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Sehrbrock: Mindestlöhne auch in der Weiterbildung

Zum Weiterbildungstag am 26.September sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Donnerstag in Berlin:

„Wer das deutsche Bildungswesen besser und gerechter machen will, braucht ausreichend Personal – gut ausgebildet und hoch motiviert. Die Situation der hauptberuflichen Honorarkräfte in der Weiterbildung spricht diesen Anforderungen allerdings Hohn: Ihr rechtlicher Status wird durch Werkverträge bestimmt, nur 14 Prozent sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Knapp 20 Prozent leben unter prekären Bedingungen, Frauen wesentlich häufiger als Männer.

Vor allem muss der freie Fall bei den Einstiegsgehältern gestoppt werden. Der seit Frühjahr 2007 existierende Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung muss endlich in Kraft treten, denn das Personal braucht Planungs- und Einkommenssicherheit. Außerdem muss die Quote der Festangestellten erhöht werden.“

In Deutschland arbeiten mehr als eine Million Menschen in zirka 19.000 Weiterbildungseinrichtungen. Knapp drei Viertel der Beschäftigten sind „hauptberufliche“ Honorarkräfte. Der Weiterbildungsbereich ist massiv von der Kürzung staatlicher Zuschüsse betroffen. Dies führt häufig zu Sparmaßnahmen, von denen insbesondere das Personal betroffen ist. Änderungskündigungen, Kündigungen und Stellenabbau, schlechtere Rahmenbedingungen und unzureichende Bezahlung sind die Folge.


Quelle: Pressemeldung des DGB vom 25. 09. 2008.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009