Grundsätzliches zur Weiterbildung

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20 Jahre Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

Lernzeiten als Eigenzeiten

Ich will hier nicht eingehen auf die immer wieder auftauchenden Verhinderungsberichte der Gewerkschaften auf der einen Seite und die immer wieder erhobenen Missbrauchs-vorwürfe bezogen auf den „Bildungsurlaub“ der Unternehmer auf der anderen Seite. Das ist zwar für die Teilnahmemöglichkeiten extrem relevant, wissenschaftlich aber eher langweilig: Seit sich die Bundesrepublik Deutschland im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 völkerrechtlich verpflichtet hat, einen „paid educational leave“ einzuführen, wabert der politische Streit hin und her. Das ist interessenpolitisch leicht zu erklären: es geht um ein Ressourcenproblem und eine bargaining-Konstellation.

Das gilt aber nur oberflächlich: Im Hintergrund des Konfliktes steht eine Rechtsillusion: man müsse nur die juristischen Prämissen schaffen, die Teilnehmenden kämen dann schon von selbst. Vielmehr gibt es ein Teilnahmeparadox: Es gibt einen Rechtsanspruch – ein Spielfeld – aber die Teilnehmenden – die Spielenden – kommen nicht genügend. Meist liegen die Beteiligungsquoten gemessen an den Anspruchsberechtigten bei jährlich unter 2%; im Bildungsgesamtplan 1973 war die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung noch von 15% ausgegangen. Noch weitergehend stehen hinter der Auseinandersetzung aber Kontroversen um Grundsatzfragen gesellschaftlicher Entwicklung: um Zeitverwendung und Zeitverfügung. Diese machen das Thema brisant.

Es muß, wenn wir über Bildungsfreistellung reden, immer wieder daran erinnert werden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. September 1987 einen weitgesteckten Ansatz der Freistellung für Bildung ausdrücklich bestätigt hat:

„Die den Arbeitgebern ... gesetzlich auferlegten Freistellungs- und Entgeltfortzahlungs-pflichten für Arbeitnehmer, die an Bildungsveranstaltungen teilnehmen, sind durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt. Unter den Bedingungen fortwährenden und sich be-schleunigenden technischen sozialen Wandels wird lebenslanges Lernen zur Vorausset-zung individueller Selbstbehauptung und gesellschaftlicher Anpassungsfähigkeit im Wechsel der Verhältnisse. Dem einzelnen hilft die Weiterbildung, die Folgen des Wandels beruflich und sozial besser zu bewältigen. Der Wirtschaft und Gesellschaft erhält sie die erforderliche Flexibilität, sich auf veränderte Lagen einzustellen. Da bei Arbeitnehmern die Bereitschaft zur Weiterbildung schon wegen der begrenzten Verfügung über ihre Zeit und des meist engeren finanziellen Rahmens nicht durchweg vorausgesetzt werden kann, liegt es im Interesse des Allgemeinwohls, die Bildungsbereitschaft dieser Gruppe zu verbes-sern. Unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls gibt es auch keine Bedenken, dass Bil-dungsurlaub nicht nur für berufsbildende, sondern auch für politisch bildende Veranstal-tungen vorgesehen ist. Der technische und soziale Wandel bleibt in seinen Auswirkungen nicht auf die Arbeits- und Berufssphäre beschränkt. Er greift vielmehr auf Familie, Gesell-schaft und Politik und führt zu vielfältigen Verflechtungen zwischen diesen Bereichen.“

Die zentralen Begriffe, die im Urteil auftauchen, sind „Gründe des Allgemeinwohls“ und „Verfügung über ihre Zeit“. Es geht also nicht um die Verfolgung von Partialinteressen, eine bargaining-Konstellation, sondern es geht viel weitreichender um die Herauslösung von Bildung aus dem ökonomischen Kontext von „Geldzeit“ in den Bereich der den Sub-jekten verfügbaren Zeit, der „Eigenzeit“ – also um ein Strukturproblem der Verankerung menschlichen Lebens in der Zeit.

