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Ver.di AG Weiterbildung trifft BA

Am 19. Juli 2013 fand ein Treffen der ver.di AG Weiterbildung des Bundesfachbereichs Bildung Wissenschaft und Forschung, vertreten durch die Sprecherin Maren Kaltschmidt und den Gewerkschaftssekretär Hans-Jürgen Sattler mit dem Leiter des Einkaufs AMDL der Bundesagentur für Arbeit, Norbert Köngeter, statt.

Anlass des Treffens war die Einführung von Freizeiten zur Steigerung der Motivation, Erhöhung der Bindung zwischen Ausbildungskräften/Sozialpädagogen und Teilnehmern und die Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen bzw. Maßnahmeabbrüchen in BvB- und Ausbildungsmaßnahmen (BaE). Ver.di sprach arbeitsrechtliche Probleme an, die durch die Verpflichtung des eingesetzten Personals und der Teilnehmenden bei den Fahrten entstehen können.
Aufsichtspflichten können sich auf 24 Stunden täglich erstrecken. Dies erfordert sowohl Nachtarbeit wie auch eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über die nach Arbeitszeitgesetz zulässigen 10 Stunden hinaus. Hierfür bedürfe es tarifvertraglicher Regelungen oder Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen, die bei den Trägern in der Regel nicht vorhanden sind. Auch die Befürchtung, dass die Pflicht zu Freizeiten zu einem vermehrten Einsatz befristet Beschäftigter in den Maßnahmen führen wird und dass Beschäftigte, die aus persönlichen Gründen (Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger, gesundheitliche Probleme) nicht an den Fahrten teilnehmen können, nicht mehr eingesetzt werden können, wurde angesprochen.

Fraglich ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage Auszubildende verpflichtet werden können, an „Freizeiten“ teilzunehmen, denn auch für sie seien diese Fahrten als Arbeitszeit zu werten.
Herr Köngeter stellte fest, dass diese möglichen Probleme erstmals gegenüber der BA geäußert wurden und regte an, diese Fragen prüfen zu lassen, zumal es in vielen Betrieben mittlerweile auch Standard sei, solche Einführungsveranstaltungen zur Festigung von Teams und Ausbildungsgruppen durchzuführen. Die vertragliche Vereinbarung über die Durchführung wird zwischen der BA und den Bildungsträgern geschlossen; diese haben die aufgeworfenen Fragen auch grundsätzlich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. der Personalvertretung etc. im Innenverhältnis zu klären. Ver.di wird eine Rechtsprüfung durchführen.

Zum Thema Mindestlohn erklärte Herr Köngeter, dass die BA auf den anstehenden Mindestlohn in der Weiterbildung bereits seit 2009 in den Ausschreibungsunterlagen hingewiesen hat. Somit konnten sich die Bieter frühzeitig darauf einstellen. Mit Veröffentlichungstermin/Aufforderung zur Angebotsabgabe ab dem 17.09.2012 wurde der bisherige Hinweis auf die Einbeziehung in das AEntG durch die folgende Verpflichtungserklärung ersetzt:

"Ich verpflichte mich, im Auftragsfall die in meinem Unternehmen eingesetzten Arbeitnehmer/-innen nicht unter den für sie jeweils geltenden Mindestentgelt-Regelungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen und alle weiteren aus dem AEntG folgenden Pflichten eines Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen zu erfüllen."

Ob der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft unter die geltende Verordnung fällt, ist zusätzlich Gegenstand einer Eigenerklärung.

Der Verstoß gegen die jeweils geltenden Mindestentgelt-Regelungen auf der Grundlage des AEntG wurde zudem in den Beispielkatalog für erhebliche Pflichtverletzungen des Auftragnehmers aufgenommen. Die neuen Vertragsbedingungen sehen außerdem vor, dass ein festgestellter schuldhafter Verstoß zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund berechtigen kann.

Untersuchungen über unmittelbare Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Maßnahmepreise führt die BA nicht durch. Festzustellen ist allerdings, dass die Preise insbesondere in den östlichen Bundesländern erwartungsgemäß tendenziell gestiegen sind. Über die Ordnungswidrigkeitsstellen der BA besteht ein Austausch mit dem Zoll. Dort kann der Zoll auch die Unternehmen abfragen, die SGB II und SGB III Maßnahmen durchführen.

Die Gesprächspartner/in waren sich einig, mindestens einmal jährlich ein Treffen der AG-Weiterbildung mit der BA durchzuführen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.08.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024