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Weiterbildung zukunftsgerecht gestalten

Die Zukunft unseres Landes hängt davon ab, wie es uns gelingt, unser Bildungssystem und besonders die Weiterbildung, sozial gerecht und leistungsfähig zu gestalten.

Wir Sozialdemokraten rücken deshalb die Bildungspolitik verstärkt in das Zentrum unseres politischen Handelns. Bildungspolitik ist für uns ein wesentlicher Pfeiler des vorsorgenden Sozialstaates, der alle Menschen dazu befähigt, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und am Wohlstand und Aufstieg in unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Wir Sozialdemokraten wollen allen Menschen – egal welcher sozialen Herkunft oder welchen Alters – einen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Bildung eröffnen. Das fängt bei der frühkindlichen Bildung an und setzt sich in der Schule, der Ausbildung und dem Studium fort und schließt mit wachsender Bedeutung die Weiterbildung ein.

Wir Sozialdemokraten wollen gerade im Zeichen des demographischen Wandels eine Bildungsoffensive starten, die Bildung gleichgewichtig auf alle Lebensalter ausrichtet. Wissen zu erwerben muss als ein Prozess verstanden werden, der nicht irgendwann abgeschlossen wird, sondern der nie endet - und entsprechend lebensbegleitend zu organisieren ist. Erst recht in einer Gesellschaft, die mit einem ständig steigenden Anteil älterer Menschen Zukunft gewinnen will.

Für uns Sozialdemokraten ergibt sich die Notwendigkeit verstärkter Investitionen in die Bildungsoffensive „Lebenslanges Lernen“ aus folgenden Zielsetzungen:

1. Der Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit,
2. der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit,
3. der Förderung selbstständiger Entscheidungen jedes Menschen, Jüngerer und Älterer, über ihre Bildungsbiographie und
4. der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.


Mehr Weiterbildung sichert gesellschaftlichen Wohlstand

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt immer mehr von ihrer Innovationskraft und der Qualifikation der Beschäftigten ab. Das Innovationstempo ist so gestiegen, dass die Erstausbildung im Berufsleben nicht mehr ausreicht. Sie muss kontinuierlich durch Lernen am und außerhalb des Arbeitsplatzes aufgefrischt, ergänzt und erweitert werden.
Wir müssen jedoch feststellen, dass die privatwirtschaftlichen und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung, für Bildung und dafür nötiger Infrastruktur deutlich unter den Ausgaben in den USA und besonders von Schweden und Finnland liegen.
Es kommt nicht von ungefähr, dass sich die beiden letztgenannten Länder durch höhere Investitionen in diese Bereiche aus der Krise ihres Sozialstaates befreien konnten.

Wir Sozialdemokraten fordern daher erheblich mehr öffentliche und private Mittel für die Bildung und für die Weiterbildung Erwachsener.


Weiterbildung stärkt den Einzelnen und fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt

Der öffentliche Bildungsauftrag braucht nicht nur berufsbezogene Zielsetzungen.
Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe sind ebenso bedeutende Ziele in der Erwachsenen- und Altenbildung wie die Unterstützung des Einzelnen bei der Verwirklichung oder Vervollkommnung unterschiedlichster Freizeitaktivitäten und Freizeitinteressen sowie der Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben. Maßnahmen der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung im Alter sind gleichermaßen für die Gesellschaft und für den Einzelnen eine gewinnbringende Investition.
Allgemeines, politisches und kulturelles Lernen vermittelt den Menschen Grundorientierungen und Kompetenzen. Dieses macht es ihnen möglich, den politischen und gesellschaftlichen Wandel in unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können. Es befähigt sie in allen Lebensphasen zum bürgerschaftlichen Engagement. Gute Kenntnisse in der Allgemeinbildung sind nicht nur die Voraussetzung für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Erstausund Weiterbildung. Sie sind auch wichtig für eigenverantwortliche Entscheidungen im Beruf, im Privatleben und für das gesellschaftliche Engagement. Weiterbildungsangebote für ältere erweitern die Handlungsfelder älterer Menschen und steigern somit ihre Lebensqualität. Eine Verwirklichung der entsprechenden Potenziale älterer Menschen wird aber nur gelingen, wenn diese den Eindruck haben, dass auch jenseits von Finanzierungsfragen ein allgemeines gesellschaftliches Interesse an einer kompetenten älteren Generation besteht.