Spätestens beim Nachdenken über „Lebenslanges Lernen“ – ich rede lieber von „Lebensentfaltender Bildung“, weil „lebenslang“ zu „lebenslänglich“ changieren kann und der Ersatzbegriff „lebensbegleitend“ fatal mit „sterbebegleitend“ konnotiert – stößt man darauf, dass alles Lernen – Entwicklung und Entfaltung, also Bildung – in der Zeit stattfindet.
Wenn man dann scheinbare Selbstverständlichkeiten im Umgang mit Zeit und Lernen erst einmal durchbrochen hat, gerät man fast zwangsläufig immer wieder in abgrundtiefe Zeitfragen. Einigen wollen wir nachzugehen beginnen.

  1. Bildungsfreistellung in der Diskussion

    Freistellung von Erwerbsarbeit für Bildungsbeteiligung im Format „Bildungsurlaub“ steht gegenwärtig nicht im Fokus der bildungs- und weiterbildungspolitisch dominanten Themen.
    Große Aufmerksamkeit hat dagegen das „Programme for the International Assessment of Adult Competencies“ (PIAAC), dessen erste Ergebnisse am 8. Oktober 2013 vorgelegt worden sind, gefunden. Die Resultate zeigen Deutschland – bezogen auf Lesefähigkeit, Rechenfähigkeit und technologische Basiskompetenz – mal wieder im unteren Mittelfeld, was sofort eine Debatte über den Wirtschaftsstandort ausgelöst hat. In der Diskussion wird aber oft übersehen, dass die Ergebnisse auch mit der Verfügbarkeit von Zeit für Lernen zusammenhängen. Angemessene Möglichkeiten zur Teilhabe an „LLL“ erfordern auch erhöhten Zeitaufwand.

    Außerdem geht es eben, wenn man die Ergebnisse bezogen auf grundlegende Kom-petenzen verbessern will, nicht nur einzelne Maßnahme der Reparatur sondern um Strukturinnovationen. Die Ausweitung der Bildungsfreistellung wäre dazu ein Beitrag.

    Nebenbei bemerkt: auch schon die Ergebnisse der bestehenden Freistellungsregelungen sind nicht zu unterschätzen. Es gibt jedoch, um das zu belegen keine angemessene Gesamtstatistik und keine hinreichende wissenschaftliche Erforschung. Die Teilnahmequoten werden nicht flächendeckend und nach gleichem Verfahren erhoben. Die letzte Zusammenstellung stammt aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16. Februar 2011 (BT-Drucksache 17/4786). Wenn man daraus – riskant – hochrechnet kommen wir auf ein viertel Million Teilnehmende pro Jahr.

    Über Interessen der Teilnehmenden wissen wir wissenschaftlich gesehen so gut wie nichts. Die Bildungsfreistellung befindet sich immer noch in einer Grauzone. Deshalb argumentieren die Tarifparteien kontrovers mit pauschalen Plausibilitäten.

  2. Zeitverwendung als Grundsatzfrage individueller und gesellschaftli-cher Entwicklung

    Hinter dem oft kleinkarierten Streit um Bildungsurlaub, der immer wieder in Behinde-rungsklagen und Missbrauchsvorwürfen hochkocht und sich dann an den Zulassungsverordnungen festmacht, stehen grundsätzliche Fragen der Zeitverwendung. Im Zusammenhang „lebenslangen Lernens“ stellt sich das Ressourcenproblem für Bildung und Weiterbildung jedoch in einem erweiterten Horizont. Es wird klar, dass es bei Bildungsangeboten nicht nur um finanziellen, sondern immer auch um zeitlichen Aufwand geht.

    Gestritten wird um die Zurechenbarkeit der Ressourcenanteile zu kontroversen kol-lektiven Akteuren, um das Verteilungsproblem im „cost-time-splitting“. Damit sind wir beim Zeitproblem.

    Generell gilt: Diese Gesellschaft krankt an temporaler Schizophrenie: einerseits wer-den Zeitanteile bei den Erwerbslosen auf null gesetzt, andererseits weitet sich die Gruppe der dauernd Überlasteten aus. Es gibt eine zunehmende Hetze aufgrund feh-lender Muße. Daraus entsteht permanenter Stress (Eine Erhebung der Techniker Krankenkasse hat dies 2013 wieder einmal aufgedeckt). Keiner hat mehr Zeit und gleichzeitig versuchen wir, sie durch Zeitmanagement den Griff zu bekommen und er-höhen so den Stress: sowohl innerhalb als auch außerhalb der Arbeit. Ergebnis ist ein Zeitparadox.

