Selbstständige in der Weiterbildung

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Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern

"An der Volkshochschule (VHS) und an der Musikschule Bremen arbeiten Honorarkräfte zu Bedingungen, die dringend verbessert werden müssen. Rund 900 Dozentinnen/Dozenten an der VHS und rund 90 Honorarkräfte an der Musikschule wurden seit Jahren von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt und erhalten inflationsbedingt heute weniger Geld als früher. Beide Einrichtungen sind Eigenbetriebe der Stadtgemeinde. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten endlich angemessen nachkommen und die prekären Verhältnisse beenden.

An der Musikschule wurde die Zahl der Festanstellungen deutlich reduziert und durch die vermehrte Einstellung von Honorarkräften ausgeglichen. Arbeiteten 2005 noch 79 festangestellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an der Musikschule, waren es Ende 2015 nur noch 49, die Vollzeitstellen wurden von 15 auf 4 reduziert. 2005 wurden 36 Prozent der Unterrichtsstunden von Honorarkräften erteilt, im Jahr 2015 waren es bei insgesamt gestiegenem Angebot schon 63 Prozent. Das Honorar der Lehrkräfte liegt für 45 Minuten Einzelunterricht bei 20 Euro. Es wurde seit 2003 (!) nicht mehr angehoben. Inflationsbedingt ergibt sich daher ein Einkommensverlust von rund 20 Prozent.

An der Volkshochschule Bremen wurden die Honorare in den letzten Jahren nur minimal erhöht und liegen aktuell bei 20,50 Euro pro Unterrichtseinheit. Dabei wird Vorbereitungszeit nicht vergütet, die Beschäftigten müssen alleine für ihre Sozialversicherungen aufkommen. Der reale Stundenlohn liegt deshalb weit niedriger und in einigen Fällen sogar unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes. Viele Honorarkräfte arbeiten seit Jahren hauptberuflich an der Musikschule, und auch an der VHS gibt es viele Honorarkräfte, die ihr Einkommen vor allem über Honorare erzielen. Die Arbeit in der Weiterbildung ist verantwortungsvoll und erfordert in den meisten Fällen eine hohe Qualifikation. Musiklehrerinnen/Musiklehrer an der Musikschule haben in der Regel ein abgeschlossenes Studium.

Die Arbeitsbedingungen sind jedoch höchst prekär: Wer als Honorarkraft arbeitet, hat keine Absicherung bei Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Es gibt keinen bezahlten Urlaub, keinen Mutterschutz, keine Elternzeit, keinen Kündigungsschutz. Honorarkräfte können keinen Personalrat wählen oder in entsprechende Mitbestimmungsgremien gewählt werden. Viele Honorarkräfte müssen aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen. Armut im Alter ist vorprogrammiert. Honorarkräfte an der Volkshochschule erhalten bisher noch nicht einmal eine soziale Absicherung durch eine Kranken- und Rentenversicherung entsprechend der Künstlersozialkasse - sie müssen wegen der fehlenden Parität doppelte Beiträge für die eigenen Versicherungen zahlen.

Auch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird nicht eingehalten: Wer an der VHS Kurse für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt, erhält 35 Euro pro Einheit. Auf diesen Vergleichswert müssen alle Honorare zügig angehoben werden.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,
  1. in den Haushaltsentwürfen für den Doppelhaushalt 2018/2019 eine Erhöhung der Honorare an Musikschule Bremen und VHS Bremen um 5 Euro pro Unterrichtseinheit zum 1.1.2018 und um weitere 5 Euro im Jahr 2019 einzuplanen und die Zuschüsse für die Eigenbetriebe VHS und Musikschule entsprechend anzupassen.

  2. in der mittelfristigen Finanzplanung die Honorare auf das Niveau der BAMF-Vergütung von 35 Euro anzuheben und anschließend an die Lohnentwicklung im TVöD zu koppeln sowie die Zuschüsse entsprechend zu erhöhen.

  3. für die Eigenbetriebe Volkshochschule und Musikschule ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, mit dem der Anteil der Festanstellungen bis 2020 signifikant erhöht und abgesichert wird.

  4. ein Konzept für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Urlaub bei Honorarkräften an VHS und Musikschule zu entwickeln und den Betriebsausschüssen der Musikschule Bremen und der Volkshochschule Bremen im 1. Quartal 2018 vorzulegen.

  5. sich auf Bundesebene für eine Sozialkasse für Beschäftigte in der Weiterbildung einzusetzen."


Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.


Quelle: Antrag der Fraktion DIE LINKE an die Bremer Bürgerschaft,
Drucksache 19/514 S vom 08.06.2017


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.06.2017