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Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation soll ein wichtiger Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen geleistet werden. Somit ist die berufliche Rehabilitation ein maßgeblicher Bestandteil einer Strategie zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots. Sie ermöglicht für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Erwerbsleben. Dieser wichtige sozialpolitische Auftrag darf nicht durch eine einseitige betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA) konterkariert werden. Eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation hängt von qualitativ hochwertigen Maßnahmen und gut geschultem Personal ab.

Aufgrund der sozialpolitischen Zielsetzung und Bedeutung der beruflichen Rehabilitation sollen im Folgenden Fragen über Entwicklungstendenzen und Grundlagen gestellt werden.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung teilt die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zum Ausdruck kommende Auffassung, wonach Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen leisten. Ziel muss die vollständige Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft sein. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderungen die Chance haben, ihr Leben in freier Selbstbestimmung möglichst eigenverantwortlich gestalten zu können. Besonders geeignet zur Förderung/Vermittlung von Chancengleichheit sind dabei aus Sicht der Bundesregierung alle Maßnahmen, die Chancengleichheit nicht abstrakt, sondern konkret durch Integration in Ausbildung und Arbeit erfahrbar machen. Zentrales Anliegen bleibt daher die Vermittlung überzeugender Integrationschancen und eine zügige und nach Möglichkeit dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Dazu steht den Menschen mit Behinderungen in Deutschland auch ein beispielhaftes Netz von Einrichtungen mit differenzierten und individuellen Förderangeboten zu Verfügung. Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation insgesamt, aber auch die Berufsbildungswerke (BBW) für die berufliche Erstausbildung Jugendlicher mit Behinderungen und die Berufsförderungswerke (BFW) für die berufliche Teilhabe erwachsener Menschen mit Behinderungen, leisten dabei anerkannt gute Arbeit. Sie sind den Menschen mit Behinderungen erfolgreiche und verlässliche Partner bei der beruflichen Erstausbildung und bei Maß- nahmen der Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft.

Wie die Bundesregierung schätzen alle Rehabilitationsträger Leistung und Wirken der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Das gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie setzt ihr erhebliches Engagement im Bereich der Förderung und Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen kontinuierlich fort. Nachdem die BA die Ausgaben für die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Förderung der Teilhabe von 1998 bis 2003 von 2 Mrd. Euro auf rd. 3 Mrd. Euro erhöht und damit um fast 50 Prozent gesteigert hatte, stellt sie auch im laufenden Jahr mit über 2,7 Mrd. Euro einen herausragenden Beitrag für diese Leistungen zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel in Höhe von rd. 200 Mio. Euro, die Arbeitsgemeinschaften im SGB-II-Eingliederungstitel (SGB II – Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen vorgesehen haben. Damit bleibt die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik.

Selbstverständlich bleibt es fortwährende Aufgabe der Rehabilitationsträger, auch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ständig auf Effizienz und Effektivität zu prüfen. Die Teilhabeförderung kann nicht losgelöst werden von der Lage und der Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Vor allem im Bereich der Wiedereingliederung erwachsener Menschen mit Behinderungen werden vermehrt Maßnahmen durchgeführt, die ambulant und in enger Kooperation mit Betroffenen und Betrieben stattfinden. Einrichtungen und Maßnahmeträger versuchen zunehmend ihre Angebote auf diese Entwicklungen hin auszurichten.

Die Bundesregierung leistet mit der Initiative „job-Jobs ohne Barrieren“ und zusammen mit den Bundesländern durch das Programm „JOB 4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen“ einen gewichtigen Beitrag, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass diese auch von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden behinderter Menschen, von Ländern und Einrichtungen gemeinsam getragene Initiative die Beschäftigungsmöglichkeiten behinderter und schwerbehinderter Menschen erhöhen wird. Diese Programme ergänzen eine Fülle von Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit ergriffen hatte, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu fördern. Über die Wirkung dieser Instrumente und zur beruflichen Prävention wird die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2007 berichten.