Durch Weiterbildung die Chancen Älterer erhöhen

Die Beschäftigungsquoten älterer unterscheiden sich stark nach ihrem Qualifikationsniveau. Die gut qualifizierten Beschäftigten, die auch an Weiterbildung teilgenommen haben, sind oft bis zum Rentenalter beschäftigt. Die geringer qualifizierten über 55-Jährigen haben eine äußerst geringe Beschäftigungsquote. Dies hat die Gesellschaft lange nicht als Problem empfunden, weil diese Gruppen zu einigermaßen sozial akzeptablen Bedingungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden konnten. Die Vorruhestandsmaßnahmen haben präventive Investitionen in Qualifikation erspart.
Die Möglichkeiten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sind nun weitestgehend eingeschränkt worden.

Wir Sozialdemokraten fordern daher verstärkte Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem
Bereich. Wir können auf Investitionen in die Beschäftigungsfähigkeit gerade der
Bildungsbenachteiligten nicht länger verzichten.


Gemeinsames Lernen stärkt die Solidarität zwischen den Generationen

In der beruflichen Weiterbildung und in der Erwachsenenbildung wird aber auch die Förderung des gemeinsamen Lernens der Generationen immer wichtiger. Weiterbildungsangebote, die den Austausch zwischen den Generationen fördern, sind für Jung und Alt von hohem zusätzlichem Wert. In beiden Gruppen nimmt nicht nur der Erfahrungs- und Wissensgewinn sondern auch die Motivation zu. Gemeinsames lebenslanges Lernen verbindet die Generationen.

All dies verdeutlicht – Bildung im Alter liegt im öffentlichen Interesse.


Weiterbildung jedem Menschen zugänglich machen

Wir Sozialdemokraten wollen, dass an dieser für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtigen Form des lebenslangen Lernens alle teilnehmen können. Die Finanzierung von Maßnahmen der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung, die Orte der Kommunikation und des Lernens in einer demokratischen Gesellschaft, sind für uns eine öffentliche Aufgabe.

Im Bremer Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der SPD fassen wir all dies so zusammen:

„Wir wollen die lernende Gesellschaft, in der Menschen sich ein Leben lang weiterentwickeln können. Wir wollen die Weiterbildung zur vierten Säule im Bildungssystem ausbauen und den Aufstieg für alle möglich machen. Auch diese vierte Säule steht in der öffentlichen Verantwortung.“

Dieses Ziel und die Realität in Übereinstimmung zu bringen führt zu folgenden Forderungen:
  • Das Konzept des lebenslangen Lernens verlangt die Verzahnung der bisher eher unabhähgig voneinander arbeitenden Bildungsbereiche. Die Vorschulbildung, schulische Bildung, Hochschulbildung sowie allgemeine und berufliche Weiterbildung müssen zu einem aufeinander aufbauenden und vor allem durchlässigen Gesamtsystem zusammengeführt werden.

  • Die Bildungsbausteine auf den verschiedenen Bildungspfaden müssen für alle Menschen zugänglich und vom Ziel her erreichbar sein. Zwischen Bund und Ländern abgestimmte gesetzliche Regelungen für die Weiterbildung sind erforderlich um die Weiterbildungslandschaft für die Bewältigung der neuen Herausforderungen handlungsfähig zu gestalten.

Aufgabe der Wirtschaft ist es, ihren wachsenden Fachkräftebedarf durch eine drastische Ausweitung der betrieblichen Weiterbildung zu sichern. Es sind die Betriebe und Unternehmen, die von einer gut qualifizierten Belegschaft profitieren. Dennoch sind ihre Weiterbildungsaktivitäten in den letzten Jahren zurückgegangen.

