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Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger



Am 19. Februar 2007 haben sich die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes BBB und die Gewerkschaften GEW und Verdi auf einen Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildungsbranche verständigt. Damit dieser allgemeinverbindlich in der Branche wirken kann, müssen noch weitere Arbeitgeber diesem Tarifvertrag beitreten oder ihn unterstützen. Wir fordern die Beschäftigten und die Betriebsräte in der Weiterbildungsbranche auf, dieses Vorhaben zu unterstützen. ´

Der Arbeitskreis überregionaler Weiterbildungsträger trifft sich seit über 10 Jahren, um Probleme der Branche Weiterbildung zu diskutieren und die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der Branche zu koordinieren. Ein Blick auf den Zustand der Branche Weiterbildung zeigt die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit mehr als deutlich:
  • alle reden von der Notwendigkeit und den Möglichkeiten der Weiterbildung (Stichwort Lebenslanges Lernen). Die Branche Weiterbildung ist – mit Ausnahme einzelner Segmente – weiterhin völlig ungeregelt;

  • es gibt inzwischen über die Qualitätssysteme einige Standards für die Teilnehmer, aber keine was die Arbeitsbedingungen oder die Entlohnung der Beschäftigten betrifft;

  • die Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist extrem hoch; neben den Honorarkräften haben die Befristungen in den letzten Jahren extrem zugenommen. Ebenso nimmt der Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu. Die Studie zur soziale Lage der Lehrenden in der Weiterbildung verweist gerade auf die schwierige Lage der „hauptberuflichen“ Honorarkräfte;

  • es gibt keine verlässlichen Zahlen über die Größe oder die Entwicklung der Branche, allein Schätzungen; vor der Krise die durch die Hartz-Gesetze ausgelöst wurde gingen wir von über 100.000 Beschäftigten aus; heute arbeiten etwa 50.000 Menschen in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung;

  • ein zentraler Teil der Weiterbildungsbranche bedient den SGB III und II-Markt, der durch die besondere Position der Arbeitsverwaltung als Monopolnachfrager geprägt ist. Die neuen Steuerungsinstrumente und die Ausschreibungspolitik der Bundesagentur haben in den letzten vier Jahren dazu beigetragen, die Arbeitsbedingungen und Entlohnungen deutlich zu verschlechtern;

  • es gibt auf Arbeitgeberseite mehrere Interessenverbände wie den Wuppertaler Kreis, den Verband Deutscher Privatschulen), allein der Bildungsverband BBB hat eine tariffähige Zweckgemeinschaft gegründet, die als Arbeitgeberverband einen Flächentarif abschließen kann;

  • zu guter Letzt: sind verschiedene Gewerkschaften im Bereich der Weiterbildung mit tariflichen Regelungen vertreten: in unserem Arbeitskreis die GEW, IG BCE und Ver.di.

Die Stärke unseres Arbeitskreises ist, dass wir über die Grenzen der Gewerkschaftszugehörigkeit Branchentreffen organisieren und in die laufende Diskussionen und Entwicklungen eingreifen. Natürlich arbeiten wir in den Gremien unserer Gewerkschaften mit und es gibt inhaltliche und organisatorische Unterstützung. So treffen wir uns seit Jahren in den Räumen der GEW-Nordhessen, Friedrich Engels Straße 26 in 34117 Kassel.


Unsere Ziele
  • zunächst einmal organisieren wir unseren Erfahrungsaustausch; die betrieblichen Probleme stellen sich in beinahe allen Unternehmen ähnlich;

  • wir wollen die Rahmenbedingungen des zentralen Bereichs der Weiterbildung, die SGB-finanzierte Weiterbildung, auf dem jeweils aktuellen Stand einschätzen und durch Aktivitäten in der Öffentlichkeit beeinflussen;

  • wir streben gesetzliche und/oder tarifliche Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten gegen die zunehmende Honorarbeschäftigung und Scheinselbständigkeit an;

  • wir versuchen, die Notwendigkeit von Standards und Normen deutlich zu machen und in die Diskussion um einzelne Aspekte, z. Z. beispielsweise die Qualitätsdiskussion, einzugreifen;

  • das wichtigste Projekt der vergangenen 10 Jahre, ein Branchentarifvertrag für die Weiterbildung ist jetzt greifbarer geworden, nachdem sich GEW und Verdi mit der Zweckgemeinschaft des BBB auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt haben, der für de Branche allgemein verbindlich sein soll. Damit ist der erste Schritt getan, verbindliche Standards in der Branche zu schaffen und den dauernden Abwärtstrend zu stoppen. Die Diskussion über die Inhalte eines Flächentarifvertrags in Branche gehen aber weiter.

Weiteres Informationsmaterial zum Branchentarifvertrag oder zu den Aktivitäten des Arbeitskreises könnt Ihr bei unseren Sprechern anfordern.

Dem Arbeitskreis gehören die Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte von überregional arbeitenden Bildungsträgern wie bfw/DGB, DAA, IB, Dekra-Akademien, TÜV-Akademien, bfz-BBW, Oskar-Kämmer-Schule, Arbeit und Leben, VHS-Bildungswerk -Gruppe, Ruhrkohle-Bildungs-Gesellschaft, bfz-Essen, Tertia, u.a. an.

Helmuth Kramer, GBR-Vorsitzender des bfw, Emscherstr. 66, 45891 Gelsenkirchen, Tel: 0175-18 42 596

Maren Kaltschmidt, BR-Vorsitzende der OKS, Schmalbachstr. 8, 38112 Braunschweig, Tel: 0531 - 23 77 060

Peter Huckebrinck, GBR-Vorsitzender DAA-GmbH, stellvertretender KBR-Vorsitzender ver.di, Alter Teichweg 21, 22081 Hamburg, Tel: 0163 - 32 28 914


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.10.2010