Frage 1:
Wie viele erwachsene Rehabilitanden sind in den Jahren 2002 bis 2005 in welche den von der BA geförderten Angeboten (speziell in Berufsförderungswerke und Werkstätten für behinderte Menschen) eingemündet?

Antwort der Bundesregierung
Die Eintritte in Maßnahmen bei Berufsförderungswerken (BFW) und bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben sich bei der BA im Bereich der Wiedereingliederung (erwachsene Rehabilitanden) wie folgt entwickelt:



Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen.



Frage 2:
Wie haben sich die Belegungszahlen im Bereich beruflicher Rehabilitation insgesamt und differenziert nach den einzelnen Trägerarten (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, sonstige Rehabilitationseinrichtungen) in den Jahren 2002 bis 2005 entwickelt (bitte in absoluten als auch in relativen Zahlen angeben)?

Antwort der Bundesregierung
Zur Förderung behinderter Menschen nach SGB III und SGB II wird auf die nachfolgende Übersicht zur Entwicklung des Teilnehmerbestandes verwiesen, im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4.



Frage 3:
Wie hat sich das Verhältnis zwischen Fällen von Rehabilitation von Behinderungsfällen ohne besondere rehabilitationsspezifische Leistungen („allgemeine Leistungen der Rehabilitation“), betreuter betrieblicher Rehabilitation und Rehabilitation in speziellen Rehabilitationseinrichtungen in den Jahren 2002 bis 2005 in absoluten und relativen Zahlen entwickelt?


Antwort der Bundesregierung
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden Eintritte in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht in der hier nachgefragten Differenzierung erfasst.


Frage 4:
Wenn bei den Berufsbildungs- und den Berufsförderungswerken ein Rückgang der Belegungszahlen festzustellen ist, wie wirkt sich dies auf die Beschäftigtenzahlen aus?

Wie hoch ist der Personalabbau aufgrund eines Rückgangs der Belegungszahlen?

Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für einen Rückgang der Belegungszahlen bei den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken?

Antwort der Bundesregierung
Die jahresdurchschnittliche Teilnehmerzahl von Jugendlichen mit Behinderungen in Maßnahmen der Berufsbildungswerke (BBW) stabilisierte sich in den letzten Jahren auf insgesamt hohem Niveau. Auch wenn Daten über die Eintritte in Maßnahmen in BBW für das angelaufene Ausbildungsjahr nicht vorliegen, so lassen Gespräche mit Einrichtungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der BBW erkennen, dass sich dieser positive Trend auch im kommenden Jahr fortsetzt.

Die rückläufigen Teilnehmerzahlen an Maßnahmen in Berufsförderungswerken haben mehrere Gründe. Hierzu gehören deutlich niedrigere Zugangszahlen zur beruflichen Rehabilitation mit in der Folge geringeren Eintrittszahlen auch in Berufsförderungswerken, die stärkere Nutzung ambulanter und wohnortnaher Angebote durch die Rehabilitationsträger sowie Veränderungen von Zuständigkeiten im Teilhabebereich durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden derzeit Gespräche zwischen den Rehabilitationsträgern und den Berufsförderungswerken statt, in denen gemeinsame Lösungen zu wesentlichen Fragen der weiteren Entwicklung der BFW gefunden und vereinbart werden sollen. Ziel aller Beteiligten ist, die anerkannt hohe Leistungsfähigkeit der BFW auch künftig zu sichern.

Infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen hat es vor allem in den BFW Veränderungen bei den Beschäftigtenzahlen gegeben. Eine Übersicht darüber liegt nicht vor, da auch die Rehabilitationsträger den Personalbestand von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken nicht erfassen.



Frage 5:
Wie viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d. h. Abgängerinnen und Abgänger der Förder-/Sonderschulen sind in den Jahren 2002 bis 2005 (getrennt ausgewiesen nach Jahren) in welche Angebote/ Maßnahmen der BA sowie der Betriebe, der Schulen und der Jugendhilfe (nur anerkannte Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung) eingemündet?