Gerade ältere und Geringqualifizierte sind von betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen überdurchschnittlich ausgeschlossen. Auch sinkt der Anteil der weiterbildungsaktiven Betriebe mit abnehmender Größe deutlich. Die Wirtschaft steht deshalb in der Pflicht, mit Beratung und Freistellung die betriebliche Weiterbildung zu unterstützen. In der Verantwortung steht sie auch bei der Finanzierung: Je höher der betriebliche Nutzen einer Weiterbildungsmaßnahme ist, desto höher muss der Kostenanteil des Arbeitgebers sein. Bei einem ausschließlich betrieblichen Nutzen hat die Wirtschaft die Kosten vollständig zu ernehmen. Ein erheblicher Weiterbildungsbedarf besteht auch für die Vorgesetzten und Personalverantwortlichen: So etwa zu den Themen altersheterogene Belegschaften, altersgerechte Weiterbildung sowie zu alters- und zielgruppenspezifischen Lerninhalten. Mehr Weiterbildung braucht mehr Zeit, weshalb es unerlässlich ist, dass die Tarifvertragsparteien verstärkt Lernzeitkonten einführen. Weil sich gerade kleine und mittlere Unternehmen allzu oft als ,Bildungsfalle’ erweisen, müssen diese durch Beratungsagenturen bei der betrieblichen Weiterbildung unterstützt werden.
Die im Jahre 2006 zu verzeichnende Zunahme bei den Weiterbildungsaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit muss der Beginn sein einer längst überfälligen Trendwende. In den Jahren zuvor war der Einbruch bei der geförderten beruflichen Weiterbildung dramatisch. Die Bundesagentur bleibt deshalb aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zweckbestimmt für Qualifizierung einzusetzen und ganz auszuschöpfen. Auch müssen Nichtleistungsempfänger an Qualifizierungsmaßnahmen stärker beteiligt und die individuelle Weiterbildungsberatung drastisch ausgeweitet werden. Mehr Investitionen in die berufliche Weiterbildung sollen Vorrang vor weiteren Senkungen des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung haben. Nachhaltige Erfolge auf dem Arbeitsmarkt sind nicht durch eine „Schmalspur-Bundesagentur für Arbeit“, sonder nur durch eine Weiterbildungsoffensive zu erzielen.
  • Staatliche Aufgabe ist es, Bildungszeit und Bildungsguthaben abzusichern in Form von Freistellungs- und Rückkehransprüchen in den Unternehmen. Staatliche und betriebliche Unterstützung bei den Maßnahmekosten von Weiterbildung und des Lebensunterhaltes beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse. Dazu gehören verbindliche Vereinbarungen über Lernzeitkonten und Bildungsguthaben, Qualitätskontrolle und die Zertifizierung erworbenen Wissens.

  • Für Weiterbildungsteilnehmer muss die Qualität und auch der Nutzen der Weiterbildungsangebote übersichtlicher gestaltet und gewährleistet werden.

  • Die Weiterbildungsangebote sind zeitlich flexibler zu gestalten, damit Erwachsene Beruf und Lernen besser miteinander kombinieren können.

  • Für ein funktionierendes Weiterbildungssystem ist bundesweit flächendeckend und trägerunabhängig eine örtliche Informations- und Beratungsstruktur erforderlich. Dies ist erforderlich, damit Erwachsene eigenverantwortliche Entscheidungen für ihren Weiterbildungsweg treffen können.

  • Jedem Erwachsenen mit niedrigem Einkommen und Vermögen soll das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen möglich sein. Die Kosten der Maßnahmen und der Lebensunterhalt sollen dabei durch staatliche Zuschüsse und Darlehen unterstützt werden.