  3. Lernzeit als Zeit der „dritten Art“

    Arbeitsrechtlich kennen wir lediglich zwei Zeitformen: Erwerbszeit oder Freizeit. Zu-gleich mit dem Arbeitsstress wächst der Freizeitstress. Dazwischen schiebt sich Lern-zeit; sie erscheint in einem dualistischen Erwerbs-Freizeit-Modell als Abzug von einer oder von beiden Formen der Zeitverwendung.

    Deshalb ist es angebracht, die Vielfalt menschlicher Tätigkeiten, welche die Zeit ausfüllen zu betrachten: Erwerbsarbeit, aber auch Spielen, Schlafen, Reproduktion und eben Lernen füllen unsere Zeitbudgets. Die letzte Zeitbudgetuntersuchung des Statistischen Bundesamtes stammt von 2001/02. Sie weist für die Zeitverwendung vollzeiterwerbtätiger Personen aus: Sport, Spiel und Medien 3:17; Kontakte, Unterhaltung 1:56; unbezahlte Arbeit 2:36; Schlafen; Essen, Körperpflege beruhigende 10:31 und – jetzt kommt es: für Erwerbstätigkeit, Bildung und Weiterbildung 5:40. Die Daten beruhen auf Haushaltsfragebögen, Personenfragebögen und Tagebüchern.

    Alle erfassten Personen zusammen – also auch Rentner und Kinder ab 10 – verwen-den (das ist eigentlich eine blödsinnige Zahl) durchschnittlich 0:38 für Bildung. In einer Gesellschaft, die sich in ständigem Wandel befindet, erhält Lernen aber zunehmendes Gewicht. Lernzeiten etablieren eine „Zeit der dritten Art“. Gespannt warten wir deshalb auf die Ergebnisse der nächsten Zeitbudgetstudie, die derzeit im Feld ist.

  4. Verteilungsprobleme temporaler Ressourcen

    Es wird somit klar, dass es nicht nur um finanziellen, sondern immer auch um zeitli-chen Aufwand geht. Geld- und Zeitanteile des gesellschaftlichen Reichtums müssen für Lernbemühungen dauerhaft aktiviert werden. Dies betrifft sowohl individuelle An-strengungen, organisatorische Aufwendungen – z.B. der Unternehmen und Verwaltungen – als auch öffentliche Förderung. Es müssen zum einen Finanz-, zum andern wachsende Zeit-Budgets aufgebracht werden. Damit erweitert sich auch der Aushandlungsspielraum für einen neuen „New Deal“.

    Unter monetären Aspekten in ökonomisch dominierter Perspektive können Zeitanteile für Lernen als Opportunitätskosten dargestellt werden, d.h. rechnerisch entgangene Einkommen, weil in dieser Zeit keine Erwerbsarbeit stattfindet. Je nach Gegenstand und Anlass gibt es ein Geflecht teils verschiedener, teils überschneidender Interessen und Kosten/Nutzen-Relationen. Entsprechend unterscheidet sich auch die Bereitschaft, Ressourcen bezogen auf Geld und Zeit aufzubringen. In Betriebsvereinbarungen zur Weiterbildung finden wir vielfältige Formen der Ressourcenerbringung und -verwendung. Die Frage stellt sich also: Wofür wollen wir unser kostbarstes Gut, unsere Lebenszeit, verwenden?

    Der kleine Prinz in der Geschichte von Antoine de Saint Exupery sieht das so:
    „Guten Tag“ sagte der Händler. Er handelte mit höchst wirksamen, durststillenden Pillen. Man schluckt jede Woche eine und spürt überhaupt kein Bedürfnis mehr zu trin-ken. „Warum verkaufst du das? sagte der kleine Prinz. „Das ist eine große Zeiterspar-nis“ sagte der Händler. „Die Sachverständigen haben Berechnungen angestellt: Man spart dreiundfünfzig Minuten in der Woche.
    „Und was macht man mit diesen dreiundfünfzig Minuten?“ „Man macht damit, was man will...“ „Wenn ich dreiundfünfzig Minuten übrig hätte“ sagte der kleine Prinz, „ würde ich ganz gemächlich zu einem Brunnen laufen...“
    (Saint-Exupery, Antoine: Der Kleine Prinz. Düsseldorf 2012:68, Kap. 23).