Antwort der Bundesregierung
Die Zahlen der Schulabgänger aus Förder-/Sonderschulen lagen im Jahr 2002 bei 47 104 und im Jahr 2003 bei 48 186. Zahlen zu den Jahren 2004 und 2005 liegen noch nicht vor. Zu dem Verbleib der Schulabgänger können von den Ländern keine Angaben gemacht werden, da hierzu keine Daten erhoben werden.


Frage 6:
Wie viele der oben genannten Jugendlichen werden voraussichtlich in welche der oben genannten Angebote/Maßnahmen in 2006 einmünden?

Welche Dauer weisen diese Maßnahmen/Angebote jeweils auf?

Antwort der Bundesregierung
Hierzu können von der BA keine Angaben gemacht werden. Ziel der BA und der Bundesregierung ist es weiterhin, allen Jugendlichen eine Perspektive für eine berufliche Eingliederung zu geben.


Frage 7:
Liegen der Bundesregierung bzw. der BA Erkenntnisse vor, welchen Berufsverlauf die oben genannten Jugendlichen nach Austritt aus diesen Angeboten in den Jahren 2002 bis 2005 eingeschlagen haben?

Antwort der Bundesregierung
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Der Berufsverlauf nach dem Austritt aus Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst.


Frage 8:
Wie viele Personen (differenziert nach Alter und Geschlecht) haben (sowohl als Ratsuchende wie auch als Bewerberinnen/Bewerber) in den Jahren 2002 bis 2005 die Rehabilitationsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen, aufgeteilt nach Jugendlichen (Schulabgängerinnen/ Schulabgänger) und Erwachsenen?

Antwort der Bundesregierung
Die Zahl der Personen, die Rehabilitationsberatung der BA in Anspruch nehmen, wird statistisch nicht erfasst.


Frage 9:
Hat sich die Intensität der Rehabilitationsberatung der BA im genannten Zeitraum verändert oder ist beabsichtigt, solches (etwa für den Personenkreis der Jugendlichen aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften) in 2006 vorzunehmen?

Antwort der Bundesregierung
Die Intensität der Rehabilitationsberatung wird bestimmt durch den individuellen Beratungsbedarf. Daran wird auch weiterhin von der BA unverändert festgehalten. Durch das zum 1. August 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist sichergestellt, dass auch im SGB-II-Bereich die Kompetenz der BA als Rehabilitationsträger weiterhin genutzt werden kann.


Frage 10:
Wie hat sich die Zahl und Qualität der Rehabilitationsberatung nach Umstrukturierung der BA ab 2003 verändert (auch im Urteil von Beraterinnen/Beratern und Betroffenen)?

In wie vielen Agenturen für Arbeit gibt es eine Rehabilitationsberatung?

Wie viele Beschäftigte der BA sind insgesamt im Bereich berufliche Rehabilitation tätig (bitte differenziert von 2002 bis 2005 darstellen)?

Antwort der Bundesregierung
Rehabilitationsberatung wird von der BA in allen 178 Agenturen für Arbeit angeboten. Die BA trägt kontinuierlich Sorge, dass sie in der notwendigen Qualität erfolgt. Eine Qualitätsmessung im Sinne einer Aus- und Bewertung von Beratungsgesprächen und -verläufen erfolgt nicht.
Die Anzahl der Stellen für Plankräfte bei der BA im Bereich der Beratung für behinderte und schwerbehinderte Menschen hat sich für die Jahre 2002 bis 2005 wie folgt entwickelt:



Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.



Frage 11:
11. Welche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation werden auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) ausgeschrieben, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Entscheidung, ob ausgeschrieben wird oder nicht?

Welche Definition liegt der Einordnung von Leistungen als allgemeine oder als besondere Leistungen zugrunde?

