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Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw): Sonderzuwendung Mai 2005 wird nicht zurückgefordert!





der ausgezahlte Teil der Sonderzuwendung Mai 2005 wird nicht kassiert. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Notlagentarifvertrag vom 1. September 2005 in Göttingen. Letztlich musste die Geschäftsführung des bfw zugestehen, dass ihre Forderung rechtlich nicht haltbar ist.

Jetzt sind die Anteilseigner schnellstens gefordert. Nur sie können dem bfw in der jetzigen Situation helfen. Bis Ende der Woche müssen sie handeln, sonst gibt es keine Rettung für das Unternehmen und die noch vorhandenen Arbeitsplätze.

Wir appellieren deshalb nochmals eindringlich an die Anteilseigner, dem bfw ein Darlehen mit Rangrücktritt in ausreichender Höhe zu gewähren. Übersteht das bfw das Jahr 2005, scheint die Talsohle durchschritten.

Das bfw hat eine Zukunft, deshalb wäre es unverantwortlich, wenn die Anteilseigner untätig blieben.

Ist das bfw wieder in der Spur, sind auch wir bereit, die nächsten Weichenstellungen zügig mitzugestalten.

Eure ver.di-Tarifkommissionen bfw-Ost und bfw-West

Quelle: ver.di Tarif aktuell 04/2005, FB 5

Sie können das Flugblatt auch als pdf-Datei herunterladen.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.10.2005