Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche Schwarz-Gelb muss Blockade aufgeben

Gute Arbeit – gute Weiterbildung

Viele Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche leisten ihre wichtige Arbeit allerdings unter Bedingungen, die sich nur noch als prekär beschreiben lassen. Dazu gehört auch massives Lohndumping. Ohne flächendeckende tarifliche oder gesetzliche Mindeststandards droht ein allein kostengetriebener Negativwettbewerb um günstigste Preise - zu Lasten der Beschäftigten in der Branche und auf Kosten der Qualität von Weiterbildung.

Die Arbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion haben daher bereits im vergangenen Jahr ein Positionspapier „Gute Arbeit - Gute Weiterbildung“ beschlossen. Kernaussage: Gute Weiterbildung gibt es nur mit motivierten Beschäftigten. Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung in der Weiterbildungsbranche sind daher eine wichtige Grundlage für gute Weiterbildung.


YMindestlohn für die Beschäftigten in der Weiterbildung

Eine der zentralen Forderungen hat die SPD-Bundestagsfraktion nun in Form eines Antrages in den Bundestag eingebracht: die Forderung nach einem Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche.

Der Hintergrund: Die Tarifvertragsparteien ver.di, GEW sowie die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (Bildungsverband e.V.) hatten bereits im vergangenen Jahr einen Mindestlohntarifvertrag für Unternehmen geschlossen, die vor allem solche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die nach dem Sozialgesetzbuch II und III gefördert werden. Schon vor Monaten haben die Tarifpartner die sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragt. Die Bundesregierung hätte demnach die Möglichkeit, in dieser Branche eine entsprechende Mindestlohnverordnung zu erlassen.


Schwarz-gelbe Blockade

Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung weigert sich, die Allgemeingültigkeit zu unterschreiben und duldet damit Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Dank Frau von der Leyen bleibt die Weiterbildung ein Paradies für unseriöse Billiganbieter – und das, obwohl es keinerlei Widerstand gegen diesen Tarifvertrag gab.

Die SPD unterstützt die Tarifpartner und fordert, den Branchenmindestlohn in der geförderten Weiterbildung noch in diesem Jahr durch eine Rechtsverordnung einzuführen. Eine gute, qualitativ hochwertige Weiterbildung kann es nicht zum Discounttarif geben.

Unabhängig davon bleibt die SPD-Bundestagsfraktion bei ihrer Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, um Dumpinglöhnen nicht nur in der Weiterbildung Einhalt zu gebieten.

Der Antrag wird am 7. Oktober erstmals im Bundestag beraten.


Quelle: Pressemeldung der SPD-Bundestagsfraktiion vom 6. Oktober 2010

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Mindestlohn in der Weiterbildung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.10.2010