Selbstständige in der Weiterbildung

Zurück zur Übersicht

Gemeinsame Stellungnahme zu den Sparmaßnahmen des Bundes im Bereich der Integrationskurse

Das BAMF hat per Rundschreiben vom 15.03.2010 an die Träger von Integrationskursen einschneidende Sparmaßnahmen im Bereich der Integrationskurse mit Wirkung zum 01.04. mitgeteilt, die infolge eines Gespräches mit den Trägern in einem ergänzenden Rundschreiben vom 31.03.2010 in Teilen zurückgenommen wurden.

Nach Aussage des Bundesamtes steht zwar mit 218 Mio. Euro das bisher höchste Finanzvolumen für die Durchführung der Integrationskurse zur Verfügung. Dennoch seien die Maßnahmen notwendig, um angesichts stark gestiegener Kosten die Einhaltung des zur Verfügung stehen-den Finanzrahmens sicherzustellen.

Von den Sparmaßnahmen sind folgende Bereiche betroffen:
  • der Kurszugang allgemein durch regionale Quotierung der Zulassung freiwilliger Teilnehmer/-innen

  • Alphabetisierungskurse durch Koppelung der Garantievergütung an höhere Teilnehmer-zahlen und Kürzung des Zuschlags pro Unterrichtseinheit

  • die Wiederholungsmöglichkeit des Aufbausprachkurses

  • Teilzeitkurse unter 15 Unterrichtseinheiten durch einen Genehmigungsvorbehalt (ausgenommen Alphabetisierungskurse über 12 UE)

  • die Fahrtkostenerstattung für Teilzeitkurse

Die Träger begrüßen, dass Bundesregierung und Parlament die Haushaltsmittel für Integrationskurse in den Jahren 2009 und 2010 aufgestockt haben.

Bei allem Verständnis für einzuhaltende Budgets führen die Sparmaßnahmen nach Auffassung der Träger aber zu spürbaren Einschnitten für alle integrationswilligen Zuwanderer, die integrationspolitisch äußerst problematisch sind.

Die Erfolgsgeschichte der Integrationskurse mit ihren steigenden Zahlen von lern- und integrationswilligen Zugewanderten erfährt eine Zäsur, die nicht beabsichtigt sein kann, weil sie im Gegensatz steht zur wichtigsten Bildungsmaxime der Bundesregierung: „Niemand darf verloren gehen“.

Die Sparmaßnahmen stehen auch nicht im Einklang mit den Zielen des Nationalen Integrationsplans und dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, der eine quantitative und qualitative Aufwertung der Integrationskurse angekündigt hat (s. Koalitionsvertrag Seite 75).

Die Folgen der Sparmaßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Zugang zu den Integrationskursen wird für bestimmte Zielgruppen erschwert.

Die aktuelle Nachfrage nach Integrationskursen ist höher als das Kursangebot, das in diesem Jahr realisiert werden kann. Im Ergebnis steht eine Bugwelle von unversorgten integrationsbereiten Migranten/-innen zu befürchten, die immer weiter ansteigen wird, wenn nicht energisch gegengesteuert wird. Zudem kann man nicht ausschließen, dass Migranten/-innen das Interesse an einem Kurs verlieren und dass schon geplante Kurse wegen der Nicht-Zulassung von Teilnehmer/-innen nicht stattfinden können. Die Träger stecken schon jetzt in dem Dilemma, dass sie aufgrund der regionalen Quotierung freiwilligen und deshalb höchst integrationswilligen Teilnehmer/-innen Wartezeiten zumuten müssen und einen zeitnahen Kursbeginn nicht garantieren können.

Alphabetisierungskurse:

Die wachsende Zahl der Alphabetisierungskurse – allein im Jahr 2009 wurden 1820 neue Kurse eingerichtet – ist als großer Erfolg zu werten, nicht zuletzt im Rahmen nationaler Bemühungen, innerhalb der Weltalphabetisierungsdekade die Zahl der Analphabeten/-innen bis zum Jahr 2012 zu halbieren. Durch die Erhöhung der Mindestteilnehmerzahlen wird nicht nur der spezifische pädagogische Ansatz von Alphabetisierungskursen gefährdet, sondern viele Kurse in kleineren Städten und im ländlichen Raum werden künftig nicht mehr zustande kommen. Die vom BAMF in Aussicht gestellten Sonderregelungen für den ländlichen Raum stellen hier nur eine schwache Kompensation dar, weil sie nach Kassenlage erteilt wer-den und sich mit bürokratischem Aufwand verbinden. Durch die Kürzung des Zuschlags können Kurse nicht kostendeckend durchgeführt werden.

Wiederholungsmöglichkeit:

Rund 15% aller Teilnehmer/-innen eines Aufbausprachkurses erreichen derzeit das Sprachniveau A2 nicht. Sie von einem Wiederholungskurs auszuschließen, ohne ihnen alternative Förderangebote zu unterbreiten, bedeutet in der Konsequenz den Verzicht auf ihre sprachliche Integration.


Teilzeitkurse und Fahrtkostenerstattung:

Die Träger priorisieren schon immer Vollzeitkurse, sofern diese gegenüber den Teilnehmern/innen pädagogisch vertretbar sind. Dies gilt selbstverständlich auch für SBG II-Leistungsbezieher/-innen, damit sie dem Arbeitsmarkt schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Allerdings stellen Teilzeitkurse mit unter 15 Unterrichtseinheiten, die fast 30% des Kursangebotes ausmachen, für bestimmte Zielgruppen die einzige Möglichkeit dar, überhaupt an einem Integrationskurs teilnehmen. Mütter/Väter mit Kinderbetreuungsverpflichtungen, Berufstätige oder lernschwächere Teilnehmer/-innen, verfügen nicht über die zeitlichen oder persönlichen Ressourcen zur Aufstockung der Unterrichtsstunden. Durch die Spar-maßnahmen in diesem Bereich, die offenbar dadurch veranlasst wurden, dass Teilzeitkursteilnehmer/-innen höhere Fahrtkosten in Anspruch nehmen, werden etablierte und gut nachgefragte Standardangebote gefährdet.

Die Kostensteigerungen im Integrationskursbereich resultieren nach Auffassung der Träger aus der hohen Nachfrage und sind Ausdruck des Erfolgs der gemeinsam getragenen Integrationspolitik. Die Bundesregierung sollte nun auch sicherstellen, dass diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden kann, es nicht zu derart belastenden Einschnitten für die Migrantinnen und Migranten kommen muss und die Integrationspolitik in Deutschland nicht Schaden nimmt.

Die beteiligten Träger/Verbände versichern ausdrücklich, an der Gestaltung zielfördernder Rahmenbedingungen mitzuarbeiten, um die Integrationsangebote auch zukünftig qualitativ hoch-wertig und nach wirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführen.

Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.
Ansprechpartnerin: Evy Van Brussel, Tel. 0228 975 69 22, van.brusse(at)dvv-vhs.de
Euro-Schulen-Organisation
Internationaler Bund
Pro Integration
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.


Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Bildungsträger vom 8. April 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.04.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024