Lebenslanges Lernen

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Starttermin 2013: Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist beschlossene Sache

Zwar mit einem Jahr Verspätung und ungelösten Problemen bei der Allgemeinbildung (Zuordnung des Abiturs) geht der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) dennoch in 2013 an den Start. Der Arbeitskreis DQR, in dem die zentralen Akteure des deutschen Bildungssystems gemeinsam versammelt sind, gab jetzt grünes Licht. Es gibt zwar noch einige Baustellen, die werden aber wohl in den nächsten Wochen bei Seite geräumt. WAP berichtet über die zentralen Ergebnisse der 24. Sitzung des AK DQR die im Gartenhaus des Bildungsministeriums in Berlin stattfand: Zuordnung der Bildungsabschlüsse, Referenzierungs-Bericht für die EU, Nationale Koordinierungsstelle und die zukünftigen Aufgaben des AK DQR.


Zuordnung von Bildungsabschlüssen

Die Zuordnung von Bildungsabschlüssen (Ankerqualifikationen), jenseits derjenigen aus dem allgemeinbildenden Bereich, ist vollzogen. Es bleibt dabei: die anerkannten dualen Ausbildungsberufe finden sich auf den Niveaus drei und vier wieder. Zweijährige Berufe sind deutlich abgesetzt und signalisieren ihre "Zweitklassigkeit". Die Niveaustufen fünf bis acht sind sowohl für betrieblich-berufliche als auch hochschulisch erworbene Bildungsabschlüsse offen. Aktuell zugeordnete berufliche Qualifikationen auf der Stufe fünf sind die IT-Spezialisten und der Servicetechniker. Der Niveau-Stufe sechs finden sich Fachkaufleute, Fachwirte, Meister und die operativen IT-Professionals. Bei der Master-Stufe sieben ist unstrittig der strategische IT-Professional.

Hier gibt es aber noch eine Baustelle: Dem neuen HRK-Chef Horst Hippler sind die Aufstiegsfortbildungen Betriebswirte im Handwerk und nach Berufsbildungsgesetz zutiefst suspekt. Da stört die Namensgleichheit mit den Hochschulabschlüssen. Misstrauisch ist die HRK aber auch bei den Inhalten: Sind die Aufstiegsfortbildungen Betriebswirt wirklich vergleichbar? Die Vertreter der beruflichen Bildung betonen, dass beide Abschlüsse sogar hochwertiger zu bewerten seien als die entsprechenden Masterabschlüsse. In zwei Kurzgutachten will die HRK jetzt die Qualität beruflichen Aufstiegsfortbildungen überprüfen. Danach sollen im Oktober die Gespräche fortgesetzt werden. Ob es sich hierbei wirklich, um eine Ergebnis offene Prüfung handelt, wird von vielen Beobachtern bezweifelt.

Mit der Kategorisierung der teilqualifizierenden Berufsfachschulen auf den DQR-Niveaus 2 oder drei und der vollqualifizierenden Berufsfachschulen auf dem DQR Niveau 4 ist auch dieser Punkt geklärt. Gleiches gilt für die Beamtenlaufbahnen die sich auf den DQR-Niveaustufen 3 bis 7 wiederfinden.

Mit der Anwendung des DQR werden weitere Bildungsabschlüsse den acht Niveaustufen zugeordnet. Hierfür gibt es ein Verfahren, das in einem Handbuch dargestellt wird. Veröffentlichung demnächst geplant. Außerdem wird eine Zuordnungsübersicht geführt und veröffentlicht. Diese Aufgabe übernimmt ab 2013 die neu einzurichtende Bund-Länder-Koordinierungsstelle.


Referenzierungs-Bericht für die EU

Der Bericht hat das Ziel, den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) im Verhältnis zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) darzustellen. Hierzu wird ausführlich auf die zehn Referenzierungskriterien der EQF Advisory Group eingegangen. Mit dem Ziel, größtmögliches Vertrauen in den DQR herzustellen , werden die zentralen Aspekte der Lernergebnisorientierung und Qualitätssicherung im Bildungssystem, der EQR-DQR-Deskriptorenvergleich sowie die methodische Herangehensweise bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR detailliert beschrieben.

Der DQR weist, wie der EQR, acht Niveaus auf. Um die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems angemessen zum Ausdruck zu bringen, stellt der DQR den Kompetenzbegriff - anders als der EQR - erkennbar in den Mittelpunkt. Das zeigt sich in der Gestaltung der Deskriptoren, die z. B. Subkategorien wie Beurteilungsfähigkeit und Lernkompetenz aufnehmen und damit über den EQR hinausgehen. Dem DQR liegt somit im Vergleich zum EQR ein erweitertes Kompetenzverständnis zugrunde, welches sich in dem Konzept ganzheitlicher Handlungskompetenz ausdrückt. Dieser neue Kompetenzbegriff wird gerade in der beruflichen Bildung Reformperspektiven eröffnen.

Die Entwicklung des DQR sowie des Referenzierungsberichts erfolgte unter Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz sowie kontinuierlicher Beteiligung der Sozialpartner (DGB und IG Metall) und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Stakeholder und Experten im Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen.

Ein zentrales Ergebnis der Arbeiten zum DQR ist die gleichwertige Abbildung allgemeinbildender und berufsbildender Abschlüsse auf der einen sowie der akademischen und der beruflichen Bildung auf der anderen Seite. Alle Zuordnungen wurden unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung beraten und gemeinsam entschieden. So wurden dem DQR-Niveau 6 und 7 sowohl Qualifikationen aus dem akademischen als auch aus dem beruflichen Bereich zugeordnet (u. a. Bachelor, Meister, Fachwirt, Fachschulabschlüsse wie Techniker, IT Professional).


Der Bericht gliedert sich in die folgenden fünf Kapitel:

Kapitel 1 beschreibt die Zielsetzungen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR).

Das Kapitel 2 erläutert das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Einrichtungen und Abschlüsse.

In Kapitel 3 werden die Erarbeitungsphasen des DQR, die Gremienstrukturen, die beteiligten Stakeholder und die einbezogenen internationalen Experten/innen beschrieben.

Im Mittelpunkt des Berichts steht Kapitel 4. Es befasst sich mit der Einlösung der Referenzierungskriterien im Referenzierungsprozess.

In Kapitel 5 werden relevante Dokumente als Anlage dem Bericht angefügt.


Quelle: WAP, Homepage der IG Metall



Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.09.2012