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Deutliche Honorarerhöhung für alle VHS-Dozent*innen!

Gute Arbeit an der VHS Berlin

VHS-Tarifvertrag wird dem Land Berlin untersagt.

Liebe VHS-Dozent*innen,

die gute Nachricht zuerst:
Alle VHS-Dozent*innen der Honorargruppe 1.2. (akademische Qualifikation) erhalten bis August 2019 35 Euro pro Unterrichtseinheit – wie jetzt schon in Integrationskursen. Das betrifft alle Deutsch- und Fremdsprachenkurse und auch andere Bereiche – unabhängig davon, ob jemand arbeitnehmerähnlich ist oder nicht. Eine gute Nachricht auch für die anderen Honorargruppen: Alle Eingangshonorare (HonGr 1.1 bis 3.2) werden in Relation zur HonGr 1.2. erhöht! Auch das haben wir erreicht.

Am 29. November 2017 ist der Bildungshaushalt und hier die Honorarerhöhung für uns VHS-Dozent*innen im Hauptausschuss beschlossen worden. Einige der folgenden Informationen sind noch nicht offiziell veröffentlicht. Wir gehen aber davon aus, dass sie halten: Die Anhebung der VHS-Honorare auf 35 Euro/UE in der Honorargruppe „HonGr 1.2“ geschieht in zwei Schritten: Der erste Schritt erfolgt zum 1.8.2018 von jetzt 27,41 Euro auf dann 31,69 Euro/UE (statt der ursprünglich geplanten 28,38 Euro). Der zweite Schritt kommt zum 1.8.2019 auf dann 35 Euro (statt der geplanten 29,05 Euro).

Für diese Finanzierung werden die bezirkliche Haushalte zweckgebunden in 2018 um 880.000 Euro, in 2019 und um 3.000.000 Euro erhöht. Diese erhöhten Tabellenwerte (31,69 und 35 Euro) sind die neue Untergrenze der Bandbreite in der „HonGr 1.2“. Das heißt auch, die Zuschläge für Arbeitnehmerähnlichkeit auf diese Honorare werden angehoben: Arbeitnehmerähnliche Dozent*innen in Gruppe 1.2. erhalten somit ab dem 1.8.2018 erhöhte Zuschläge je UE in Höhe von 5,13 Euro und ab dem 1.8.2019 in Höhe von 5,67 Euro pro UE auf das Mindesthonorar der neuen Bandbreite.

Auf das Basishonorar (ohne Zuschläge) erhalten nunmehr alle VHS-Dozent*innen der Honorargruppe 1.2 eine Tariferhöhung 2018 in Höhe von 3,31 Euro/UE. Dies entspricht einer Honorarerhöhung von 11,66 %. 2019 erhalten diese Dozent*innen eine Tariferhöhung ebenfalls von 3,31 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 10,44 %. Damit erhöht sich das Honorar im Laufe von zwei Jahren um 22 %!

Wir sehen diese Erhöhungen als Ergebnis unserer gemeinsamen Anstrengungen! Im Laufe der Jahre haben wir uns Zugänge in die Politik geschaffen, die fruchtbar sind. Basis dafür ist die Vernetzung unter uns VHS-Dozent*innen und unsere gewerkschaftliche Anbindung. Und doch: Die Angleichung an das Bundesniveau der Integrationskurse von 35 Euro/ UE hätte früher als 2019 kommen müssen. Dieser Wehrmutstropfen zeigt uns, dass wir noch stärker werden müssen. Gerade auch im Hinblick auf die ausstehenden Verhandlungen über eine bessere soziale Absicherung.

Hier zeigt sich aktuell, dass die Politik nicht – wie angekündigt – ihr beschlossenes Regierungsprogramm umsetzt. Für die arbeitnehmerähnlichen Lehrkräfte an den Berliner Musikschulen und Volkshochschulen haben wir in diesem Jahr den Senat zu Tarifverhandlungen aufgefordert – nachdem die drei Regierungsparteien unserem politischen Druck im Rahmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin nachgegeben und Tarifverhandlungen zugesagt hatten. Aber Tarifverhandlungen wurden dem Land Berlin – und damit uns – verwehrt.

In den Richtlinien der Regierungspolitik wurde vom Berliner Parlament am 10.1.2017 als verpflichtend beschlossen: „Öffentlichen Dienst zum Vorbild machen – Den Öffentlichen Dienst wird der Senat zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird der Senat erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung erreicht werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will der Senat eine tarifvertragliche Regelung abschließen.“

Vor wenigen Wochen beantragte das Land Berlin in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Arbeitgeber), Tarifverhandlungen in Berlin für den Bereich der Lehrkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen führen zu dürfen. Als Teil der Tarifgemeinschaft muss jedes Bundesland satzungsgemäß eine Vollmacht für eigene Tarifverhandlungen einholen.

Am 21. November 2017 haben wir persönlich vom Berliner Staatssekretär für Finanzen offiziell erfahren, dass das Land Berlin für uns keinen Tarifvertrag schließen darf. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder habe die Erlaubnis nicht erteilt. Die Gründe wurden uns nicht näher erläutert. Damit hat man uns die Möglichkeit genommen, für unseren VHS-Tarifvertrag zu werben und die ablehnende Haltung mit Argumenten zu ändern. Wir halten diese Art der Kommunikation zwischen einer legitimierten Gewerkschaft und der Politik für falsch. Sie erinnert stark an die alte „Basta“-Politik.

Unabhängig davon, ob das Land Berlin Tarifverhandlungen führen darf oder nicht, werden wir darauf drängen, mit dem Senat über unsere Forderungen zu verhandeln, um unsere Vorstellungen für Gute Arbeit im Land Berlin an Volkshochschulen und Musikschulen durchzusetzen. Auch wenn die Form des Tarifvertrages nicht „erlaubt“ ist, werden wir Formen finden, um unsere Inhalte in die Regularien der Arbeits-/Auftragsbedingungen im Land Berlin einzubringen. Wir fordern eine Bezahlung wie angestellte Lehrkräfte mit vergleichbarer Qualifikation, die Sicherung von Beschäftigung und Auftragsvolumen, die Verbesserung der Ausfallzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersversorgung, Mutterschutz und Elternzeit – und anderes Wichtiges mehr.

ver.di geht davon aus, dass die beteiligten Senatsverwaltungen uns – als legitimierte Interessensvertreter*innen der betroffenen Lehrkräfte – maßgeblich an den Lösungen für eine „bessere soziale Absicherung“ beteiligen. Nur so kann das beschlossene Versprechen des Berliner Senats eingelöst werden.

Mit besten Grüßen

Eure Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung
und Eure Tarifkommission VHS-Berlin



Quelle: ver.di-Tarifinfo, VHS Berlin, 3. Dezember 2017

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Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Honorar, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.01.2018