Antwort der Bundesregierung
Die BA ist gemäß Â§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und einzelgesetzlicher Regelungen als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, unter anderem auch arbeitsmarktpolitische Leistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. Dabei sind alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren gleich zu behandeln und mittelständische Interessen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Leistungen in der richtigen Qualität zur richtigen Zeit in der benötigten Menge zum angemessenen Preis einzukaufen und damit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§§ 7, 55 BHO) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Anbieter Rechnung zu tragen. Rechtliche Grundlage für den Einkauf von arbeitsmarkpolitischen Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sind die Bestimmungen des GWB, der Vergabeverordnung sowie der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A). Sie stellen die Umsetzung entsprechen- der Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht dar.

In den Fällen, in denen gemäß Â§ 102 Abs. 1 Nr. 1a SGB III die besonderen Hilfen der Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbarer Einrichtungen (§ 35 SGB IX) wegen Art und Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe am Arbeitsleben unerlässlich sind, sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Erst- und Wiedereingliederung für behinderte Menschen nach der gültigen Rechtslage nicht öffentlich auszuschreiben und werden auch von der BA nicht ausgeschrieben. Maßnahmen für behinderte Menschen, die gemäß Â§ 102 Abs. 1 Nr. 1b SGB III wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung der Teilhabe auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen ausgerichtet sind, aber nicht in den besonderen Einrichtungen nach § 35 SGB IX durchgeführt werden müssen, werden grundsätzlich ausgeschrieben. Wohnortnahe, ambulante rehabilitationsspezifische Maßnahmen werden daher grundsätzlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschafft. Die von der BA vertretene Auffassung zur Vergabe von Maßnahmen für behinderte Menschen steht in Übereinstimmung mit einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3213).

Die beschriebene Vorgehensweise entspricht ohne Einschränkung den gesetzlichen Maßgaben für den Einsatz von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
  • Allgemeine Bildungsangebote vor rehaspezifischen Maßnahmen

  • Betriebliche Maßnahmen vor überbetrieblichen Maßnahmen

  • Wohnortnahe Maßnahmen vor Internatsmaßnahmen.
Bisher zentral entwickelte behindertenspezifische Maßnahmen/Leistungsbeschreibungen sind:
  • Rehaspezifisch betreute berufsvorbereitende Bildungsmaßmaßnahmen (BvB)

  • Betreute kooperative Ausbildung: Ausbildung im Betrieb (Akquise der Ausbildungsplätze durch den Träger) mit rehaspezifischer, insbesondere sozialpädagogischer Unterstützung und so genanntem Stützunterricht durch den Träger

  • Betreute integrative Ausbildung: Ausbildung beim Träger mit rehaspezifischer, insbesondere sozialpädagogischer Unterstützung, Stützunterricht und möglichst hohem Praktikumsanteil in Betrieben

  • Betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden (bbU Reha): Vorbereitung auf Umschulung im Betrieb, Akquise der Umschulungsplätze, durchgängige sozialpädagogische und fachliche Unterstützung.
Die Definition der allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergibt sich aus den §§ 100 und 102 SGB III.



Frage 12:
Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ausschreibungen von Rehabilitationsmaßnahmen auf die Preise, die Qualität der Maßnahmen, Beschäftigtenzahlen bei den einzelnen Trägerarten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus?

Antwort der Bundesregierung
Bei der Entscheidung über den Einsatz von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht in jedem Einzelfall der tatsächliche, individuelle Förderbedarf im Vordergrund. Die Qualität der Maßnahmen und die möglichst dauerhafte Integration stehen dabei im Mittelpunkt des Verfahrens. Eine einseitige Ausrichtung auf Maßnahmekosten wäre nicht zielführend und ist nicht Gegenstand der Geschäftspolitik der BA.

