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Beschäftigtenforum Deutsch als Fremdsprache - Ein Beitrag zur Bestandsaufnahme

1. Einleitung.

Soziale Ungerechtigkeiten sollte man politisch bekämpfen. Vorbedingung für wirksame politische Aktion ist Organisation. Für eine wirksame Organisation bedarf es geeigneter Strukturen. Es ist wichtig, dass die persönlich betroffenen Lehrenden von den Gewerkschaften wahrgenommen werden. Denn die Lehrenden selbst haben bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Lobby und keine Interessenvertretung, sind jedoch auf der Suche danach. Für KollegInnen, welche bereits einer der beiden beteiligten Gewerkschaften verdi und GEW angehören, geht es darum, Foren und Netzwerke in den Gewerkschaften zu finden, die es Ihnen ermöglichen, ihre Erfahrungen einzubringen, auszutauschen und Aktionen wirksam zu planen.

Persönliche Betroffenheit ist oft eine Vorbedingung für politische Aktion. So überrascht es nicht, das für viele KollegInnen das Beschäftigtenforum dazu diente, ihre persönliche Betroffenheit zu artikulieren. Das Beschäftigtenforum scheint innerhalb der existierenden Strukturen auch der einzige nicht-private Ort zu sein, an dem die Artikulation des eigenen Unbehagens möglich ist und Ernst genommen wird. Dieser Teil der Bestandsaufnahme ist gewiss noch nicht abgeschlossen. Jedoch möchte ich mich an dieser Stelle nicht mit einer eher technischen Betrachtung der Einzelheiten (zum Beispiel Mechanismen der Sozialversicherungen, Künstlersozialkasse) beschäftigen – da kenne ich mich auch viel zu wenig aus. In diesem Kontext hat das Beschäftigtenforum für die Lehrenden sicher die Aufgabe, Wege zur Schließung ihrer Informationslücken aufzuzeigen. Für ihre Mitglieder erfüllen die Gewerkschaften bereits jetzt wichtige Aufgaben, indem sie durch Rechtsberatung und Rechtsbeistand Rat und Hilfe gewähren. Dass es dazu kommen kann, belegt, wie problematisch die soziale Absicherung der Lehrenden in Integrationskursen derzeit geregelt ist.

Es wird treffend gesagt, dass heutzutage ein Drittel aller Beschäftigten in unbefristeten, ein Drittel in befristeten und ein Drittel in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Ich persönlich unterrichte Deutsch als Fremdsprache seit 1992. Während meiner Tätigkeit in der Sprachförderung von MigrantInnen in Deutschland zu verschiedenen Zeiten zwischen 1999 und 2006 habe ich jedem dieser Segmente angehört. Nähme man eine Einteilung in Viertel vor, wäre das letzte Viertel bestimmt durch die periodisch eintretenden Zeiten der Beschäftigungslosigkeit. Diese scheinen in den Lebenswegen der Beschäftigten in der Weiterbildung zum Normalfall geworden zu sein. Zeiten der Arbeitslosigkeit führen nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern auch zu Qualifikationsverlusten und zu psychischen Belastungen.

Meine Arbeit in der Sprachförderung von MigrantInnen wurde und wird von Außenstehenden oft belächelt. Von meinen Auftraggebern und Arbeitgebern sowie meinen TeilnehmerInnen wurde und wird sie geschätzt. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Aufsichtsbehörde für Integrationskurse, wird sie nicht geschätzt. Sollte ich nicht bis zum 1.1.2009 eine unverkürzte Zusatzqualifikation absolviert haben, wird es mir gesetzlich verboten werden, Deutsch als Fremdsprache in Integrationskursen zu unterrichten. Diese Zusatzqualifikation darf ich größtenteils selbst finanzieren. Durch die Teilnahme daran wird mir ein beträchtliches Unterrichtshonorar entgehen. Vom BAMF werde ich mit dem schönen Begriff Autodidakt apostrophiert. Nicht durch göttliche Eingebung, sondern durch harte Arbeit, Selbstreflexion und die Teilnahme an Fortbildungen in meiner Freizeit habe ich mir jedoch methodische und didaktische Kompetenzen angeeignet, welche sich in der Praxis des Sprachunterrichts bewährt haben. Die während meines Studiums erworbenen Kompetenzen schaden meiner jetzigen Arbeit mit Sicherheit auch nicht.

