Nachrichten-ArchivZurück zur ÜbersichtKeine Einigung in der vierten Verhandlungsrunde! Mindestlohn in der SGB II / III finanzierten WeiterbildungLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen,nach hartem Ringen um einen tragfähigen Kompromiss endete die vierte Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer_innen in der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung am 6. Januar 2017 ohne eine Einigung. Das letzte Angebot der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes:
Das ist angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Branche völlig unzureichend. Die Bundestarifkommissionen entscheiden Am 31. Januar 2017 beraten die Tarifkommissionen von ver.di und GEW über den Verhandlung stand. Ein weiterer Verhandlungstermin ist bisher nicht vereinbart worden. Arbeitgeber kalkulieren das Scheitern ein Offenbar beugen sich die Mitgliedsunternehmen der Zweckgemeinschaft dem Diktat der kleinen Unternehmen. Damit nehmen die Arbeitgeber in Kauf, dass der Mindestlohn scheitern kann. Die Folgen sind absehbar. Ohne das Instrument Tarifvertrag würde binnen Kurzem wieder der ruinöse Wettbewerb in der Branche die Arbeits- und Einkommensbedingungen bestimmen. Auch wenn die Verantwortung dafür ganz klar aufseiten der Arbeitgeber liegt – wir verlieren gemeinsam! Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 5, Januar 2017 Verweise zu diesem Artikel: Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.01.2017 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 29.03.2024 |