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WeGebAU

Weiter durch Bildung

Fit für die Zukunft mit beruflicher Weiterbildung

Unsere Arbeitswelt verändert sich: durch technologische Entwicklungen, durch den demographischen Wandel und den damit verbundenen späteren Renteneintritt und Veränderungen im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen. Ehemals „normale“ Erwerbsbiographien, die nach Ausbildung oder Studium begannen und nach einem ganzen Berufsleben bei demselben Arbeitgeber mit dem Renteneintritt endeten, werden immer seltener. Die Arbeitsmarktpolitik der Zukunft muss sich Herausforderungen stellen und verhindern, dass der technologische Wandel zu Arbeitslosigkeit führt. Eine Schlüsselrolle wird zukünftig die berufliche Weiterbildung einnehmen. Sie kann Arbeitsplätze sichern.

Schon heute zeigen Arbeitslosenstatistiken, dass Menschen ohne Berufsabschluss ein etwa fünfmal höheres Risiko haben, arbeitslos zu werden, als Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Wenn in Zukunft aber Maschinen immer mehr Tätigkeiten übernehmen können, dann müssen die Arbeitskräfte aus Fleisch und Blut so gut qualifiziert sein, dass sie immer komplexere Tätigkeiten ausüben können. Um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit im strukturellen Wandel zu erhalten, rückt also Qualifizierung noch mehr in den Vordergrund. Je höher die Qualifikation, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden. Hier setzt WeGebAU an. Zudem ist WeGebAU für kleine und mittlere Unternehmen ein sinnvolles Instrument zur Personalentwicklung und Fachkräftesicherung, mit dem Beschäftigte weiterqualifiziert und Fachkräftepotenziale im Betrieb besser genutzt werden können.

Die Beispiele in diesem Heft sollen Mut machen, Weiterbildung zu wagen. Diese Broschüre soll sowohl Betriebsräte und Arbeitnehmer/-innen als auch an Weiterbildung Interessierte ansprechen. Gehen Sie offensiv mit dem Thema um, machen Sie WeGebAU in den Betrieben bekannt und helfen Sie mit, die bereitgestellten Mittel sinnvoll zu nutzen!


Was ist WeGebAU?

Mit diesem Programm der Bundesagentur für Arbeit können Aus- und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung einer Ausbildung ist, dass sie mindestens zwei Jahre dauert und zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt. Der/die geförderte Arbeitnehmer/-in muss geringqualifiziert sein. Dies bedeutet, dass entweder kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt oder der/die Arbeitnehmer/-in mindestens vier Jahre in einer un- oder angelernten Tätigkeit gearbeitet hat.

Bei Ausbildungen (gemeint sind hier Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen und berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen) werden die Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 50 und 100 Prozent, je nach Einzelfall, erhalten. Die Ausbildung kann en bloc oder in Modulen gemacht werden.

Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse müssen mindestens vier Wochen dauern. Die Lehrgangskosten werden in Höhe von 50 bis 100 Prozent übernommen, auch hier wieder je nach Einzelfall und abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter des Beschäftigten. Grundsätzlich wird nur gefördert, wenn der Betrieb unter 250 Beschäftigte hat.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und Weiterbildungen nur, wenn sowohl Bildungsträger als auch Lehrgang ein bestimmtes Qualitätsniveau haben.


Die Broschüre kann beim DGB-Bestellservice sowohl als pdf-Datei heruntergeladen oder in gedruckte Broschüre bestellt werden.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Berufliche Weiterbildung, Betriebliche Weiterbildung, Qualifizierung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.01.2018