Ich sehe in der Sprachförderung von MigrantInnen eine intellektuell reizvolle Aufgabe von enormer gesellschaftlicher Wichtigkeit. Ich habe verschiedene Teilnehmerkreise, von AnalphabetInnen bis hin zu Postdocs, erfolgreich unterrichtet. Es ist in letzter Zeit für Fernsehteams üblich geworden, wenn sie bestimmte so genannte Brennpunkte gescheiterter Integration besuchen und dokumentieren, einen Abstecher nach Duisburg-Marxloh zu machen. Ich habe in Marxloh Deutsch als Fremdsprache unterrichtet und kenne die Realität besser, als es oberflächliche Reportagen vermitteln können.

Die hier zu behandelnden Fragen sind für die betroffenen Lehrenden im Bereich Deutsch als Fremdsprache nicht nur von intellektueller Bedeutung. Sie sind von existenzieller Bedeutung. Wird es gelingen, eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe wie die Sprachförderung von MigrantInnen sozial abgesichert durchzuführen? Oder zahlen die Lehrenden selbst einen hohen Preis dafür, fallen durch soziale Netze und bleiben „auf der Strecke“, während Migrationskonferenzen und Integrationsforen, an denen städtische Angestellte/BeamtInnen teilnehmen, Aktionspläne erstellen?

Vorbedingung für Aktion ist neben einer funktionierenden Organisation auch Information. Ich bin überzeugt, dass die Diskussion über die soziale Ungerechtigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen nur unter Klarheit über die gesellschaftlichen und historischen Kontexte geführt werden kann. Die Diskussion über die gesellschaftliche Wertigkeit der Arbeit der Lehrenden in der Sprachförderung von MigrantInnen ist untrennbar verbunden mit Diskussionen über die Bedeutung von Integration, über die Wichtigkeit von Sprachkenntnissen im Integrationsprozess und über die Rolle des „Staates“ in der Bereitstellung von Mitteln und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sprachförderung.

Mein persönliches Unbehagen mit der gegenwärtigen Situation fasse ich in den folgenden acht Punkten zusammen:
  1. Einer der wichtigsten Sätze im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lautet: „ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
    Diesen Satz lehren wir unseren TeilnehmerInnen in den auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes durchgeführten Orientierungskursen. Dagegen sind die vorherrschenden Beschäftigungsverhältnisse der Lehrenden in Integrationskursen eine soziale Ungerechtigkeit.

  2. Integrationskurse in der jetzigen Form sind eine staatlich subventionierte Form des Deutschlernens auf Kosten der Lehrenden.

  3. Es ist nicht akzeptabel, dass Integration in aller Munde ist, während die Arbeit in der Sprachförderung, einer Basisarbeit für Integration, keine gesellschaftliche Anerkennung findet.

  4. Es ist richtig erkannt worden, dass das Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs einer Evaluation bedarf. Nicht gesehen wird, dass bis jetzt in erster Linie die Lehrenden die Schwachstellen des Konzeptes aufdecken und gleichzeitig auszubaden haben.

  5. Es ist nicht akzeptabel, dass seitens des BAMF keine Qualitätskontrolle der Träger in Bezug auf Honorare und Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden hat.

  6. Dass die methodischen und didaktischen Kompetenzen, welche sich Lehrende in der Sprachförderung von MigrantInnen über lange Jahre angeeignet haben, vom BAMF keine Anerkennung finden, ist ungerecht. Wichtige Kompetenzen werden nicht zur Kenntnis genommen.

