Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Der Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger fordert:

Mindestlohn in der Weiterbildung – Jetzt!

Seit Februar 2007 gibt es einen Mindestlohn-Tarifvertrag für die Weiterbildung. Er legt als Mindeststandards die 39-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub und ein Einstiegsgehalt von 2.076€ (Westdeutschland einschließlich Berlin) und 1.848€ (Ostdeutschland) für pädagogisches Personal fest. Ebenso ist der Einstiegslohn für Verwaltungskräfte 1.809,33€ (West) und 1.610,84€ (Ost) geregelt. Er steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass er erst in Kraft tritt, wenn er für allgemein verbindlich erklärt wird.

Für die Schaffung von Mindestlöhnen in den einzelnen Branchen hat die Große Koalition Mitte Juni 2007 zwei Wege festgelegt. Zum einen soll das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen von 1952 „reaktiviert“ werden. Es sollen ein Hauptausschuss und Branchenausschüsse geschaffen werden, die jeweils paritätisch mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern und einem neutralen Vorsitzenden besetzt sind. Einen Zeitplan für diese Regelungen gibt es bis heute nicht.

Die zweite Möglichkeit ist die Öffnung des Entsendegesetzes für weitere Branchen bis zum 31.03.2008. Dazu muss ein entsprechender Tarifvertrag vorliegen und die Tarifpartner müssen einen Antrag stellen. Um diesen Weg für die Weiterbildung gehen zu können, müssen aber weitere Arbeitgeber dem Branchentarifvertrag beitreten. Erst mit diesem allgemein verbindlichen Tarifvertrag haben wir ein Werkzeug gegen das Preisdumping (und Lohndumping) in der Branche in der Hand, Arbeitgeber, die nicht den Mindestlohn zahlen, müssen dann von der Bundesagentur für Arbeit von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden, da nur der Bieter „zuverlässig“ ist, der „die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlichrechtlichen Vorschriften einhält.“


Wir fordern euch daher auf, mit eurer Unterschrift eure Unterstützung für einen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche zu dokumentieren und alle Arbeitgeber der Branche aufzufordern, dem Branchentarifvertrag beizutreten.

Der Arbeitskreis überregionaler Weiterbildungsträger trifft sich seit über 10 Jahren, um Probleme der Branche Weiterbildung zu diskutieren und die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der Branche zu koordinieren. Ihm gehören die Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte von überregional arbeitenden Bildungsträgern wie bfw/DGB, DAA, IB, Dekra-Akademien, TÜV-Akademien, Arbeit und Leben, VHS-Bildungswerk-Gruppe, Bildungszentren der Bayrischen Wirtschaft (bfz-BBW), Ruhrkohle-Bildungs-Gesellschaft, bfz-Essen, Tertia, BNW u. a..


Sie können das Flugblatt mit der anhängenden Unterschriftenliste und den Branchentarifvertrag Weiterbildung hier als pdf-Dateien herunterladen.


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009