Gesetzesänderung stößt bei allen Fraktionen auf Zustimmung, der Opposition geht sie aber nicht weit genug.

Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, sagte: "So wollen wir die berufliche Bildung noch attraktiver machen und einen Akzent zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung setzen."

Finanzielle Hemmnisse, für Menschen die beruflich aufsteigen wollen, sollen durch mehr Unterstützung abgebaut werden. Rachel hob hervor, dass statt einer nun bis zu drei Fortbildungen finanziert werden und sich die Unterstützung insgesamt verbessern würde, es höhere Freibeträge und Darlehnserlasse gebe. Konkret soll der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut werden und sich auch der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag von 40 auf 50 Prozent erhöhen. Rachel rechnete vor, dass Ledige ohne Kind nun 892 Euro monatlich bekommen könnten, Alleinerziehende 1277 Euro und Verheiratete mit zwei Kindern 1597 Euro. "Das sind ernstzunehmende Größen", so Rachel.

Die Vertreter der Unions- und der SPD-Fraktion lobten die zahlreichen Zuschläge im Entwurf. Der Unions-Abgeordnete sprach von einer "transparenten Aufstiegslogik", die nun geschaffen werde. Zudem hob er hervor, dass für Absolventen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, das Restdarlehen auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallen würde. Immer mehr Betriebe würden Nachfolger suchen. Der Entwurf setze ein "deutliches Signal für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen". Die SPD-Abgeordnete hob hervor, dass mit der Novelle 730 Aufstiegsqualifikationen möglich seien, und betonte die Familienfreundlichkeit der Maßnahmen.

Wenngleich auch der Vertreter der AfD-Fraktion die Novelle lobte, kritisierte er, dass die Unterstützung in der beruflichen Bildung immer noch nicht der im akademischen Bereich gleichkäme: "Ein Student muss nicht für seine Abschlussprüfung zahlen, ein Absolvent in der beruflichen Bildung aber schon." Auch machte er darauf aufmerksam, dass in einigen Branchen, wie in der Zahntechnik, das Meisterstück bis zu 4000 Euro kosten könnte, der Zuschuss aber bei 2000 Euro gedeckelt sei.

Der Vertreter der FDP-Fraktion warb dafür, die Maßnahmebeiträge auch dann zu gewähren, wenn die Fortbildung en bloc, beispielsweise im Winter, absolviert wird. Das sehe der Entwurf bisher so nicht vor, es könnte aber gerade für Saisonarbeiter aus der Landwirtschaft wichtig sein, betonte der FDP-Vertreter und sagte: "Das kostet auch nicht mehr."

Die Vertreterin der Links-Fraktion forderte, Schülerinnen und Schüler in der praxisintegrierten Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher in die Gesetzesänderung einzubeziehen. Diese würden von dieser Form individueller Förderung zu weiten Teilen ausgeschlossen bleiben, da ihre Ausbildung nur 66 Prozent Theorie statt wie für die Förderung vorgeschrieben 70 Prozent umfasst. Laut der Abgeordneten der Linken hat der Bundesrat nun einen Vorschlag gemacht, die Unterstützung schon ab 60 Prozent Theorie zu gewähren, was die Abgeordnete ausdrücklich begrüßte.

Für einen Rechtsanspruch des AFBG trat die Abgeordnete von Bündnis90/Die Grünen ein. "Es hilft alles nichts, wenn der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nicht frei stellt." Auch warb sie für ein Weiterbildungs-BAföG, was gerade bei einem "Seiteneinstieg", in der Fortbildung nützen könnte, da es nicht nur allein um den Aufstieg gehen könnte. Danach soll von der Anpassungsqualifizierung bis zum Zweitstudium grundsätzlich jedes zertifizierte Angebot gefördert werden können.

Der Ausschusssitzung lagen der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (19/15273), der Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (19/13760), die Anträge der Linken (19/15774) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/15803) zugrunde. (hib/ROL)


Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bundestags (hib) vom 18. Dezember 2019


Schlagworte zu diesem Beitrag: Meister-BAföG, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.01.2020