  7. Integration durch Sprachförderung ist eine Aufgabe von enormer gesellschaftlicher Wichtigkeit. Es ist nicht hinzunehmen, wenn private Unternehmen diese Aufgabe mit einer Lizenz zum Gelddrucken verwechseln. Privatwirtschaftliche Gewinne werden auf Kosten der Lehrenden, der TeilnehmerInnen und der Gesellschaft erwirtschaftet.

  8. Es bedarf einer eingehenden Prüfung, ob es sich beim Unterricht in Integrationskursen um selbständige oder weisungsgebundene Arbeit handelt.
    Fakt ist, dass die Lehrenden in Integrationskursen bezüglich der Wahl ihrer Arbeitsorte und Arbeitszeiten, der vorgegebenen Lehrinhalte, Unterrichtsmethoden, Lehrmittel sowie der Kontrolle und Dokumentation der ordnungsgemäßen Teilnahme nicht frei sind. Sie haben die Vorgaben des Gesetzgebers in Zuwanderungsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Integrationskursverordnung zu befolgen.

2. Die Ausgangslage. Integrations- und Orientierungskurse nach dem Zuwanderungsgesetz.

Zunächst fasse ich noch einmal kurz zusammen, „was man über Integrationskurse wissen muss.“ Seit dem 1.1.2005 gibt es mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Deutschkursen für MigrantInnen. Das Bundesinnenministerium richtete mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine neue Behörde ein und beauftragte diese mit der Umsetzung des Gesetzes in Bezug auf die Sprachförderung. Integrationskurse, die aus einem bis zu 600-stündigen Sprachkurs und einem 30-stündigen Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland bestehen, werden nach den curricularen Vorgaben des BAMF im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs und gemäß den Bestimmungen der Integrationskursverordnung (IntV) von verschiedenen akkreditierten Trägern durchgeführt. Der 600-stündige Sprachkurs ist unterteilt in sechs Module zu jeweils 100 Kursstunden. Die Teilnahmeberechtigten an Integrationskursen haben die freie Wahl des Kursträgers. Die Volkshochschulen in NRW spielen traditionell eine führende Rolle in der Sprachförderung von MigrantInnen. Folglich führen sie seit 2005 in Konkurrenz mit privaten Trägern viele Integrationskurse durch.

Die Zentrale des BAMF befindet sich in Nürnberg. Um vor Ort Kontakt zu den Kursträgern zu halten, wurden Regionalstellen eingerichtet. Eine so genante RegionalkoordinatorIn ist Ansprechsperson für die Kursträger in allen „technischen“ Fragen zur Kursorganisation, Kursdurchführung und Abrechnung. RegionalkoordinatorIn ist ein neues Berufsbild, welches mit dem Zuwanderungsgesetz entstand. Generell haben die „Rekos“ eine Verwaltungslaufbahn absolviert, die Welt des Sprachunterrichts für MigrantInnen kannten sie vor Dienstbeginn weniger und schon gar nicht aus der Praxis.

Das Zuwanderungsgesetz führte zu einer Neuregelung des Aufenthaltsrechts und einer Neufassung von Aufenthaltstiteln (zum Beispiel Niederlassungserlaubnis) im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die zwei wichtigsten Teilnehmergruppen an den Kursen sind: 1.MigrantInnen, die nach dem 1.1.2005 zugewandert sind, und von den Ausländerbehörden (ABHs) zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. 2. Nicht-Deutsche, welche vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland kamen; sie können auf Antrag an Integrationskursen teilnehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist in allen Fällen ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland. Aus der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs und an einem Orientierungskurs entstehen für diese Personenkreise Rechtsansprüche, zum Beispiel eine verkürzte Wartezeit auf die Einbürgerung. Als erfolgreiche Teilnahme wird hierbei das Bestehen der Prüfung zum Europäischen Sprachenzertifikat Deutsch (Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) definiert.

