Tarifinformationen

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Einigung über Entgelte für DAA Beschäftigte erzielt

Einmalzahlung, höhere Tabellenentgelte und Festbetrag abgeschlossen.

Die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/innen erhalten für die Monate April, Mai und Juni 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 350 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit.

Ab dem 1. Juli 2013 werden die Tabellenentgelte um 3,1% erhöht. Abweichend davon erhalten die pädagogischen Mitarbeiter/innen der Gehaltsgruppe 8 ab dem 1. Juli 2013 ein Gehalt von 2.300 €. Ausgenommen von der linearen Erhöhung sind auch die Verwaltungsangestellten, die nach dem gekündigten und nachwirkenden Tarifvertrag für Verwaltungsangestellte bezahlt werden. Sie erhalten zusätzlich zur o.g. Einmalzahlung von 350 € weitere 162,50 € für das Jahr 2013 sowie Einmalzahlungen in Höhe von je 325 € in den Jahren 2014 und 2015. Für ab dem 1. Juli 2013 neu eingestellte Verwaltungsangestellte findet die Gehaltstabelle 2 Anwendung.

Ab dem 1. Juli 2014 werden die Gehälter der Arbeitnehmer/innen, die nach den Gehaltstabellen 1 und 2 vergütet werden, um einen Festbetrag in Höhe von 59,35 € angehoben.

Auszubildende erhalten für die Monate April, Mai und Juni 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €. Sie erhalten eine Anpassung ihrer Vergütungen von jeweils 3,1% am 1. Juli 2013 und eine weitere Erhöhung von 3,1% ab dem 1. Juli 2014.

Die Vorteilsregelung für ver.d-Mitglieder wird um jährlich 20 € angehoben. Auf Nachweis ihrer Mitgliedschaft können sie also in den Jahren 2014 und 2015 2 x 130 € jährlich erhalten.

Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2015. Die Regelungen werden für die Arbeitnehmer/innen der INT GmbH und DAA JobPlus GmbH übernommen.


Unzumutbare Forderungen/Angebote der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung startete mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen:
  • Eine 3. Gehaltstabelle für neue Mitarbeiter/innen ab dem 1. Juli 2013 auf Grundlage des Mindestlohntarifvertrages
  • Übernahme der Ost/West-Differenzierung des Mindestlohnes auch für die DAA
  • Einmalzahlung für 2013
  • Übernahme der Steigerungsraten aus dem Mindestlohntarifvertrag

Für die Verhandlungskommission war das Angebot der Geschäftsführung keine Grundlage für die Verhandlungen. Wir machten deutlich, dass die DAA ein gesundes Unternehmen in einem zwar schwierigen Umfeld sei, eine krisenhafte Situation für dieses Unternehmen aber nicht vorliege. Im Gegenteil – die letzten Jahre haben bewiesen, dass die DAA sich gut aufgestellt hat. Dies beweisen die Geschäftsergebnisse, die Entwicklung des Eigenkapitals und die Abführungen an die Stiftung. Hinzu kommen die Wirkungen des Mindestlohnes mit einer spürbaren Verbesserung der Preise und dem geringeren Druck von Billigunternehmen.


Druck gemacht – Einigung erzielt

Die Verhandlungen wurden vom GBR und ver.di mit einer Betriebsrätekonferenz begleitet. Die Konferenz machte deutlich, dass die Einführung einer weiteren Gehaltsgruppe und eine Ost/West-Differenzierung mit aller Entschiedenheit abgelehnt wurden. Die auf dieser Konferenz beschlossene „e-Mail Aktion“ (Mails von Betriebsräten an die Geschäftsführung) unterstützte unsere Forderungen nach höheren Entgelten. In die Verhandlungen kam im Anschluss Bewegung mit der Einigung am 12. Juni 2013.


Neuland für die DAA: Nachbesserungsmöglichkeit abgemacht

Diese Vereinbarung soll ein Einstieg in die Anwendung/Orientierung an der Entgeltentwicklung des Mindestlohntarifvertrages sein. Bis zum 30. September 2015 soll von den Vertragsparteien evaluiert werden, ob und wenn ja wie das Verfahren der Übernahme der Gehaltssteigerungen des Mindestlohnes auf die DAA-Gehaltstabellen möglich ist.

Die Laufzeit der Vereinbarung ist lang. Das Geschäftsumfeld ist nicht klar einzuschätzen. Prognosen zu Umsätzen, Geschäftsergebnissen und Gewinnentwicklung sind für die lange Laufzeit des Vertrages nicht machbar. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es für die Arbeitnehmer/innen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 bei Gewinnen des Unternehmens eine Gewinnbeteiligung geben muss. Einzelheiten und Höhe dieser Nachbesserungsmöglichkeit werden in einer gesonderten Vereinbarung geklärt.

Für die pädagogischen Mitarbeiter/innen der Gehaltsgruppe 7, die unter den Mindestlohn fallen, konnten keine befriedigenden Lösungen gefunden werden. Eine vorzeitige Änderung der Behandlung dieser Mitarbeiter gruppen war nicht Gegenstand der Verhandlungen, sondern soll im Rahmen einer zeitnahen Neuverhandlung des DAA-Gruppenplans erreicht werden.


Wir müssen mehr werden – ver.di stärken

Gute Entgeltregelungen auch bei der DAA sind nur möglich, wenn die Beschäftigten hinter ver.di und den Betriebsräten mit dem Gesamtbetriebsrat stehen. Weil die Geschäftsführung uns nichts schenkt und weil gute Entgeltregelungen immer eine Frage der Macht sind, braucht ver.di viele engagierte und aktive Beschäftige hinter sich. Es können nie genug sein. Dann werden die Entgeltregelungen immer besser. Denn das haben die Arbeitnehmer/innen bei der DAA GmbH, INT GmbH und JobPlus GmbH verdient.


Quelle: Tarifinfo Weiterbildung vom Juni 2013 des Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di

Sie können das Tarifinfo mit den aktuellen Gehaltstabellen hier als pdf-datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.06.2013