Tarifinformationen

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Verhandlungen Sonderzuwendung mit dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) abgeschlossen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu Jahresbeginn stellte die Geschäftsführung fest, dass das für das bfw wichtige Geschäft im Bereich Alg II langsamer als erwartet anlaufen würde. Die damit einhergehenden Umsatzeinbrüche würden die Verluste im ersten Halbjahr beträchtlich erhöhen. Deshalb sollte die Belegschaft wiederum Verzicht leisten, dieses Mal gleich auf beide Sonderzahlungen in 2005. Diese Forderung wurde von allen Arbeitnehmergremien abgelehnt, da sie sich ausschließlich auf Vermutungen und Planzahlen stützte. Gleichzeitig wurde der Geschäftsführung ein Forderungskatalog vorgelegt, in dem es um die Beseitigung von internen Mängeln und Schwachstellen geht.

Mit Bekanntwerden der negativen wirtschaftlichen Entwicklung im ersten Quartal forderte die Geschäftsführung die Tarifkommissionen Ost und West erneut zu Verhandlungen auf.
Die Mai-Sonderzahlung sollte auf November 2005 verschoben werden, damit für den Fall einer existenzbedrohenden Reduzierung der Umsätze und Ergebnisse noch die Möglichkeit besteht, auf diese Gehaltsbestandteile zu verzichten.

Nach intensiven Verhandlungen wurde am 4.Mai um 4 Uhr morgens das auf der Rückseite wiedergegebene Ergebnis erzielt.

Die Tarifkommissionen haben ihre Position aufrechterhalten, ohne konkreten Nachweis einer existenzbedrohenden Situation für das bfw nicht im Vorfeld auf Entgelte von Beschäftigten zu verzichten. Deshalb wird die Hälfte der Mai-Sonderzahlung wie geplant überwiesen und der Anspruch auf die Auszahlung der anderen Hälfte auf September verschoben. Da nach Aussage der Geschäftsführung die kritischste Lage Mitte des Jahres zu erwarten ist, werden die Tarifkommissionen bis August entscheiden, ob dieser Anspruch umgesetzt wird oder ein Verzicht nötig ist.

Es ist uns in diesen Verhandlungen außerdem gelungen, die Geschäftsführung davon zu überzeugen, dass auch für die inab-Kollegen tarifliche Regelungen gefunden werden müssen. Deshalb wird die inab in die Verhandlungen um einen Branchen-Tarifvertrag einbezogen.

Zusätzlich treten die Tarifkommissionen sofort mit der Geschäftsführung in Verhandlungen ein über Eckpunkte zu Mindestentgelten bei der inab und Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung.
Dazu werden die Gremien der inab einbezogen.

Selbstverständlich fordern wir, dass sich weiterhin auch die Geschäftsführung für den längst überfälligen finanziellen Beitrag der Anteilseigner zur Stabilisierung des bfw-Konzerns einsetzt.

Wir werden euch fortlaufend über die Verhandlungen informieren.

Eure ver.di Tarifkommissionen bfw Ost und West


Ergebnisse der Verhandlungen vom 3. und 4. Mai 2005 zwischen der Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), der Berufsfortbildungswerk GmbH (bfw) und der Gewerkschaft ver.di über die Verschiebung der Sonderzuwendung Mai 2005:
  1. Im Mai 2005 wird in jeder der vorgenannten Gesellschaften jeweils die Hälfte der anstehenden tariflichen Sonderzuwendungen ausgezahlt.
  2. Die jeweils zweite Hälfte dieser Sonderzuwendung wird mit der Gehaltszahlung September 2005 fällig, es sei denn es ergibt sich nach Ziffer 3 etwas anderes.
  3. Die Entscheidung über die Auszahlung gemäß Ziffer 2, einen eventuellen Verzicht oder eine weitere Verschiebung der jeweils zweiten Hälfte dieser Sonderzuwendung wird bis Mitte August 2005 durch die Tarifvertragsparteien getroffen.
  4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen bis zum 30.06.2005 eine betriebsbedingte Beendigungskündigung ausgesprochen wird, werden so gestellt, als hätte die Kürzung der Sonderzuwendung nicht stattgefunden. Das einbehaltene Entgelt ist vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen.
  5. Die inab wird unverzüglich die Mitgliedschaft im BBB beantragen und tritt der Zweckgemeinschaft zur Verhandlung eines Branchentarifvertrages bei.
  6. Eckpunkte zu Mindestentgelten in der inab und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im bfw werden bis zum 30.06.2005 verhandelt. Über deren Umsetzung wird im Zusammenhang mit einer eventuellen Entscheidung über einen Verzicht auf die jeweilige zweite Hälfte der Sonderzuwendung nach Ziffer 3 verhandelt.
  7. Im Falle des Verzichtes auf die zweite Hälfte der Sonderzuwendung werden die beim bfw Ost und beim bfw West bestehenden Tarifverträge um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig wird der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen ab Unterzeichnung des entsprechenden Notlagentarifvertrages für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen, es sei denn die Gewerkschaft ver.di, FB 05 (Bundesebene), erteilt ihre Zustimmung. Betriebsbedingte Kündigungen auf der Grundlage bereits vor Abschluss des Notlagentarifvertrages eingeleiteter oder abgeschlossener Interessenausgleichs-verfahren sind hiervon ausgenommen.
  8. Entsteht durch den Ausfall der Sonderzuwendung für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine finanzielle Härtesituation, wird das bfw nach Einzelfallprüfung über die Gewährung eines Gehaltsvorschusses entscheiden.
  9. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus den Sonderzuwendungen Beitragsverpflichtungen an eine Direktversicherung haben, erhalten erforderlichenfalls eine entsprechende Vorschusszahlung auf die im November 2005 fällige tarifliche Sonderzuwendung.
Berlin, 04.05.2005

Das Flugblatt können Sie hier als dos-Datei herunterladen.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.07.2005