TeilnehmerInnen zahlen einen Kostenbeitrag von 1 Euro pro Kursstunde, während das BAMF sich an den Kosten mit 1,05 Euro pro Kursstunde pro TeilnehmerIn beteiligt; der Kursträger erhält somit insgesamt 2,05 Euro pro Kursstunde pro TeilnehmerIn. EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII werden von dem eigenen Kostenbeitrag auf Antrag befreit. Im Unterschied zu Kursen, welche von der Vorgängerbehörde des BAMF, dem BAFL durchgeführt wurden, ist die Abrechnung in Integrationskursen mit der auftraggebenden Behörde jetzt teilnehmerbezogen und nicht wie früher kursbezogen. Abgerechnet wird jetzt pro TeilnehmerIn und Kursmodul Ă  100 Unterrichtsstunden. In NRW bestreitet ein sehr großer Teil der TeilnehmerInnen an Integrationskursen ihren Lebensunterhalt durch Leistungen nach SGB II. In einigen Kommunen sind Integrationskurse zu einem wichtigen Qualifizierungsinstrument für Arbeitslose geworden, die nach den Richtlinien des BAMF keinen Anspruch auf Teilnahme hätten. So erfolgt in einigen Kommunen die Teilnahme von deutschen StaatsbürgerInnen (AussiedlerInnen) nach Prüfung des Einzelfalls in Absprache und finanziert von der örtlichen Sozialagentur oder Arge.

Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme sind gesetzlich sowohl aufenthaltstrechtliche Sanktionierungen (§8Abs.3 AufenthG) als auch Leistungskürzungen als sozialrechtliche Sanktionierungen (§44aAbs.3 AufenthG) vorgesehen. Die Kursträger sind deshalb gegenüber den ABHs und den Sozialagenturen/Arges verpflichtet, Fehlzeiten, Kursunterbrechungen und Kursabbrüche mitzuteilen. Hierzu müssen von den DozentInnen Anwesenheitslisten geführt und unterzeichnet werden. Die Organisation und Durchführung von Integrationskursen erfordert somit eine komplexe Zusammenarbeit zwischen VHS und BAMF, ABH und Sozialagentur/Arge. Bis auf die Lehrenden sind alle Beteiligten an dieser Gemeinschaftsarbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für diese organisatorische Mehrarbeit wurde in der Regel kein neues Personal eingestellt; vielmehr wurde die Arbeit auf das bestehende Personal und auf die Lehrenden verteilt. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass es durch Integrationskurse zum Beispiel an den VHS mehr Hauptamtliche Pädagogische MitarbeiterInnen gibt. Vielmehr haben die schon vorhandenen MitarbeiterInnen in den DaF/Daz-Bereichen jetzt „mehr zu tun.“


3. Die gesellschaftliche Wertigkeit der Sprachförderung von MigrantInnen.

Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Kenntnisse der deutschen Sprache eine unabdingbare Voraussetzung für Integration in die deutsche Gesellschaft sind. Die Debatte darüber, was Integration selbst bedeutet, wird dagegen sehr kontrovers geführt. Im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs des BAMF findet man überraschenderweise erst gar keine Definition des Begriffes Integration. Übereinstimmung herrscht darüber, dass Integration, wie auch immer sie definiert werden möge, von enormer gesellschaftlicher Wichtigkeit und Wertigkeit sei.

In krassem Widerspruch dazu steht die Wertigkeit, welche der Arbeit der Lehrenden in der Sprachförderung von MigrantInnen beigemessen wird. Diese Wertigkeit drückt sich in den Honoraren und den Beschäftigungsverhältnissen aus. Die Beschäftigten werden vorzugsweise nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, in die Selbstständigkeit gedrängt und Ansprüche auf Errungenschaften des Sozialstaates wie bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsbeiträgen werden ihnen vorenthalten.

