Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Junge Menschen mit Behinderung: Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg

Derzeit werden rund 120.000 junge Menschen mit Behinderung von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Ersteingliederung gefördert. Ziel ist, ihnen die Teilnahme an einer Ausbildung oder den Arbeitsmarkteinstieg zu ermöglichen. Knapp 50 Prozent der Geförderten beginnen im Rahmen des Rehabilitationsverfahrens eine Berufsausbildung, häufig mit einer vorgeschalteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Ein Jahr nach dem Abschluss der Ausbildung im Rahmen des Reha-Verfahrens sind 50 Prozent der jungen Teilnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies geht aus einer am Donnerstag vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Studie hervor.

29 Prozent der jungen Rehabilitanden sind ein Jahr nach dem Ende der Ausbildung arbeitslos bzw. auf staatliche Leistungen angewiesen. Fünf Prozent nehmen an einer anderen Maßnahme teil, vier Prozent sind geringfügig beschäftigt. Für die übrigen zwölf Prozent liegen keine Informationen vor. Hierunter fallen beispielsweise Personen, die dem Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit oder Erziehungszeiten nicht zur Verfügung stehen.

Knapp 60 Prozent der Ausbildungen finden vollständig in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten wie Berufsbildungswerken statt. Gut zehn Prozent der Ausbildungen werden kooperativ durchgeführt. Das bedeutet, dass die fachtheoretischen Unterweisungen in außerbetrieblichen Einrichtungen erfolgen, die Fachpraxis dagegen in Kooperationsbetrieben vermittelt wird. Knapp 30 Prozent der beruflichen Ausbildungen werden vollständig im Betrieb durchgeführt. „Je betriebsnäher eine Ausbildung stattfindet, desto eher führen sogenannte „Klebeeffekte“ zu einer anschließenden Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig kommt nicht für alle Rehabilitanden eine betriebliche Ausbildung infrage“, schreiben die IAB-Forscherinnen Nancy Reims, Anita Tisch und Silke Tophoven. Einige finden keinen für sie passenden Ausbildungsbetrieb, andere entscheiden sich aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen für eine Ausbildung im außerbetrieblichen Kontext, etwa in einem Berufsbildungswerk.

50 Prozent der jungen Menschen in der Ersteingliederung haben eine Lernbehinderung, rund 20 Prozent weisen eine psychische und fast ebenso viele eine geistige Behinderung auf. Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates betreffen rund fünf Prozent, organische, neurologische sowie Seh- und Hörbehinderungen jeweils rund ein Prozent. Mehr als die Hälfte der Rehabilitanden im Bereich der beruflichen Ersteingliederung ist bei Beginn des Rehabilitationsverfahrens 17 bis 20 Jahre alt. Knapp 50 Prozent der Teilnehmer beginnen die Maßnahmen der Ersteingliederung unmittelbar nach der Schule. Weitere 21 Prozent waren vor dem Beginn des Rehabilitationsverfahrens arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet.

Knapp ein Drittel der jungen Rehabilitanden hat eine Förderschule besucht. Dementsprechend niedrig ist ihr durchschnittliches Bildungsniveau: Etwa 40 Prozent haben einen Hauptschulabschluss, weitere 44 Prozent haben keinen allgemeinbildenden Abschluss.

Die IAB-Studie kann hier im Internet als pdf-datei heruntergeladen werden.


Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 7.4.2016



Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 26.04.2016