Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Sozialgerichtstag gegen Kürzungen bei Bildungsinstrumenten für Arbeitslose

»Sparen bei der Bildung ist der falsche Weg!«, so das Ergebnis der Beratungen in der Kommission Arbeitsförderungsrecht (SGB III) auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag.

Als prominentester Redner in der Arbeitsgruppe referierte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt über Aus- und Weiterbildung für Arbeitslose und den Bildungsmangel als wesentlichstes Diskriminierungsmerkmal am Arbeitsmarkt.

Die von der Bundesregierung für 2011 angestrebte Bildungsinstrumente-Reform des Arbeitsförderungsrechts zur Einsparung von Haushaltsmitteln stieß bei den Kommissionsmitgliedern, darunter hochrangige Vertreter aus der Justiz, überwiegend auf Ablehnung: Sparen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sei bei Bildung angesichts einer wachsenden Schicht junger Menschen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung auf der einen Seite und eines größer werdenden Fachkräftemangels auf der anderen Seite der falsche Weg zur Beseitigung des Bildungsdefizits. Anzustreben sei eine Reform der Bildungsinstrumente, die durch Bündelung der Leistungen und Förderung aus einer Hand mehr Konzentration und Transparenz schaffe. Durch eine Harmonisierung und Neuausrichtung sei der Wirkungsgrad der einzelnen Leistungen zu erhöhen. Individuelle Bildungsmaßnahmen sollten vorrangig vor Zuschussleistungen an Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollten Beförderungskosten im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen generell übernommen werden.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Sozialgerichtstags vom 21. November 2010

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.11.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024