Es wird also in Kauf genommen, dass die Personen, welche eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe an der Basis durchführen, von der Gesellschaft selbst vernachlässigt werden. Auf dem Gebiet der Sprachförderung stellt das Zuwanderungsgesetz einen Fortschritt dar. Für die Lehrenden hat es einen Rückschritt gebracht, denn es gibt im Vergleich zu den früher durchgeführten so genannten BAFL-Kursen kein garantiertes Mindesthonorar. Eine Qualitätskontrolle der Träger in Bezug auf DozentInnenhonorare scheint seitens des BAMF nicht stattzufinden. BAMF hat sich in der Anfangsphase der Integrationskurse intensiv mit den Kursträgern beschäftigt; die sozialen Belange der Lehrenden sind vom BAMF nicht zur Kenntnis genommen worden.


4. Historischer Kontext. Die Entwicklung der Weiterbildung und die Sprachförderung von MigrantInnen.

Das Zuwanderungsgesetz hat wichtige Änderungen für die Rahmenbedingungen der Sprachförderung von MigrantInnen gebracht: Alle Personen ausländischer Herkunft, welche nach dem 1.1.2005 zugewandert sind und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen, sind durch dieses Gesetz verpflichtet, Deutsch zu lernen. Sprachförderung ist definiert worden als Aufgabe des BAMF und somit des Bundesinnenministeriums. Es gibt ferner keine speziellen Kurse für AussiedlerInnen mehr. 2007 wird das BAMF außerdem die Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), bisher angesiedelt bei den Arbeitsagenturen und von diesen eingesetzt für lokale und temporäre Maßnahmen der Sprachförderung von MigrantInnen, übernehmen.

Sprachförderung von MigrantInnen fand vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes in verschiedenen Formen statt. Einen Hauptteil machten besondere Kurse für AussiedlerInnen, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge aus. Diese Maßnahmen wurden in großem Umfang von privaten Sprachschulen durchgeführt. Asylberechtigte waren in der Praxis selten in ihnen vertreten. Die Sprachschulen bewarben sich auf lokaler Ebene bei der Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung solcher Maßnahmen. Konzepte wurden von den Trägern selbst erstellt und wie Staatsgeheimnisse gehütet. Es gab sowohl freie als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. In letzteren waren die Gehälter in der Regel niedrig. Entscheidend für viele Festeinstellungen war nicht die soziale Verantwortung der Arbeitgeber, sondern das so genannte Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit der damaligen Bundesregierung.

Die Beschäftigten hatten in den seltensten Fällen Deutsch als Fremdsprache studiert. Das ging auch vielerorts noch gar nicht. Vielmehr waren es vorwiegend LehramtskandidatInnen oder AkademikerInnen aus anderen Bereichen, welche irgendwann begonnen hatten, Deutsch zu unterrichten. Für viele von ihnen hatte die Tätigkeit in der Sprachförderung auch einen Übergangscharakter. Man würde das nicht ewig machen, sondern so lange, bis man „etwas Besseres“, zum Beispiel eine Anstellung im Schuldienst, fand, und ganz so schlecht war die Arbeit ja nun auch wieder nicht. Oft war allerdings die intellektuelle Atmosphäre im Lehrkörper attraktiver als die Arbeitsbedingungen. Der temporäre Charakter der Tätigkeit war ein Grund dafür, dass die Tendenz, sich gewerkschaftlich zu organisieren, gering war. Eine kritische Selbstevaluation gehörte bei vielen Bildungsträgern nicht zur Unternehmenskultur. Eine wenig transparent operierende Geschäftsleitung hatte kein Interesse an Kritik. Die Teilnahme an Fortbildungen wurde den Beschäftigten von vielen Unternehmen nicht angeboten, sie blieb Privatsache. Die Qualität des Unterrichts wurde mehr oder weniger den DozentInnen überlassen. Es herrschte eine an der Vermittlung grammatischer Strukturen orientierte Methode des Sprachenlernens vor. Das führte dazu, dass die AbsolventInnen der Kurse oft sehr gute Zeugnisse erhielten, während ihre reale Kommunikationsfähigkeit gering war. Die Zeugnisse und Prüfungen wurden von den Trägern selbst entworfen. Standardisierte Sprachprüfungen, welche der zentrale Bestandteil der Erfolgskontrolle in Integrationskursen sind, wurden nicht durchgeführt.

