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Warum ein Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung?

Die Situation in der Weiterbildungsbranche ist für die Beschäftigten seit Jahren alles andere als erfreulich. Der Grund heißt Lohndumping. In der Weiterbildungsbranche hat es seit 2004 infolge der Hartz-Gesetze und der damit verbundenen Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen erhebliche Verwerfungen gegeben. Mit einer drastischen Verringerung der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen (Abbau von über 35.000 Arbeitsplätzen) ging und geht eine Tarifflucht der Arbeitgeber einher, die seitdem überwiegend durch Ausgründungen in nicht tarifgebundene Tochterunternehmen erfolgt.

Aufgrund der Mittelkürzungen und der Ausschreibungen von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch nahm der Druck auf die Arbeitsbedingungen und die Entgelte der in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich zu. Der Preisverfall für die dem Vergaberecht unterliegenden Bildungsmaßnahmen führte zu einem beispiellosen Lohndumping. Gehälter für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich zwischen 1.200 und 1.900 Euro brutto waren keine Seltenheit– insbesondere bei Trägern, die sich dem Unterbietungswettbewerb verschrieben und den Kostendruck auf ihre Beschäftigten abwälzten. Dadurch geriet das gesamte Lohngefüge der Branche massiv unter Druck. Vor diesem Hintergrund wurde der Tarifvertrag von ver.di mit der Zweckgemeinschaft abgeschlossen.

Mit dem Mindestlohn verfolgen die Tarifvertragsparteien der Weiterbildungsbranche das Ziel zu verhindern, dass nicht organisierte Arbeitgeber sich gegenüber den Mitgliedern der Zweckgemeinschaft Konkurrenzvorteile durch Lohndumping verschaffen können und so die tarifgebundenen Betriebe zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.07.2012