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DGB und KWB treffen Vereinbarung zur beruflichen Weiterbildung

Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäß Â§ 53/54 BBiG und § 42/42 a HwO zwischen DGB und Spitzenorganisationen der Wirtschaft vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung

Die Bedeutung beruflicher Weiterbildung hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Aktuelle berufliche Kompetenzen werden in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft für die Berufs- und Lebenschancen des Einzelnen wie für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen immer wichtiger. Auch auf europäischer Ebene wird der Stellenwert beruflicher Fortbildung im Rahmen lebenslangen Lernens verstärkt erkannt und eine Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung angestrebt.

Die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossenen Gewerkschaften und die im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) vertretenen Spitzenorganisationen der Wirtschaft BDA, DIHK, HDE, ZDH, BDI und BGA geben seit Langem gemeinsam nachhaltige Impulse für die Weiterentwicklung der beruflichen Fortbildung. Angesichts der wachsenden Bedeutung haben sie ihre gemeinsame Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung aus dem Jahr 1996 aktualisiert und fortgeschrieben. Ziel der Neufassung ist, die Regelungsmöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung auch zukünftig umfassend zu nutzen, nachdem in den vergangenen Jahren die vereinbarten Projekte gemeinsam erfolgreich durchgeführt wurden.

Für die zukünftige Arbeit in der beruflichen Fortbildung ergeben sich für die Vereinbarungsparteien insbesondere die folgenden Ziele:
  • Die Spitzenorganisationen der Wirtschaft und die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften haben ihre Verantwortung für die Ordnung der Weiterbildung zuverlässig wahrgenommen. Auch zukünftig werden sie ihre zentrale Rolle bei der Entwicklung und Gestaltung von Fortbildungsregelungen umfassend nutzen, um die von Unternehmen benötigten und von den Beschäftigten nachgefragten Qualifikationen in attraktive Konzepte umzusetzen und diese weiterzuentwickeln.

  • Die Spitzenorganisationen der Wirtschaft und die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften werden auch weiterhin die unterschiedlichen Regelungsebenen im Fortbildungsbereich entsprechend dem Qualifikationsbedarf auf Bundesebene, in den Branchen und in den Regionen nutzen.

  • Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Verbesserung der Beteiligung erwachsener EU-Bürger am Lebenslangen Lernen verständigt. Dazu bedarf es einer breiten Weiterbildungskultur. Die gemäß dieser Vereinbarung entwickelten beruflichen Aufstiegsfortbildungen sollen dazu weiterhin in besonderer Weise beitragen.

  • Das Anliegen der europäischen Bildungsminister, für die berufliche Bildung Angebote auf höchstem Niveau zu entwickeln, spiegelt sich auch im Europäischen Qualifikationsrahmen, der den Zugang zu allen Niveaustufen über alle Qualifikationswege vorsieht. Die Vereinbarungsparteien unterstützen dieses Anliegen, das die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Bildung unterstreicht.

Die Fortschreibung der Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung sichert die erforderlichen erfolgreichen Instrumente. Damit leistet die Vereinbarung auch zukünftig einen Beitrag zur Sicherung der Attraktivität der Fortbildung und der beruflichen Bildung insgesamt.


Sie können die vollständige Vereinbarung zwischen dem DGB und dem KWB hier als pdf-Datei herunterladen.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.08.2008