Neben den „Aussiedlerkursen“ gab es noch einen bunten Strauß weiterer Maßnahmen, oft unter der Aufsicht der lokalen Agentur für Arbeit (die damals noch Arbeitsamt hieß) und gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Diese Maßnahmen hatten miteinander gemein, dass es den Trägern überlassen war, wie sie die Vorgaben ausgestalteten und dass die Zeugnisse, welchen den TeilnehmerInnen ausgestellt wurden, außerhalb der Räumlichkeiten des Trägers kaum von Wert waren. Oft kamen die Maßnahmen sehr überraschend, denn plötzlich waren Mittel aufgetaucht. Diese Maßnahmen wurden wie die „Aussiedlerkurse“ bevorzugt mit acht Unterrichtsstunden pro Tag durchgeführt. Begründung für diesen pädagogischen Unsinn war die Berufung auf ein vage definiertes Ziel einer Gewöhnung an einen strukturierten achtstündigen Arbeitstag. Einen strukturierten Arbeitstag hatten dadurch die Lehrenden in solchen Maßnahmen, denn auch sie hatten einen Achtstundentag; je nach Träger wurde zusätzliche unbezahlte Mehrarbeit für Korrekturen und Tests gefordert.

In den meisten Kursen wurde keine Gruppeneinteilung nach Sprachkenntnissen vorgenommen. Das Band, welches die TeilnehmerInnen zusammenhielt, war der Leistungsbezug von Arbeitslosengeld und nicht Sprachfertigkeit. In der Regel kam ein breites Spektrum von Lernenden, von der Quasi-Analphabetin bis zur politisch verfolgten Intellektuellen, in einem Kurs zusammen. Kurse wurden häufig „aufgefüllt“, TeilnehmerInnen wurden „nachgeschickt“, denn die Kurse mussten sich für die Bildungsträger „rechnen“. Von den Lehrenden wurde verlangt, in jeder Unterrichtsstunde viele Spagate auszuführen, um allen TeilnehmerInnen gerecht zu werden. In der Praxis funktionierte das natürlich nur unzureichend.

Die Träger mussten sich in den meisten Fällen nicht um eine Teilnehmerakquise kümmern. Die TeilnehmerInnen wurden vom Arbeitsamt „geschickt“ und bei Nichtantritt einer Maßnahme mit finanziellen Sanktionen durch Sperrzeiten im Leistungsbezug belegt. Es war nicht möglich, den Kursanbieter frei zu wählen. Für die Träger und für die Lehrenden bedeutete das einen unschätzbaren Vorteil, denn sie hatten temporäre Planungssicherheit. Für die Lehrenden bedeutete das in der Praxis aber auch, dass sie Personen, welche die deutsche Sprache oft nur rudimentär beherrschten, in der ersten Kursstunde ein Formular namens Rechtsfolgebelehrung zu erklären hatten. Dieses Formular blieb auch den meisten MuttersprachlerInnen unverständlich. Hierdurch war das Klima in den Kursen natürlich sofort gestört und das Vertrauen der TeilnehmerInnen musste man sich erst wieder erarbeiten.