  5. Erfüllte Zeit

    Zeit ist nicht da wie eine Pille. Wir erzeugen sie selbst in der Art und Weise mit unserer Lebenszeit umzugehen. Einmal problematisch geworden, reißt das Zeitproblem uns in einen Strudel.

    Die gemessene Zeit tritt ins Paradox zur erlebten Zeit. Nicht alle Momente sind gleich wichtig und dauern gleich lang. „Freizeit“ bedeutet im Kapitalismus Nicht-Erwerbszeit, bestimmt sich also reziprok zur Arbeitshetze als Urlaubshetze. Hinsichtlich der Länge der Erwerbszeiten ist der Kampf um deren Verkürzung und die Nutzung von Lebens-zeit keineswegs beendet, sondern steht eigentlich noch bevor – auch wenn er gegen-wärtig kaum geführt wird.

    Es wirkt ein Diktat der Ökonomie über das Leben. „Time is money“ sagt Benjamin Franklin – aus der Sicht des frühen Bürgertums im Interesse einer umfassenden Nut-zung des „Erwerbspersonenpotentials“. Beim Nachdenken allerdings wird der Wider-sinn des nur monetären Kalküls deutlich: Zeit ist Leben. Geld entzieht die Zeit dem Leben. Wohlstand aber meint nicht Geld, sondern Güter und das wichtigste Gut ist Verfügung über Zeit für das eigene Leben. Fremdbestimmte Zeit gilt es zu überführen in Eigenzeit.

    Nicht alle Momente sind gleich wichtig und dauern gleich lang. Prägnant sind diese Aspekte aufgeworfen in Gedicht von Gottfried Keller:

    Die Zeit geht nicht.
    Die Zeit geht nicht, sie stehet still,
    Wir ziehen durch sie hin;
    Sie ist ein Karavanserai,
    Wir sind die Pilger drin.

    Ein Etwas, form- und farbenlos,
    Das nur Gestalt gewinnt,
    Wo ihr drin auf und nieder taucht,
    Bis wieder ihr zerrinnt.

    Es blitzt ein Tropfen Morgentau
    Im Strahl des Sonnenlichts;
    Ein Tag kann eine Perle sein
    Und ein Jahrhundert nichts.

    Es ist ein weißes Pergament
    Die Zeit, und jeder schreibt
    Mit seinem roten Blut darauf,
    Bis ihn der Strom vertreibt. …

  6. Bedeutsamkeit des Lernens

    Im Abstand von unmittelbaren Zwängen brechen auch Selbstverständlichkeiten auf. Zahlreiche Zeitreglements, die als unveränderlich unterstellt werden, sind so selbstverständlich gar nicht. Dies gilt für Schulbeginn, Schulzeitdauer, Abschlussalter, Ausbildungszeiten, Studienzeiten, Weiterbildungszeiten, Volljährigkeit und Rentenalter.
    Alle diese Festlegungen sind gestaltbar. Zeitordnungen sind kollektiv ausgehandelte, machtbesetzte Resultate menschlicher Koordination und Strukturen von Arbeitsteilung.

    Die vorhandenen temporalen Strukturen sind in einem Umbruch: Flexible Arbeitszeit-modelle, wie Gleitzeit, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten bis hin zu Vertrauensar-beitszeiten, die sich v.a. an den aktuellen Arbeitserfordernissen orientieren, deuten auch mit Arbeitsformen wie Projekt- und Gruppenarbeit oder Werkvertragsverhältnisse eine Abwendung von einer zeitlichen Messung der Arbeit an.

    Aus gesellschaftlichen Tendenzen und Strategien entstehen die Grassroots eines neuen Bildungssystems, das aufbaut auf alternativen Zeitstrukturen der Biographieverläufe, um personbezogene Lernchancen zu erhöhen.

    Aber auch dann stehen Lernzeiten weiter in einer Offenheitsparadoxie: dass nämlich einerseits Festlegungen aufbrechen, andererseits neue Formen der Unterwerfung – wie z.B. bei Vertrauensarbeitszeiten – auftreten.

    Auf die wachsende Dynamik der Arbeitswelt gibt das Bildungswesen bisher noch die traditionellen Antworten mit langen Lernwegen und hochgehängten Zertifikaten. In Ansätzen erst entstehen Grundzüge eines neuen, sich langsam herausbildenden Modells, das die Dynamisierung im Beschäftigungssystem und Zeitbrückenchancen durch verstärkte Flexibilisierung und Modularisierung im Bildungssystem aufnimmt. Aber – so kann man weiterfragen: entsteht dadurch mehr Hetze oder mehr Muße. Gerade wenn moderne Arbeitsplätze mehr Kreativität möglich machen oder sogar benötigen, ist es sinnvoll, über Muße auch in der Arbeit nachzudenken.

