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Die "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" ist veröffentlicht.

Die neue Rechtsverordnung, nach denen sich Träger von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zertifizieren lassen müssen, ist da. Mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 ausgestattet, verpflichtet sie alle Bildungsträger, die Bildungsgutscheine einlösen wollen, die Anerkennung zu beantragen.

Unklar ist bislang besonders, mit welchen Kosten insbesondere kleine Träger durch die Zertifizierung belastet werden. Die Unabhängigkeit der Anerkennungsstelle von der Bundesagentur für Arbeit (BA) scheint nicht wirklich eindeutig geregelt zu sein.

Klar ist aber auch: Wären die Qualitätskriterien für Anbieter bereits bei der Ausschreibung im Herbst 2003 zum Tragen gekommen, die Ergebnisse wären nicht so katastrophal für regionale Anbieter ausgefallen. Dabei lesen sich einige Passagen in der Rechtsverordnung so, als wären alte Qualitätskriterien der BA einfach nur neu abgeschrieben worden. Doch im Herbst 2003 waren genau diese Qualitätskriterien angeblich ein Wettbewerbshindernis.

So heißt es etwa in § 8 "Anforderungen an den Träger":

"(3) Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leiterin oder des Leiters und der Lehrkräfte müssen nach § 84 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geeignet sein, eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten zu lassen. Der Antrag muss insbesondere Angaben enthalten zu

1. der allgemeinen fachlichen und pädagogischen Eignung sowie der Berufserfahrung der Beratungs- und Lehrkräfte; Lebensläufe, die genaue Angaben über die Person, die Ausbildung und den beruflichen Werdegang enthalten, sind beizufügen,
2. praktischen Erfahrungen im Fachgebiet,
3. methodisch-didaktischen Qualifikationen,
4. Erfahrungen in der Erwachsenenbildung,
5. regelmäßigen fachlichen und pädagogischen Weiterbildungen der Lehrkräfte und
6. Teilnehmerbefragungen zu den Lehrkräften."

Alle diese Kriterien sind allgemein bekannt. Jetzt gelten sie wieder als Qualitätskriterien, die eine Zulassung überhaupt erst ermöglichen. Den bereits du die unseriöse Vergabepraxis der BA ruinierten Anbieter wird es nichts mehr nützen.

Die Rechtsverordnung können Sie hier als doc-Datei herunterladen.





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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.06.2004