Die im Jahr 2006 zu verzeichnende Zunahme bei den Weiterbildungsaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit muss der Beginn sein einer längst überfälligen Trendwende. In den Jahren zuvor war der Einbruch bei der geförderten beruflichen Weiterbildung dramatisch. Die Bundesagentur bleibt deshalb aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zweckbestimmt für Qualifizierung einzusetzen und ganz auszuschöpfen. Auch müssen Nichtleistungsempfänger an Qualifizierungsmaßnahmen stärker beteiligt und die individuelle Weiterbildungsberatung drastisch ausgeweitet werden. Nachhaltige Erfolge auf dem Arbeitsmarkt sind nicht durch eine ‚Schmalspur-BA’, sondern nur durch eine Weiterbildungsoffensive zu erzielen.
  • Die in unterschiedlichen Gesetzen geregelten Leistungen der Arbeitslosenversicherung (SGB II, SGB III) und die geforderten Verbesserungen sind zu einer Beschäftigungsversicherung auszubauen.
    Die Fragen der Freistellung, der Zertifizierung von Maßnahmen, der Qualitätssicherung, dem Nachteilsausgleich entweder aus dem Solidarsystem oder einer solidarischen Finanzierung aus Steuermitteln sind in einem Weiterbildungsgesetz des Bundes zu regeln.
    Beide Gesetze müssen Klarheit schaffen, wie eine erhebliche Steigerung der Investitionen in die Weiterbildung erreicht und eine sinnvolle und gerechte Finanzierung der Weiterbildung aus öffentlicher, betrieblicher und individueller Förderung gestaltet wird.

  • Wir wollen ein Bildungssystem das Bildungsabbrechern über 30 Jahren eine zweite Chance gibt. Notwendig ist ein „Sofortprogramm zweite Chance“ das die Schulen des zweiten Bildungsweges sowie die kommunalen Volkshochschulen kurzfristig in die Lage versetzt, ihre Aufnahmekapazität für erwachsene Schulabbrecher dem Bedarf entsprechend auszubauen. Damit wollen wir die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss bis zum Jahr 2010 halbieren. Damit soll ebenfalls die Chance zur Teilnahme für gering Qualifizierte, für Randbelegschaften, für Menschen mit hoher familiärer Belastung und älterer Menschen erhöht werden. Also für jene Personen, die am stärksten von Bildungsangeboten profitieren könnten.

Realisierung der Forderungen erleichtern – Kompetenzwirrwarr überwinden

Die Weiterbildung kann einerseits auf eine große Tradition verweisen. Da gibt es die unmittelbar getragenen Volkshochschulen. Mit 1.000 Einrichtungen sind sie der größte Träger für ein wohnortnahes, qualifiziertes, differenziertes und bezahlbares Angebot. Dazu kommen insgesamt fast 30.000 Träger für außerbetriebliche Maßnahmen der Weiterbildung.

Andererseits ist der Bereich der Weiterbildung wie kein anderer Bildungsbereich mit so vielen Zuständigkeiten belastet. Es gibt auf der Länderebene Weiterbildungsfreistellungsgesetze und Qualifikationsgesetze. Auf der Bundesebene die umfassenden Weiterbildungsgesetze und die wichtigen Regeln im Sozialgesetzbuch II und III. Beispielhaft seien noch erwähnt das Betriebsverfassungsgesetz oder das Fernunterrichtsgesetz.

Die vielfältigen Zuständigkeiten und Abgrenzungsprobleme der jeweiligen Finanzierungsaufgaben können ein Hindernis für mehr Dynamik und Klarheit im Aufbau von mehr Weiterbildung sein. Wir wollen dies ändern.

Dabei ist für uns klar: Weiterbildung ist und bleibt Aufgabe und Zuständigkeit aller politischen Ebenen, von den Kommunen bis zu Europa. Weiterbildung ist und bleibt eine klassische Querschnittsaufgabe und damit Aufgabe vieler Ressorts und Politikbereiche. Aber nur mit einer Nationalen Bildungsstrategie, einem nationalen Bündnis für Weiterbildung, nur mit ressortübergreifendem Handeln und dem konstruktiven Zusammenwirken von Politik, Tarifparteien und Bildungsträgern erhöht Weiterbildung die Bedeutung die wir für die Zukunft unserer Gesellschaft brauchen.