  7. Sinnhaftigkeit der Bildungsfreistellung

    Im Weiterbildungsbereich sind durch die Bildungsfreistellungsgesetze und einschlägige Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen entsprechende Entwicklungen in Gang gekommen. In dem Entwurf für ein bundesweite Rahmenordnung für die Weiterbildung, den die IGM und verdi vorgelegt haben, wird ebenfalls die Möglichkeit von Lernzeiten gefordert. „Lebensentfaltende Bildung“ meint nicht nur die Banalität, dass wir lernen solange wir leben, sondern ein Prinzip zur Umgestaltung und zeitlichen Umverteilung im Bildungswesen. Die sicherste Aussage über die Zukunft ist, dass nichts so bleibt, wie es ist.

    Die Karriere des Konzepts „Lebenslanges Lernen“ ist ein Resultat dieses Umbruchs. Die traditionelle phasenorientierte Abgrenzung zwischen Lernzeiten und Erwerbszeiten wird zunehmend fraglich. Das Dreiphasenschema der Erwerbsbiographie – Ausbildung, Einsatz und Ruhestand – wird flexibilisiert. Dabei entstehen neue Formen der Verschränkung von Arbeiten und Lernen. Erwachsenenbildung ist insgesamt Ausdruck dieses Wandels. Bildungsfreistellung flexibilisiert die Lebensläufe. Es ist aber notwendig, dies als Offenheit und als Rahmen zu begreifen, nicht erneuerten Zwang. Damit stoßen wir auf den Hochwertbegriff Bildung.

    Als Versuch, Zeiten und Orte des Besinnens und Nachdenkens zur Entfaltung von Persönlichkeit zu nutzen und herzustellen, hat Bildung einen umfassenden Sinn. Sie hat immer schon einen Eigensinn als Aneignung von Kultur, Entfaltung von Persönlichkeit, Anerkennung des Anderen und Verantwortung für die Gemeinschaft.

    Es werden Zeitkämpfe um die Frage ausgetragen, was die Menschen mit ihrem Leben machen. Um Lust am Lernen zu lernen, braucht man Zeit; um sich mit seiner Lage auseinander zusetzen und Perspektiven zu entfalten, braucht man Zeit. Vor allem um dafür Freiräume zu schaffen, ist es notwendig, Lernzeiten zu öffnen. Es geht dann um Muße als Zeit für menschliche Entwicklung, um Aneignung von Kultur, eben um Bildung.

    Teilnehmende an Veranstaltungen der Bildungsfreistellung bringen das auf den Punkt:
    „weil ich über den Tellerrand des engen beruflichen Wirkens schauen möchte in Be-reiche, die mich interessieren und die gesellschaftlich relevant sind:“ (m. 56, Wiss. Mit-arbeiter); „ weil mein Arbeitsbereich, keine weiteren Fortbildungsmöglichkeiten bietet und weil ich meinen Horizont erweitern will:“ (m. 44, Amtsbote); „weil es mir für meine persönliche und berufliche Weiterbildung neue Impulse gibt und weil ich in einer kurzen Auszeit innehalten und reflektieren kann.“ (w. 47, Sozialpädagogin) (DGB Bildungswerk Hessen. Lernen. Verändern. Zukunft gestalten. Frankfurt/M. 2013, 33/34).

    Es gibt keine bessere Darstellung des Problems der sinnvollen Zeitverwendung als die in Michael Endes Buch „Momo“: Nachdem das kleine Mädchen Momo und die Schildkröte Kassiopeia die Zeitdiebe, die grauen Herren, besiegt und die Stundenblumen befreit haben, heißt es:

    Sie „blieben stehen und freuten sich und lachten und weinten mit, denn sie hatten ja nun alle genügend Zeit dazu. ... Und jeder hatte dem anderen unendlich viel zu erzäh-len.“ (Ende, Michael: Momo. Die seltsame Geschichte von den Zeit-Dieben und von dem Kind, das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte Stuttgart 1973, 265)



Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors
Peter Faulstich


Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.11.2013