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.info netzwerk-weiterbildung 04/12

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Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Im Maerz 2008 wurde der Antrag zur Aufnahme der Weiterbildungsbranche der im Bereich der SGB II und III Massnahmen Beschaeftigten in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Zum 1. August 2012 war es dann endlich soweit. Der Tarifvertrag wurde durch Erlass des Bundesarbeitsministeriums fuer allgemeinverbindlich erklaert. Damit gilt seit dem 1. August fuer die in diesem Bereich Beschaeftigten paedagogischen Mitarbeiter eine allgemeine Lohnuntergrenze.

In einer Presseerklaerung des Bundesarbeitsministeriums fand Ursula von der Leyen dazu erstaunlich deutliche Worte: "Ich begruesse, dass jetzt auch die rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung durch einen verbindlichen Mindestlohn geschuetzt werden sollen. Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlaesslich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualitaet der Angebote wieder in den Vordergrund rueckt, nicht der niedrigste Lohn," so von der Leyen.

Soweit endlich mal eine positive Meldung. Auf der anderen Seite zeigen die Mittelkuerzungen im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Massnahmen deutliche Spuren in der beruflichen Weiterbildung. "Im Juli nahmen 121.000 Personen an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme teil. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Massnahmen zur Foerderung der Berufsausbildung ist damit innerhalb der vergangenen zwoelf Monate um 16 Prozent zurueckgegangen. 47 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmass-nahmen wurden in Kostentraegerschaft des SGB III gefoerdert - 53 Prozent aus Mitteln des SGB II. Im aktuellen Monat haben 19.000 Personen eine berufliche Weiterbildung begonnen. Seit Jahresbeginn waren es 146.000 und damit 12 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs." (BA; Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Juli 2012)

Die Bundesregierung behauptet seit Monaten, der Rueckgang in der Foerderung der beruflichen Weiterbildung sei Ergebnis sinkender Arbeitslosigkeit. Doch das stimmt nicht. Die Arbeitslosigkeit ist von Juli 2011 zum Juli 2012 gerade einmal um 2,2 % gesunken. Kein Grund, die Foerderung der beruflichen Weiterbildung zu reduzieren.

Bei der Foerderung der betrieblichen Weiterbildung im Rahmen des Projekts WeGebAU sehen die Zahlen noch schlechter aus. "Im Maerz - aktuellere endgueltige Werte liegen nicht vor - wurden 16.000 beschaeftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU gefoerdert. Das waren 29.000 weniger als ein Jahr zuvor." Ein Rueckgang von ueber 60 %! Selbst wenn es Geld vom Staat fuer die Weiterbildung der Beschaeftigten gibt, scheint das viele Unternehmen nicht zu locken, die Qualifizierung ihrer Beschaeftigten zu verbessern.

Der Deutsche Weiterbildungstag erklaert in seiner Politischen Plattform zum Thema "Weiterbildung ist mehrWert": Weiterbildung eroeffne "fuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue berufliche Entwicklungschancen. Fuer Unternehmen lindert Weiterbildung den Fachkraeftemangel. Sie foerdert mit gut ausgebildeten Fachkraeften, die auf dem neuesten wissenschaftlichen und technologischen Stand sind, die unternehmerische Wettbewerbsfaehigkeit und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland." Gut gebruellt Loewe. Jetzt sorgt mit euren Tagen der offenen Tueren nur noch dafuer, die Kuerzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu skandalisieren und die Politik zu belehren, den falschen, weil bildungsfeindlichen Weg zu verlassen. Dann gaebe es sogar eine zweite gute Nachricht fuer die Weiterbildung.


Weitere Inhalte

1. Allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung tritt in Kraft
2. Honorare in der Weiterbildung
3. Hochschulzugang fuer Berufstaetige
4. Termine
5. Impressum
6. .info Netzwerk-Weiterbildung abonnieren und kuendigen


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1. Allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung tritt in Kraft
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Ab dem 1. August 2012 tritt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns fuer paedagogisches Personal in Betrieben/Traegern der beruflichen Bildung in Kraft, soweit diese ueberwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden.

Ab sofort gibt es bei uns eine neue Seite rund um den Mindestlohn in der Weiterbildung. Hier finden sie den Tarifvertrag, Fragen und Antworten rund um das Thema und einige Informationen ueber die Aufgaben des Zolls bei der Ueberwachung des Tarifvertrags. Die Seite lautet Mindestlohn Weiterbildung .


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2. Honorare in der Weiterbildung
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Ueber 800 Honorarsaetze aus der Weiterbildung koennen bei mediafon inzwischen eingesehen werden. Die Masse der Honorare liegt weiterhin unter 20 Euro/Unterrichtseinheit. Was fuer eine/n nebenberufliche/n Dozenten/in ein nettes Zubrot sein mag, reicht bei Selbststaendigkeit nicht aus, um davon zu leben.