Durch Differenzierung und Konzentration auf den tatsächlichen, individuellen Förderbedarf können für unterschiedliche Zielgruppen die notwendigen Maßnahmen zielgerichteter und teilweise wohnortnah beschafft werden. Konkret heißt dies, dass nicht für jeden Rehabilitanden alles an jedem Ort vorgehalten werden muss, sondern das Leistungsangebot des Trägers auf den Betroffenen und die Zielgruppe bezogen ausgerichtet wird. Dies führt in der Konsequenz auch zu einer Reduzierung der Preise für diese Segmente. Negative Auswirkungen auf die Qualität der Maßnahmen sind nicht zu erwarten. Bezüglich des in den eingekauften Maßnahmen eingesetzten Personals stehen die fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt. Bei den Ausschreibungen der BA wird größter Wert auf die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter der Träger gelegt; das Anforderungsprofil wird deshalb exakt beschrieben und stichprobenweise auch geprüft.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.



Frage 13:
Wie haben sich die durchschnittlichen Tageskostensätze in den Jahren 2000 bis 2005 entwickelt, die zwischen den Agenturen für Arbeit und den Berufsbildungswerken für die Erstausbildung behinderter Menschen ausgehandelt werden?

Auf welcher Grundlage werden die Kostensätze festgelegt?

Frage 14:
Auf welcher Grundlage werden die Kostensätze für Maßnahmen festgelegt, die nicht ausgeschrieben werden?

Wie haben sich diese Kostensätze in den letzten Jahren entwickelt?

Wie haben sich die durchschnittlichen Kostensätze im Bereich der Rehabilitation behinderter Menschen in speziellen Rehabilitationseinrichtun- gen entwickelt?

Frage 15:
Wie verlief die Kostenentwicklung der einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen von 2000 bis 2005 für die:

a) Berufsvorbereitung,

b) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,

c) Ausbildungsbegleitenden Hilfen,

d) Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen,

e) andere Einrichtungen im Bereich berufliche Rehabilitation (welche?)?

Frage 16:
Wie war die Kostenentwicklung (auch durchschnittliche Tageskostensätze) im Zeitraum von 2000 bis 2005 für die nachfolgend genannten Institutionen:

a) Berufsbildungswerke,

b) Berufsförderungswerke,

c) sonstige (wohnortnahe) Rehabilitationseinrichtungen,

d) Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen,

e) sonstige überbetriebliche Einrichtungen?

Antwort der Bundesregierung
Die Fragen 13 bis 16 werden zusammenhängend wie folgt beantwortet:

Für Maßnahmen in Berufsbildungswerken und Berufsfortbildungswerken gilt, dass mit allen Einrichtungen Preisgespräche geführt werden, die die Besonderheiten der Einrichtungen berücksichtigen. Als eine Orientierung dient der bezahlte Mittelwert über alle Einrichtungen hinweg bezogen auf jedes Berufsfeld.

Die Preisverhandlungen mit den Werkstätten für behinderte Menschen erfolgen dezentral. Der BA steht eine Gesamtübersicht auf zentraler Ebene nicht zur Verfügung. Zuständig für die Preisverhandlungen im Reha-Bereich ist seit dem Jahr 2005 die zentrale Einkaufsorganisation der BA. Zuvor waren die Regionaldirektionen der BA zuständig. Zentrale Verhandlungslinien wurden bisher nur für die Preisverhandlungen mit den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken entwickelt. Zentrale Übersichten zur Preisentwicklung für diese Bereiche liegen seit dem Jahr 2003 vor. Die Preisentwicklung in beiden Bereichen stellt sich wie folgt dar:

Berufsbildungswerke:


Berufsvorbereitung:
  • Mittelwert im Jahr 2003 pro Teilnehmer und Monat: 1.564,76 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2004 pro Teilnehmer und Monat: 1.545,05 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2005 pro Teilnehmer und Monat: 1.551,36 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2006 pro Teilnehmer und Monat: 1.551,18 Euro
Ausbildung:
  • Mittelwert im Jahr 2003 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.470,95 Euro und 1.609,17 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2004 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.445,65 Euro und 1.604,16 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2005 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.471,81 Euro und 1.646,53 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2006 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.455,72 Euro und 1.657,90 Euro
Internatsunterbringung:
  • Mittelwert im Jahr 2003 pro Teilnehmer und Monat: 1.196,74 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2004 pro Teilnehmer und Monat: 1.183,64 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2005 pro Teilnehmer und Monat: 1.203,71 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2006 pro Teilnehmer und Monat: 1.196,33 Euro
Für Spezialeinrichtungen – z. B. für Blinde und Sehgeschädigte – werden teilweise deutlich höhere Preise bezahlt.

