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ver.di: Bundesregierung muss Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklären

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, den Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären.

Vor dem Hintergrund der morgigen Plenardebatte des Bundestages über den Mindestlohn in der Weiterbildung weist ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn die Bundestagsabgeordneten auf das weitere Abgleiten der Branche in den Niedriglohnsektor und den damit einhergehenden Qualitätsverlust bei der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung hin.

„Die Abwärtsentwicklung der Gehälter für akademisch qualifiziertes Personal gefährdet die Qualität der berufspädagogischen Arbeit“, kritisiert Gerstenkorn. „Diese qualifizierte Tätigkeit setzt entsprechende Rahmenbedingungen voraus, die der öffentliche Auftraggeber den Beschäftigten sichern muss. Die Arbeitsbedingungen und Entlohnung sind in keiner Weise angemessen.“ Leidtragende seien neben den Beschäftigten insbesondere benachteiligte Jugendliche und Langzeitarbeitslose, die dringend auf qualifizierte Aus- und Weiterbildung angewiesen sind, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Gerstenkorn betonte, dass es im öffentlichen Interesse sein müsse, eine hohe Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten – nicht zuletzt, um volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Der mit der Vergabepraxis ausgelöste Preisverfall für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dürfe nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.


Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 2. Dezember 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.12.2010