Wie in den Vorjahren befinden sich die meisten Honorare im Bereich bis 20 Euro/Unterrichtseinheit (UE). Fuer den Zeitraum 2011/2012 waren es 225 von 347 Honoraren, das entspricht 65 % der Honorare. Auf ueber 25 Euro je Unterrichtseinheit entfielen 71 oder 20,5 % der Honorare. Die Verteilung der Honorare, bezogen auf die Hoehe der Honorarsaetze, hat sich danach kaum veraendert.

Seit einigen Monaten gibt es bei mediafon die neue Eingabemaske "Honorarumfrage Solo-Selbststaendige". Die neue Eingabemaske ist fuer alle Bereiche der Selbststaendigkeit konzipiert worden. Sie bietet gegenueber den vorherigen Abfragen die Moeglichkeit, wesentlich detaillierte Informationen zu erfassen. Seit Ende Juli gibt es die Moeglichkeit, unter Eingabe eines Stichwortes die Ergebnisse aufzurufen und nach verschiedenen Kriterien zu filtern. Machen Sie mit, geben Sie ihre Honorare in die neue Honorarumfrage ein!

Die Ergebnisse der letzten Auswertung finden Sie auf der Seite Selbststaendige in der Weiterbildung .


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3. Hochschulzugang fuer Berufstaetige
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Im Maerz 2009 einigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf bundeseinheitliche Mindeststandards fuer die Zulassung von Studieninteressierten mit beruflicher Qualifizierung. In Nordrhein-Westfalen (NRW) erfolgte die Umsetzung des KMK-Beschlusses durch die Verordnung ueber den Hochschulzugang fuer in der beruflichen Bildung Qualifizierte im Maerz 2010. Wer ueber eine berufliche Aufstiegsfortbildung verfuegt, erhaelt danach einen pruefungsfreien und uneingeschraenkten Hochschulzugang zu allen Studiengaengen. Wer eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen und mehrjaehrige Berufserfahrung besitzt, kann ein Studium in einem Fachgebiet aufnehmen, das in einem direkten Zusammenhang mit seiner beruflichen Qualifikation steht.

Eine neue Studie der Hans-Boeckler-Stiftung beschaeftigt sich mit der Frage, wie diese Neuregelungen an der Ruhr-Universitaet Bochum (RUB) umgesetzt wurden. Insbesondere sollte ermittelt werden, welche Rahmenbedingungen fuer die erfolgreiche Aufnahme eines Studiums an der RUB vorliegen muessen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie finden sie auf der Seite Grundsaetzliches zur Weiterbildung . Sie koennen die komplette Studie dort auch als pdf-Datei herunterladen.


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4. Termine
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Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung erfolgreich anwenden und umsetzen

Ab dem 1. August 2012 ist in der Weiterbildung der Mindestlohntarifvertrag fuer allgemeinverbindlich erklaert. Der Mindestlohn ist das Mindeste, was gezahlt werden muss. In der Umsetzung dieses Tarifvertrages prallen unterschiedliche Interessen aufeinander - individuelle, kollektive, betriebswirtschaftliche, wettbewerbsrechtliche und gesellschaftspolitische Interessen. Dabei sind die ver.di Tarifpolitik und entschiedenes Betriebsratshandeln gefragt. Das Grundwissen um das Zustandekommen, die Wirkung und die Durchsetzung des Mindestlohntarifvertrages ist fuer die Arbeit der Betriebsraete und Mitarbeitervertretungen im Betrieb, Unternehmen und in der Branche von entscheidender Bedeutung.

Auf dem Tagesseminar werden der Weg des Mindestlohntarifvertrages, rechtliche Aspekte und Instrumente fuer die Umsetzung des Tarifvertrages behandelt. Dabei stehen Experten/innen aus der ver.di Bundesverwaltung und dem Zoll zur Verfuegung.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie auf der Seite Termine des Bundesfachbereichs .


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5. Impressum
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Herausgeber
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen Bremen
Brigitte Schuett
Landesfachbereichsleiterin Bildung Wissenschaft Forschung
Goseriede 10
30159 Hannover

Redaktion: Peter Schulz-Oberschelp
mail to: mailto:mail@netzwerk-weiterbildung.info


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6. .info netzwerk-weiterbildung abonnieren und kuendigen
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Das .info netzwerk-weiterbildung ist ein kostenloser Service fuer die Beschaeftigten in der Fort- und Weiterbildungsbranche. Wenn sie in den Verteiler aufgenommen werden wollen oder wenn sie in Zukunft dieses Info nicht mehr zugeschickt bekommen wollen gehen sie bitte auf die Internet-Seite oder schicken sie eine e-mail an mailto:info@netzwerk-weiterbildung.info


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.08.2012