Konkrete Schritte zur Förderung der Weiterbildung sind:
  1. Ein gesamtstaatliches Bündnis für Weiterbildung aus Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und den Tarifpartnern wird gegründet. Es sollen dort konkrete kurz-, mittel- und langfristige Vereinbarungen er die notwendigen Maßnahmen zur Verstärkung der Weiterbildung und der jeweiligen Leistungen der Partner hieran festgelegt werden.

  2. Die Festlegungen münden in einem Aktionsplan Weiterbildung 2015. Umsetzung und Weiterentwicklung werden kontinuierlich überprüft. Dies gilt besonders für die Überwindung der eher unabhängig voneinander arbeitenden Einrichtungen zu einem auf Kooperation und Durchlässigkeit ausgerichteten Gesamtsystem.

  3. Der Aufbau einer derartigen Weiterbildungslandschaft wird zur kommunalen Aufgabe. Diese Aufgabe muss unabhängig von den kommunalen Leistungen für Weiterbildung durch die Länder und den Bund abgesichert sowie mit weiteren Anstrengungen des Bundes pro Weiterbildung ausgebaut und flankiert werden.


Der vorsorgende Sozialstaat sichert qualifizierte Bildung für alle. Er muss mehr investieren.

„Umfassende Bildung für alle“ ist kein Selbstläufer. Damit aus Forderungen erfahrbare Realität wird, brauchen wir eine sachgerechte Finanzierung des „Lebenslangen Lernens“. Deshalb braucht Bildung den Staat. Wir verstehen Bildung als öffentliches Gut. Bildung muss ohne soziale Barrieren für alle gleichermaßen zugänglich sein. Der Staat hat daher die Aufgabe ein hoch entwickeltes und leistungsfähiges Bildungssystem für alle zu gewährleisten und zu finanzieren.

Die konservativ-liberale Seite hat sich mit dem Rückgang der öffentlichen Förderung für allgemeines, politisches und kulturelles Lernen quasi abgefunden. Ihre Antwort besteht in der Betonung der Eigenverantwortung und dem kontinuierlich wachsenden Anteil der Finanzierung für die Teilnehmer. Damit wird die Finanzierungskraft gerade derjenigen überfordert, die wir für eine Teilnahme an Weiterbildung gewinnen müssen.

Wir Sozialdemokraten sehen Weiterbildung als öffentliche Aufgabe von höchster Priorität. Der Staat hat ganz besonders die Aufgabe, durch die Gewährung von Mitteln für die berufliche, aber auch für die allgemeine Weiterbildung, Bedürftige zu unterstützen. Deutschland muss mehr in Bildung investieren. Im internationalen Vergleich entspricht die Entwicklung der Bildungsinvestitionen in Deutschland nicht der hohen Bedeutung, die diese Investitionen für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes haben.

Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen mehr Bildung und höherem Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig bringt mehr Bildung insgesamt mehr Lebensqualität.
Daraus folgt:
  • Die öffentlichen Bildungsausgaben müssen deutlich erhöht werden.

  • Bildungsausgaben müssen als Zukunftsinvestitionen anerkannt werden. Der Investitionsbegriff darf sich zukünftig nicht mehr nur auf Sachinvestitionen beziehen, sondern muss Bildung, Wissenschaft und Forschung mit einschließen.

  • Wir Sozialdemokraten setzen uns das Ziel, den Anteil der öffentlichen und privaten Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 7 Prozent für Bildung zu erhöhen.<

Wir fordern ein Aufbauprogramm Weiterbildung.


Quelle: SPD-Parteitag Hamburg 26. bis 28. Oktober 2007, Beschluss Nr. 12



Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.10.2007