Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Breites Bündnis für Qualifizierung

Gewerkschafter, Arbeitsdirektoren und Wissenschaftler sprechen sich in einem von den DGB-Bezirksvorsitzenden initiierten gemeinsamen Aufruf dafür aus, dass Qualifizierung ein Eckpfeiler der Arbeitsmarktpolitik werden muss. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:


"Die berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Faktor, um die Qualität des Standorts Deutschland zu sichern und um die Arbeitslosigkeit zu senken. Es ist daher nicht akzeptabel, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen seit Jahren gekürzt wird. So hat allein die Bundesagentur für Arbeit ihre Ausgaben für Weiterbildung von 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2002 auf 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2005 reduziert. Ebenso unverständlich ist, dass die Arbeitsagenturen nicht alle für die Ausbildung bereitgestellten Mittel ausgeben. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 61 Millionen Euro nicht für Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschöpft.

Dieser unverantwortliche Einbruch bei der Qualifizierung hängt zusammen mit einer neuen Geschäftslogik der Bundesagentur für Arbeit, die sich in allererster Linie an zu kurzfristigen Finanz- und Effizienzgesichtspunkten ausrichtet. Gerade die besonders Bedürftigen werden zu wenig gefördert und dadurch dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgemustert. Denn ihre einzige Chance ist bessere Ausbildung.

Wir fordern daher die Bundesagentur für Arbeit auf, ihren Anteil für Fort- und Weiterbildung deutlich zu erhöhen und jedes Jahr verbindlich festzulegen."



Der Aufruf im Wortlaut:


Qualifizierung muss Eckpfeiler der Arbeitsmarktpolitik werden

10 Gründe für eine andere Politik


Die PISA-Studien haben erhebliche Mängel im Deutschen Schulsystem aufgedeckt. Dabei wird häufig übersehen, dass auch die von den Arbeitsagenturen geförderte Weiterbildung für Arbeitslose erhebliche Defizite hat. Das bedroht die Zukunftsfähigkeit des Landes. Noch ist Deutschland Exportweltmeister. Um die hohe Konkurrenzfähigkeit deutscher Produkte auf den Weltmärkten zu erhalten, reicht reine Rhetorik nicht aus - es muss in Bildung und Weiterbildung investiert werden.

Während Bildung und Ausbildung entscheidend sind für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, entscheidet die persönliche Qualifikation über die individuellen Beschäftigungschancen. Deshalb ist eine offensive Qualifizierungspolitik der Schlüssel für die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen, vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit.
  1. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen wird seit Jahren gekürzt. Die von den Arbeitsagenturen (und seit dem letzten Jahr von den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen) für Weiterbildung bereitgestellten Mittel wurden seit 2002 von 6,7 Mrd. Euro auf 1,9 Mrd. Euro im Jahre 2005 zusammengestrichen. Als Folge davon sind die Zahlen der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung dramatisch eingebrochen: 2002 wurden im Jahresdurchschnitt 339.000 in Bildungsmaßnahmen gefördert, 2005 nur noch 113.000. Die Zahl von Neueintritten in Bildungsmaßnahmen ist von mehr als 455.000 im Jahr 2002 auf 131.5000 im vergangenen Jahr gesunken.

  2. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit belaufen sich Jahr für Jahr auf jährlich mehr als 100 Mrd. Euro. Um die Kosten zurückzuführen, muss vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. Qualifizierung ist dafür entscheidend. Auch deswegen ist Bildung eine Zukunftsinvestition und eröffnet neue Beschäftigungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

  3. Der Einbruch bei der Weiterbildungsförderung ist Folge einer grundsätzlich veränderten Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit. Das Steuerungsprinzip nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit setzt vor allem auf den schnellen Eingliederungserfolg. Weiterbildung als längerfristige Investition hat hier keinen Platz.

    Die zum Teil berechtigte Kritik an Fehlentwicklungen im Bereich der Weiterbildung führte nicht zu einer Neuausrichtung der Angebotspalette, sondern zur schrittweisen Abschaffung. Das ist falsch. Neuere Studien zeigen, dass Qualifizierungsmaßnahmen mittel- und langfristig positive Effekte auf die Beschäftigung der TeilnehmerInnen haben. Die Arbeitsverhältnisse sind stabiler und die Chance steigt, langfristig von staatlicher Alimentierung unabhängig zu werden.

