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Sorge um den Fortbestand der Weiterbildung in NRW

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von GEW und ver.di artikulierten Ende November 2003 70 Teilnehmer/innen die Sorge um den Fortbestand der Weiterbildung in NRW. Sie erklärten, dem Abbau von Bildungsstandards engagiert entgegen zu treten.
In seinem Referat wies Ralf Bartels, Leiter der Abteilung Struktur- und Wirtschaftspolitik beim DGB-Landesbezirk, nach, dass sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für die Weiterbildung enorm verschlechtern:

- Entgegen der Zusage, die Landesmittel nach dem Weiterbildungsgesetz NRW bis 2004 zu überrollen, gab es 2003 eine pauschale Kürzung um 5%, 2004/2005 sollen 15% in diesem Titel eingespart werden.

- Gelder des Europäischen Sozialfonds zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern stehen nicht mehr zur Verfügung.
- Auch die Arbeitsverwaltung dünnt ihr Angebot in erschreckendem Umfang aus.

Für die Gewerkschaften ist die Beschäftigungsfähigkeit eine wichtige Zielkategorie von Weiterbildung. Aber es bedarf auch der kritischen Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt: „Der DGB betont die Notwendigkeit von politischer Weiterbildung“, so Ralf Bartels, „sie ist das Fundament einer solidarischen Handlungsfähigkeit in unserer Gesellschaft und ermöglicht auch die notwendige Kritik der Arbeitswelt“.

Gegen den Rückzug des Staates aus der Weiterbildung sprach sich auch der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschulverbandes, Ernst Küchler (MdB), aus. Neben den aktuellen Haushaltsproblemen der öffentlichen Hand droht im Zusammenhang mit einer generellen Deregulierungswut die staatliche Verantwortung für die Weiterbildung verloren zu gehen. „Weiterbildung wird reduziert auf ihren unmittelbaren Nutzen, festgemacht an ökonomischen Parametern, dagegen sehen wir sie in ihrer kompensatorischen Wirkung und im Zusammenhang des öffentlichen Interesses an Chancengleichheit“, so Ernst Küchler.

Der Referent plädierte dafür, sich dem Trend des staatlichen Rückzugs entgegen zu stellen und sah hierfür folgende Ansatzpunkte:

- Das Zuwanderungsgesetz soll einen Rechtsanspruch auf sprachliche Weiterbildung enthalten.
- GATS beinhaltet enorme Gefahren für die Weiterbildung.
- Bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes geht es auch um die Schnittstelle zum künftigen Weiterbildungsangebot.
- Als Folge der Pisa-Studie muss sich die schulische Grundbildung stärker an dem Lernziel „Weiterbildungsfähigkeit“ ausrichten.

Nach der Arbeit in vier weiterbildungspolitischen Workshops sprachen sich die Teilnehmer/innen mit einer Resolution gegen die Gefährdung des Weiterbildungsgesetzes NRW aus. GEW und ver.di zogen nach der Veranstaltung folgendes Resümee: Die Weiterbildung und ihre Beschäftigten brauchen eine Stimme, diese Rolle übernehmen GEW und ver.di!

Uwe Meyeringh, ver.di Berthold Paschert, GEW

Quelle: ver.di NRW


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.01.2004