Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Fortbildung: Diplom ist mehr als nur Urkunde

Verspricht ein Weiterbildungsanbieter als Abschluss zu einem mehrwöchigen Seminar ein "Diplom", obwohl er ein solches gar nicht vergeben kann, müssen die Teilnehmer die Lehrgangsgebühren nicht bezahlen.

Die fortbildungswillige Beklagte meldete sich bei der Klägerin, einer privaten Kosmetikschule, zu einem dreiwöchigen Seminar im Fach Ganzheitskosmetik zum Komplettpreis von 2.680 Euro an. Sowohl in der Werbebroschüre als auch im Vertragstext hieß es, nach erfolgreichem Abschluss erhalte sie ein Diplom.

Doch nach bestandener Prüfung erhielt sie nur eine Bestätigungsurkunde. Die Schule war der Ansicht, mehr könne sie rechtlich nicht verleihen - und müsse es darum auch nicht. Außerdem seien die Begriffe "Diplom" und "Urkunde" im Sprachgebrauch gleichbedeutend. Sie verlangte 1.500 Euro restliche Lehrgangsgebühren - in beiden Instanzen ohne Erfolg.

Die Klägerin hat im Vertragstext behauptet, der beklagten Schülerin am Kursende ein "Diplom" zu verleihen. Sie schuldete folglich die Ausstellung eines Diploms als Qualifizierungsnachweis. Diese Bezeichnung als akademischer Grad können aber nur Hochschulen vergeben, was wiederum der Durchschnittsverbraucher nicht wissen muss. Vielmehr durfte die Beklagte eine allgemein anerkannte Qualifizierung durch eine staatliche Stelle erwarten.

Dass Diplom und Urkunde gerade nicht gleichzusetzen sind, zeigt nach Ansicht des Gerichts schon der Vergleich mit dem "Urkunds-Ingenieur". Letztlich war die Beklagte wegen der Irreführung zu Recht vom Vertrag zurückgetreten und musste darum nichts mehr zahlen.

LG Coburg, Beschl. v. 07.04.2008 - 33 S 4/08 (rkr.)
PM des LG Coburg v. 18.04.2008


Quelle: arbeitsrecht.de




Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.04.2008