  4. Vor allem gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Das Risiko, arbeitslos zu werden, nimmt mit steigender Qualifikation deutlich ab. So ist im Westen jeder fünfte Ungelernte arbeitslos, im Osten sogar jeder zweite.

    Auch bei Personen mit Migrationshintergrund besteht Handlungsbedarf. Durch Weiterbildung kann die Integration beschleunigt werden; die Chancen am Arbeitsmarkt werden deutlich
    höher.

    Für die schon jetzt hohe Zahl der Geringqualifizierten sind eine bessere Ausbildung und eine höhere Qualifikation die einzige Alternative zur Langzeitarbeitslosigkeit. Die Fortsetzung des bisherigen Kurses bei der beruflichen Bildung grenzt diese Gruppen auf Dauer vom Erwerbsleben aus. Dieser Weg ist ökonomisch teuer und moralisch-ethisch nicht zu rechtfertigen.

  5. Der absehbare Fachkräftemangel erfordert zusätzliche Anstrengungen bei Ausbildung und Qualifizierung. Ab 2007 treten die geburtenschwachen Nachwendejahrgänge aus den neuen Bundesländern auf den Arbeitsmarkt. Ab 2015 scheiden die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge - und damit viele Fachkräfte - aus dem Erwerbsleben aus. Bereits bei einem leichten Anziehen der Konjunktur klagt die Wirtschaft über den Mangel an Fachkräften. Die nachhaltige Erhöhung der Erwerbsquote ist nur durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu erreichen. In allen europäischen Ländern, deren Erwerbsquote bei über 70 Prozent liegt, werden Arbeitslosen gefördert sowie Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze gefährdet sind.

  6. Bildung muss auch zukünftig ein öffentliches Gut bleiben. Der Zugang zu Bildungsangeboten ist Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und damit von sozialer Gerechtigkeit.

  7. Die im Sozialgesetzbuch III genannten Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik müssen durchgesetzt werden. Dort wird in § 1 als Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik u. a. gefordert "die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Einzelnen zu erhalten und zu verbessern." Diese gesetzliche Vorgabe wird mit der ausschließlich am kurzfristigen Eingliederungserfolg ausgerichteten Förderpolitik nicht eingelöst. Auch die von der Bundesagentur vorgenommene Eingruppierung und Vorauslese von Arbeitslosen widerspricht diesem Grundsatz und führt im Ergebnis zu mehr Langzeitarbeitslosen. Die vor Ort zu verantwortende Arbeitsmarktpolitik hat sich deshalb an der Vorgabe von § 1 SGB III zu orientieren.

  8. Die derzeitige Ausgestaltung des Aussteuerungsbetrages führt zu Fehlentwicklungen. Anstatt Anreize für eine aktive und schnelle Eingliederungspolitik zu geben, führt der verlangte Aussteuerungsbetrag dazu, dass mehr Menschen ohne Qualifizierungsangebote bleiben und in den Alg-II-Bezug rutschen. Um das Instrument zu reformieren, müssen die für Weiterbildung von den Agenturen für Arbeit aufgewandten Kosten mit dem zu zahlenden Aussteuerungsbetrag verrechnet werden. Es bedarf einer stringenten Eingliederungshilfe ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

  9. Im Durchschnitt vergehen vom Beginn der Arbeitslosigkeit bis zum Maßnahmebeginn 150 Tage. Im Idealfall beginnen Qualifizierungslehrgänge aber schon vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei den Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften im Zusammenhang mit Betriebumstellungen bzw. bei Beschäftigungsabbau in Betrieben immer der Fall. Dieses Instrument muss deshalb erhalten bleiben und ständig weiterentwickelt werden. Dabei sind Weiterbildungselemente zu stärken.