Berufsförderungswerke:


Umschulung:
  • Mittelwert im Jahr 2003 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.531,85 Euro und 1.660,86 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2004 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.491,06 Euro und 1.656,96 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2005 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.445,58 Euro und 1.664,15 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2006 pro Teilnehmer und Monat: Je nach Berufsfeld zwischen 1.480,10 Euro und 1.694,85 Euro
Internatsunterbringung:
  • Mittelwert im Jahr 2003 pro Teilnehmer und Monat: 414,63 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2004 pro Teilnehmer und Monat: 414,10 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2005 pro Teilnehmer und Monat: 418,96 Euro
  • Mittelwert im Jahr 2006 pro Teilnehmer und Monat: 453,04 Euro
Für Spezialeinrichtungen – z. B. für Blinde und Sehgeschädigte – werden teil- weise deutlich höhere Preise bezahlt.

Weitere Gesamtübersichten über die Kostenentwicklung bei einzelnen Maßnah- men wie bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen und andere Einrichtungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation stehen der BA nicht zur Verfügung. Ebenso liegen Übersichten über die Entwicklung von Gesamtkosten nach Institutionen nicht vor.



Frage 17:
Warum erfolgte in den letzten Jahren vermehrt eine Zuweisung von Rehabilitationsfällen in sonstige überbetriebliche Einrichtungen, obwohl ausreichend freie Plätze in qualifizierten Einrichtungen der in Frage 16 genannten Kategorien a bis d zur Verfügung stehen?

Antwort der Bundesregierung
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.


Frage 18:
Wie wird bei den sonstigen überbetrieblichen Einrichtungen die Qualität der Maßnahmen gesichert?

Inwiefern sind sie in ein Qualitätsmanagement einbezogen?

Antwort der Bundesregierung
Zur Qualität der durch Ausschreibung und Vergabe eingekauften arbeitsmarktpolitischen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Nach § 20 Abs. 2 SGB IX stellen die Erbringer von Rehabilitationsleistungen ein Qualitätsmanagement sicher, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 77 ff. SGB III kann auch für behinderte Menschen nur gefördert werden, wenn Träger und Maßnahme zuvor nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung und den dort genannten Qualitätsstandards zugelassen wurden.


Frage 19:
Welche Interpretation nimmt die Bundesregierung zwischenzeitlich für die in § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten (zu Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken) „vergleichbaren Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ (vgl. den Schriftwechsel zwischen dem seinerzeitigen Bundesressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vom Frühjahr 2004) vor, zu denen in einigen Bundesländern anerkannte „sonstige Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ gezählt werden, in anderen aber nicht?

Antwort der Bundesregierung
Die Feststellung der fachlichen Eignung einer den Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken vergleichbaren Einrichtung i. S. d. § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist eine Aufgabe der Rehabilitationsträger, die diese auch bisher schon wahrnehmen. Die Entscheidung, ob eine Einrichtung als vergleichbare Einrichtung i. S. d. § 35 SGB IX zu qualifizieren ist, ist anhand der gesetzlichen Vorgaben zu treffen. Die BA erarbeitet derzeit eine Spezifizierung der Definition „vergleichbarer Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für ihren Verantwortungsbereich. Zur aktuellen Praxis vgl. auch die Antwort zu Frage 20.


