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Neuausrichtung der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Dr. Susanne Eisenmann, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, unterzeichnen die neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung. Ziel ist, jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf mittels intensiver beruflicher Orientierung und individueller Beratungen zu Optionen der Berufswahl zu erleichtern.

„Falsche Vorstellungen von der Berufswelt oder den eigenen Fähigkeiten und Interessen sind oft Gründe für Startschwierigkeiten, Studien- oder Ausbildungsabbrüche. Deshalb müssen wir Schülerinnen und Schüler früh und kontinuierlich bei ihrem Berufswahlprozess begleiten und sie dabei unterstützen, ihre Kompetenzen und Interessen zu reflektieren, um sich selbstverantwortlich für einen Berufsweg entscheiden zu können. Dann gelingt ihnen der Schritt von der Schule in eine Ausbildung, ein Studium oder in den Beruf. Bei dieser zentralen Aufgabe wirken Schule und Berufsberatung eng zusammen“, sagt die diesjährige Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Dr. Susanne Eisenmann.

Detlef Scheele ergänzt: “Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist für die jungen Menschen ein entscheidender Schritt. Die Schulen und die Berufsberatung wollen die Jugendlichen auf dem Weg der Entscheidungsfindung, welche Berufsausbildung oder welches Studium für sie richtig ist, durch präventive und aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote begleiten. Dies ist der beste Weg, um Brüche in Bildungsbiographien zu vermeiden. Die unterzeichnete Vereinbarung bildet den Rahmen dafür und setzt die jahrelange gute Zusammenarbeit fort.“

Die Rahmenvereinbarung sieht vor, die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien zu steigern. Diese orientieren sich an zentralen Eckpunkten und Empfehlungen; die daraus entstandenen Angebote sollen systematisch aufeinander aufbauen. Unter anderem durch vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll so jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler kontinuierliche Beratung und Begleitung nutzen können. Unabhängig von schulischer Laufbahn oder sozialem Hintergrund sollen Schülerinnen und Schüler ein breites Angebot an beruflicher Orientierung und Information erfahren, um eigenständig und reflektiert eine tragfähige Entscheidung über ihren Ausbildungsberuf oder ihr Studium treffen zu können.

Um frühzeitig in der Bildungsbiographie für das Thema Berufliche Orientierung zu sensibilisieren, sind auch Praxiserfahrungen wie Werkstatttage oder Betriebspraktika und Beratungsangebote fest in den Lehrplänen verankert. Die Agenturen für Arbeit treten hierfür verstärkt in Schulen auf und bieten ihre Beratung auch Eltern an. KMK und BA empfehlen den Ländern und Regionaldirektionen der BA, konkrete Vorhaben für die Umsetzung der Eckpunkte in eigenen Vereinbarungen festzulegen oder fortzuschreiben.

Hintergrund:

Die Ständige Kontaktkommission „Kultusministerkonferenz / Bundesagentur für Arbeit“ wurde durch die erste Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 05.02.1971 begründet. Ziel der Kontaktkommission ist es, dass die Unterrichtsverwaltungen der Länder und die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sich gegenseitig über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse informieren. Dazu gehört auch der Austausch von einschlägigen Erlassen und Bekanntmachungen. Die Kontaktkommission tagt turnusmäßig im Ein- bis Zweijahresrhythmus. Die neue Rahmenvereinbarung löst mit Unterzeichnung die bisherige Rahmenvereinbarung vom 15.10.2004 ab.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 16. Oktober 2017


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.10.2017