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Zulassung von Trägern für die Integrationskurse

Im Rahmen des am 01.01.2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes ist es Aufgabe des Bundesamtes, Integrationskurse zu koordinieren und durchzuführen. Zu diesem Zweck wird sich das Bundesamt privater und öffentlicher Träger bedienen, die in einem Zulassungsverfahren ausgewählt werden.

Da bereits zum 01.01.2005 für eine flächendeckende Bereitstellung an Integrationskursen, Träger in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen müssen, greift das Bundesamt für den Start am 01.01.2005 zunächst auf jene Träger zurück, die bereits im Jahr 2002 einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Diese Träger werden in den nächsten Tagen vom Bundesamt angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert werden.

Träger, die im Jahr 2002 keinen Antrag auf Zulassung gestellt haben, haben die Möglichkeit, mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung beim Bundesamt einen Antrag auf Zulassung nach Maßgabe der Verordnung zu stellen. Entsprechende Antragsformulare werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Nach positiver Entscheidung über den Antrag können dann noch im Jahr 2005 Integrationskurse durchgeführt werden.

Sie können die Integrationskursverordnung und den Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen hier als pdf-Datei herunterladen.

Weitere Informationen zu den Kursen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.12.2004