Frage 20:
Mit welcher Begründung weicht die BA vermehrt von dem gültigen Beschluss des Deutschen Bundestags vom 16. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3213, Beschluss im federführenden Ausschuss Arbeit und Soziales am 15. Dezember 2004 und Annahme durch den Deutschen Bundestag am 17. Februar 2005) ab, wonach „Leistungen entsprechend § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX A für die Inanspruchnahme der beruflichen Rehabilitation weiterhin ausschreibungsfrei ausgeführt werden …“ (vgl. das bundesweite Vergabeverfahren nach GWB und VOL/A ab 26. März 2006 für BAE gemäß Â§ 102 ff. SGB III)?

Antwort der Bundesregierung
Die Preise für Maßnahmen in Einrichtungen nach § 35 SGB IX für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 102 Abs. 1 Nr. 1a SGB III werden mit den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken entsprechend den Rahmenverträgen mit den Arbeitsgemeinschaften beider Bereiche verhandelt. Entsprechendes gilt für die Preise für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der WfbM. Diese Vorgehensweise entspricht den in Bezug genommenen Beschlüssen des Deutschen Bundestages.

Da eine Definition der „vergleichbaren Einrichtung der beruflichen Rehabilitation“ im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX“ noch nicht erarbeitet ist, wurden bisher darüber hinaus mit allen Einrichtungen für Maßnahmen, für die bisher Preise verhandelt wurden, auch weiterhin Preise verhandelt.



Frage 21:
Worin bestehen die Hintergründe für die zurzeit erfolgende Datenumstellung im Bereich der beruflichen Rehabilitation in den Statistiken der BA?

Nach welchen Kriterien sollen zukünftig die Fallzahlen ermittelt werden?

Wer wird berücksichtigt und wer nicht?

Antwort der Bundesregierung
Die Umstellung der statistischen Abbildung im Zusammenhang mit Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben hat zwei Gründe:
  1. Überführung des Statistik-Verfahrens in das DataWarehouse:

    Alle Statistik-Verfahren werden sukzessive in das BA-DataWarehouse überführt, um neue, verbesserte und erweiterte Auswertungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten nutzen zu können. Dies ist etwa bei den Statistiken über Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, offene Stellen, Berufsberatung (Ausbildungsmarkt), große Teile der Förderstatistik, Leistungsempfänger, Grundsicherung usw. in den vergangenen Jahren erfolgt.

    Die Statistik über Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Rehabilitanden) wurde nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten zum Jahreswechsel 2005/2006 auf die DataWarehouse-Technik umgestellt. Die Statistik über die Förderung der behinderten Menschen am Arbeitsleben (Maßnahmen) konnte erstmals ab August 2006 aus dem DataWarehouse gewonnen werden. Die Ergebnisse beider Statistiken werden rückwirkend ab 2005 bereitgestellt.

  2. Neues fachliches IT-Verfahren VerBIS (internes Vermittlungs-, Beratungs- und InformationsSystem) der BA:

    Die Datengrundlage für BA-Statistiken über die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind die in der BA angewandten operativen Fachverfahren, die eine weitgehende IT-Unterstützung der fachlichen Prozesse ermöglichen. Seit Juni 2006 arbeiten alle Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften mit dem neuen fachlichen IT-Verfahren VerBIS. Damit ist das bisherige fachliche Verfahren COMPAS (Computerunterstütztes Ausbildungsvermittlungs-System) vollständig durch ein neues abgelöst, das nunmehr auch die Datengrundlage für das DataWarehouse bzw. die o. g. Statistik über Rehabilitanden bildet. Unverändert geblieben ist dagegen das fachliche Verfahren coSach-BB (EDV-Unterstützung für die Sachbearbeitung in der Berufsberatung), das weiterhin die Grundlage für die Statistik über die Förderung der behinderten Menschen am Arbeitsleben (Maßnahmen) darstellt.
Die zu den Fragen 2 und 8 für 2005 angeführten Statistikdaten basieren bereits auf dem unter 1. beschriebenen neuen Statistikverfahren.


Quelle. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/2464 –; 06. 10. 2006


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.2006