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Strukturwandel durch eine investive Arbeitsmarktpolitik begleiten

Weiterbildungsbarrieren abbauen

Strukturwandel durch investive Arbeitsmarktpolitik begleiten

Die Arbeitsmarktpolitik wird den Strukturwandel stärker als heute durch Investitionen in Qualifizierung begleiten müssen. Dazu ist es nötig, den durch das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) eingeschlagenen Weg weiterzugehen und den präventiven Ansatz weiterzuentwickeln. Zukünftig sollte nicht mehr die schnelle Vermittlung um jedweden Preis im Vordergrund stehen, sondern die stabile Integration durch eine nachhaltige Vermittlung und die langfristige Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Bei diesem Weg darf gerade das Hartz-IV-System nicht vernachlässigt werden. Dies gilt umso mehr, da aufgrund der hohen Anzahl an Geringqualifizierten in diesem Bereich dringend mehr Engagement für Qualifizierung erforderlich ist.

Deshalb ist als erster Schritt eine Qualifizierungsoffensive im Hartz-IV-System nötig. Dazu müssen die notwendigen finanziellen Mittel und Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Arbeitsmarktpolitik darf nicht länger falsche Signale setzen. Es braucht vielmehr eine investive Arbeitsmarktpolitik in beiden Rechtskreisen, die die Instrumente und die Finanzierung insbesondere der abschlussbezogenen Weiterbildung ausbaut und schärft. Der Nachqualifizierung, aber auch dem Erhalt von Qualifikationen muss wieder mehr Bedeutung zukommen. Wichtige Eck-punkte hierfür sind:
  • Recht auf Weiterbildung einführen: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sollen ein Recht auf Weiterbildung erhalten. Ziel ist die nachhaltige und stabile Beschäftigung durch Qualifizierung. Das Recht auf Weiterbildung beinhaltet zudem eine umfassende Kompetenzerfassung sowie eine unabhängige Weiterbildungsberatung. Beschäftigten sollte über ihr ganzes Leben hinweg eine Qualifizierungsberatung zur Verfügung stehen, in der sie unabhängig und individuell beraten werden können. Die BA führt derzeit Modellversuche durch. Die Qualifizierungsberatung muss als unabhängiges Angebot zügig ausgebaut werden.

  • Finanzielle Anreize stärken: Neben den Weiterbildungsprämien, die als Regelinstrument verstetigt werden sollten, ist ein Unterhaltsgeld für abschlussbezogene Maßnahmen als Zuschlag auf das Arbeitslosengeld in Höhe von 10 Prozent des Arbeitslosengeldes, mindestens aber in Höhe von 100 Euro im Monat, einzuführen. Der Sockelbetrag begünstigt gezielt Personen mit geringen Unterstützungsleistungen. Das hilft, eine abschlussbezogene Maßnahme durchzuhalten. Die Regelung muss auch analog für das Hartz-IV-System gelten. Der materielle Zugewinn bei einer Weiterbildungsteilnahme muss mindestens so hoch sein wie bei einem Ein-Euro-Job.

  • WeGebAU weiterentwickeln: Mit dem BA-Programm WeGebAU kann die Weiterbildung von Geringqualifizierten sowie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insb. in kleineren und mittleren Unternehmen gefördert werden. Dieses Programm sollte weiter gestärkt und die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass eine höhere Inanspruchnahme erfolgt. Zudem soll WeGebAU auf die Beschäftigten ausgeweitet werden, die nur über eine zweijährige Ausbildung verfügen. WeGebAU sollte auch im Hartz-IV-System etabliert werden. Denn aufgrund des Förderausschlusses ist eine Förderung nicht möglich, wenn es sich bei dem/der Beschäftigten um einen Hilfebedürftige/n bzw. um ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft handelt. Zugleich stehen Beschäftigte, die ihren Lohn durch Hartz IV aufstocken nicht ausreichend im Förderfokus der Jobcenter. Hier ist dringend der Bund gefragt, mehr für Weiterbildungschancen von Aufstocker/inne/n im Hartz-IV-System zu tun.

  • Transfermaßnahmen attraktiver machen: Die Transfermaßnahme hat die Funktion, den strukturellen Wandel zu begleiten und Menschen zu unterstützen, deren Arbeitsplätze durch strukturelle Änderungen verloren gehen. Die Weiterbildung in der Transferphase zielt auf den Erhalt der beruflichen Mobilität. Dieses Instrument sollte deswegen entsprechend weiter aus-gebaut werden. Hierzu sollten auch wieder ESF-Mittel bereitgestellt werden.

  • Kein Abschluss ohne Anschluss: Für die modulare Nachqualifizierung, also bei Teilqualifizierungen, muss eine verbindliche Begleitstruktur geschaffen werden, die den Teilnehmer/inne/n – auch über mehrere Jahre hinweg – einen Weg zum Abschluss ermöglicht.

  • Zielgruppenspezifische Barrieren abbauen: Oftmals scheitert der Zugang zu Weiterbildung auch an zielgruppenspezifischen Hindernissen. Insbesondere Frauen mit Kindern haben Schwierigkeiten, Weiterbildungsangebote und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Zudem können Personen mit negativen oder lang zurückliegenden Bildungserfahrungen Vorbehalte gegen Weiterbildungen haben. Manchmal stehen aber auch rein organisatorische Hindernisse wie lange Wegezeiten, fehlende Modulangebote etc. im Weg. Hier braucht es neben passgenauen umschulungsbegleitenden Hilfen, sozialflankierenden Hilfen (Kinderbetreuung) und zielgruppensensibler Beratung Antworten auf konzeptioneller Ebene und adressatenorientierte Lernformen, diese Weiterbildungshürden abzubauen.

  • Weiterbildungstitel im Hartz-IV-System einrichten: Im Versicherungssystem gibt es seit 2017 im Rahmen des Eingliederungstitels ein eigenes Budget für Weiterbildung. Damit wird das politische Signal gesetzt, die Ausgaben für Weiterbildung zu erhöhen. Dringend erforderlich wäre dies auch im Rechtskreis SGB II. Solange es nur einen Eingliederungstitel mit wenig Budget gibt, stehen die verschiedenen Instrumente in Konkurrenz zueinander. Dies geht in der Praxis oft zulasten längerer und damit teurerer Maßnahmen.

  • Zielsysteme neu ausrichten: Die Zielsysteme in beiden Rechtskreisen müssen so ausgerichtet sein, dass das Anliegen einer stärker auf Prävention und Qualifizierung ausgerichteten Arbeitsförderung unterstützt und nicht behindert wird. Nachhaltige Integration muss im Zielsystem deutlich höher bewertet und perspektivisch zum Hauptindikator der Zielsysteme werden. Zudem müssen die Aspekte Beratung und Qualifizierung adäquat in den Zielsystemen berücksichtigt werden.

  • Dequalifizierung entgegenwirken: Um den Erhalt und Ausbau von Qualifikationen weiter voran zu bringen, braucht es eine weitere Relativierung des Vermittlungsvorrangs. Die Vermittlung in ein Leiharbeitsverhältnis soll in den ersten sechs Monaten nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

    Zudem muss dem Erhalt von Qualifikationen sowohl im Versicherungs- als auch im Hartz-IV-System wieder stärker Rechnung getragen werden. Deshalb ist eine Entschärfung der Zumutbarkeitskriterien hinsichtlich ihrer dequalifizierenden Wirkung durch die Wiedereinführung eines temporären Qualifikationsschutzes nötig.

Quelle: arbeitsmarktaktuell, Nr. 2 März 2017


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.05.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024