  10. Die BA kann nicht allein für eine umfassende Weiterbildungspolitik verantwortlich sein, aber sie muss ihren Beitrag leisten - besonders für die Zielgruppe der Arbeitsuchenden und Geringqualifizierten.

    Um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Bundesagentur für Arbeit jährlich den Anteil für Fort- und Weiterbildung über eine Quotierung verbindlich festgelegen. Dabei sollte das Niveau des Jahres 2001 als Orientierung dienen. Das bedeutet, dass mindestens 35 Prozent der Mittel im Eingliederungstitel (EGT) für Weiterbildung verwendet werden (ohne die Unterhaltskosten für die Teilnehmer, die nicht mehr aus dem EGT finanziert werden).

    Weil Weiterbildung eine Investition in die Zukunft ist, müssen die Agenturen die bereitgestellten Mittel auch für Weiterbildung ausgeben. Im letzten Jahr wurden im Regelkreis des SGB III von 701 Mio. Euro bereitgestellten Mitteln 61 Mio. Euro nicht zweckbestimmt für die Qualifizierung eingesetzt. Im SGB II waren von den zur Verfügung gestellten 408 Mio. Euro am Jahresende noch 208 Mio. Euro und damit mehr als 50 Prozent ungebunden. Um eine solche Entwicklung zu verhindern, sollten die Agenturen regelmäßig über ihre Weiterbildungspolitik öffentlich berichten.

Quelle Pressemldung des DGB vom 10.11.2006: PM 144
Berlin, im November 2006

Der Aufruf wird unterstützt von:

Prof. Dr. Herbert Bassarek
FHS Nürnberg

Prof. Dr. Gerdhard Bosch
Universität Gelsenkirchen

Prof Dr. Klaus Busch
Universität Osnabrück

Prof. Dr. Rolf Dobischat
Universität Essen

Dr. Ingrid Drexel
Universität München

Prof. Dr. Peter Faulstich
Universität Hamburg

Prof. Dr. Klaus Fritzsche
Universität Gießen

Dr. Karin Luckey
FHO Emden

Prof. Dr. Bernhard Nagel
Universität Kassel

Prof. Dr. Wolfgang Ruck
Universität Lüneburg

Dr. Hartmut Seifert
HBS Düsseldorf

Prof. Dr. Klaus Tenfelde
Universität Bochum

Prof. Dr. Jochen Zimmer
Universität Duisburg

Rainer Barcikowski
Arbeitsdirektor Fa. Arcelor

Dr. Manfred Bobke-von Camen
Geschäftsführer Personal Berliner Flughäfen

Rainer E.Hübner
Arbeitsdirektor Wuppertaler Stadtwerke AG

Ernst-Otto Kock
Vivantes GmbH, Berlin

Wilhelm Lindenberg
Arbeitsdirektor, Mitgliedes des Vorstandes Uestra AG, Hannover

Prof. Dr. Rolf Reppel
Mitglied des Vorstandes ThyssenKrupp

Annelie Buntenbach
Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes

Rainer Bliesener
DGB-Vorsitzender Bezirk Baden-Württemberg

Peter Deutschland
DGB-Vorsitzender Bezirk Nord

Udo Gebhardt
Stv. DGB-Vorsitzender Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt

Stefan Körzel
DGB-Vorsitzender Bezirk Hessen-Thüringen

Steffen Lemme
Stv. DGB-Vorsitzender Bezirk Hessen-Thüringen

Hanjo Lucassen
DGB-Vorsitzender Bezirk Sachsen

Dietmar Muscheid
DGB-Vorsitzender Bezirk West

Eugen Roth
Stv. DGB-Vorsitzender Bezirk West-Saarland

Ingo Schlüter
Stv. DGB-Vorsitzender Bezirk Nord - Mecklenburg-Vorpommern

Guntram Schneider
DGB-Vorsitzender Bezirk Nordrhein-Westfalen

Dieter Scholz
DGB-Vorsitzender Bezirk Berlin-Brandenburg

Fritz Schösser
DGB-Vorsitzender Bezirk Bayern

Hartmut Tölle
DGB-Vorsitzender Bezirk Niedersachen-Bremen-Sachsen-Anhalt

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.11.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024