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Lehrkräfte in Deutschkursen brauchen endlich bessere Arbeitsbedingungen

Position der ver.di AG Weiterbildung zu den Arbeits- und Einkommensbedingungen von Lehrkräften in Integrations- und anderen Deutschkursen

Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes haben die meisten nach Deutschland kommenden Menschen seit elf Jahren einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Dieser besteht aus Sprachkursen und einem Orientierungskurs. Durchgeführt werden diese Kurse von DaZ/DaF Lehrkräften. Diese Lehrkräfte haben einen Hochschulabschluss und Zusatzausbildung. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) benötigen sie eine Zulassung.

Diese Lehrkräfte lehren Deutsch als Zweitsprache, geben Alphabetisierungs- und Orientierungskurse, nehmen Sprach- und Einbürgerungsprüfungen ab. DaZ/DaF- Lehrer_innen geben aber auch Sprachkurse, die nicht über das BAMF finanziert werden (z.B. alle Sprachkurse ab Niveau B2). Die Honorare liegen in diesen Fällen oft deutlich niedriger als bei den BAMF-Kursen.

Die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Lehrkräfte ist seit vielen Jahren prekär. Sie sind in der Regel Solo-Selbständige. Von ihrem Honorar müssen sie Steuern, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben zahlen, da sie renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig sind. Sie haben keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber, wenn Maßnahmen nicht zustande kommen. Die selbständigen DaZ/DaF-Lehrer_innen arbeiten meistens hauptberuflich und überwiegend für einen Auftraggeber als selbstständige Honorarlehrkräfte. Aus diesem Grunde sind sie als Arbeitnehmerähnliche Personen entsprechend § 12 a TVG zu behandeln. Darum haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Sie brauchen darüber hinaus eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, finanzielle Absicherung bei Auftragsausfall, bei Fehlzeiten wie z.B. Mutterschutz, in Ferienzeiten und für auftraggeberfinanzierte Fort- und Weiterbildung sowie bezahlte Teilnahme an Fachkonferenzen. Das kann in Tarifverträgen vereinbart werden.
Die ver.di BAG Weiterbildung hat berücksichtigt, dass es weder einen Arbeitgeberverband noch einen oder einige wenige große Auftraggeber gibt, der/die für ver.di bundesweiter Verhandlungspartner_innen sein könnten. Wir haben es im Gegenteil mit zahlreichen Auftraggebern in unterschiedlichen Rechtsformen und mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen (ländlicher Raum und Metropolen, Etats für Weiterbildung im Landeshaushalt, landesrechtlichen Bestimmungen, kommunale Finanzen etc.) zu tun. Integrationskurse, die vom BAMF im Auftrag des BMI finanziert werden und für die eine einheitliche Handlungsempfehlung existiert, machen nur einen Teil des Betätigungsfeldes für DaZ/DaF-Lehrkräfte aus.
  • Die ver.di Bundesarbeitsgruppe Weiterbildung fordert grundsätzlich, dass diese Lehrkräfte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu beschäftigen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Lehrkräfte dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegen. Als Akademiker_innen mit Zusatzqualifikationen und entsprechender Tätigkeit sind sie vergleichbar mit Berufsschullehrer_innen entsprechend den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu bezahlen.

  • Sind diese Lehrkräfte als Solo-Selbständige tätig ist der Honorarsatz so zu bemessen, dass das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Beiträgen für zusätzliche Alterssicherung und Absicherung bei Auftragsausfall im Jahresdurchschnitt dem einer angestellten Lehrkraft entspricht.

  • ver.di wird ihren politischen Einfluss geltend machen, dass Qualitätsstandards auf hohem Niveau gehalten und nicht aufgrund von gelockerten Zulassungskriterien für Lehrkräfte, Erhöhung der Gruppengröße sinken und dass die notwendigen finanziellen Mittel aus öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt werden.

Der Beschluss einer konkreten Forderung, die Verhandlungen und deren Durchsetzung gegenüber einem konkreten Auftraggeber liegt bei der jeweiligen ver.di Tarifkommission und Mitgliederversammlung. Die konkreten Forderungen können aufgrund der oben beschriebenen Sachlage voneinander abweichen. Erreichte Standards können auch ein Hebel für die Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für Arbeitnehmer_innen und Honorarkräfte mit vergleichbarer Tätigkeit in anderen Bereich der beruflichen Weiterbildung sein.

Wie gut die Arbeits- und Einkommensbedingungen sind, das handelt ver.di mit den Arbeitgebern in Tarifverhandlungen aus. Je stärker ver.di in diesem Segment der Bildung ist, je mehr sich DaZ/DaF Lehrkräfte in ver.di zusammenschließen desto mehr kann politisch und tariflich durchgesetzt werden.


Quelle: Beschluss der ver.di AG Weiterbildung des Bundesfachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 22. Juni 2016



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Volkshochschule, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.06.2016

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024