Charakteristisch für die Vergabe vieler Maßnahmen war, dass sie für maximal ein Jahr vergeben wurden. Für die Beschäftigten war die temporäre Dauer der Maßnahmen natürlich auf lange Sicht negativ. Sie hatten sehr schlechte Karten, wenn sie zum Beispiel eine Gehaltserhöhung aushandeln wollten. Nächstes Jahr konnte ja sowieso schon alles vorbei sein. Für die Arbeitgeber war es recht einfach, befristete Verträge auszustellen und Kündigungsschutz spielte kaum eine Rolle, denn es war sehr schwer, die entsprechende Beschäftigungszeit bei ein und demselben Bildungsträger zu verbringen. Ein Ex-Kollege brachte diese mangelnde Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse einmal resigniert auf die Formel: „Ist halt ein Bildungsträger, eineinhalb, maximal zwei Jahre, bist du durch.“ Eine charismatische und wortgewandte Firmenchefin hatte die Aufgabe, Maßnahmen „reinzuholen“ und verwandte viel Energie darauf, das Arbeitsamt davon zu überzeugen, dass ihr Bildungsträger besser als die anderen sei. Die Bundesanstalt für Arbeit überließ die Durchführung gesellschaftlich wichtiger Aufgaben privaten Trägern, denen der finanzielle Gewinn mehr am Herzen lag als die Verbesserung der Lebenssituationen von MigrantInnen. Und finanzielle Gewinne wurden von den Unternehmen in der Tat erwirtschaftet.


5. Ergebnisse für die Bestandsaufnahme und für die Diskussion über Integration.

Von besonderer Bedeutung für die Bestandsaufnahme und die zu führenden Diskussionen sind fünf Punkte
  1. Eher unbewusst fand in vielen der durchgeführten Maßnahmen eine Definition des Begriffes „Integration“ statt. Bezeichnend hierfür ist ein Maßnahmetitel wie Integrative Maßnahmen zur Förderung der berufsbezogenen Sprachkompetenz von Personen mit Migrationshintergrund. Hinter diesem Sprachungetüm verbirgt sich die Prämisse, dass für eine erfolgreiche Eingliederung in das Arbeitsleben Kenntnisse der deutschen Sprache wichtig seien. Lange Zeit schien das von eher geringer Bedeutung gewesen zu sein. Auch eine Definition des Begriffes Integration selbst wurde vorgenommen, nämlich als Eingliederung in den so genanten Ersten Arbeitsmarkt. Es gibt wahrscheinlich kaum MigrantInnen, welche an solchen Maßnahmen teilgenommen hätten und diese Definition nicht unterschrieben hätten.

  2. Die TeilnehmerInnen der Maßnahmen verfügten über wie auch immer geartete Erwerbsbiographien aus ihren Heimatländern und aus Deutschland. Sie hatten schon einmal in Deutschland gearbeitet. Sie hatten auf den Arbeitsstellen mit Deutschen kommunizieren müssen. Hierin besteht ein wichtiger Unterschied zu vielen TeilnehmerInnen der Integrationskurse. Es begegnen uns junge Leute, die als „HeiratsmigrantInnen“ nach Deutschland gekommen sind. Viele von ihnen verfügen über keine Erwerbsbiographien aus dem Heimatland. Es fehlt somit auch eine Sozialisation im Arbeitsleben. Eine „beruflich“ definierte Integration wird dadurch unmöglich.

  3. Festzuhalten bleibt auch, dass viele DozentInnen sehr schnell erkannten, dass die gängigen Lehrwerke im Bereich Deutsch als Fremdsprache weder thematisch noch methodisch einen Bezug zur Lebenswelt der unterrichteten MigrantInnen hatten. Konsequenterweise wurde man zur EntwicklerIn eigener Lehrmaterialien und Lehrmethoden. Eine gewaltige methodische und didaktische Kompetenz hat sich hier über die Jahre angesammelt. Diese Kompetenz wird vom BAMF nicht wirklich wahrgenommen und schon gar nicht anerkannt. Denn der Studienabschluss einer jungen AbsolventIn zählt für das BAMF in der Festlegung des Qualifizierungsbedarfs mehr als die langjährige Unterrichtserfahrung.

  4. Für die Kursträger besteht bei der Durchführung von Integrationskursen eine sehr geringe Planungssicherheit. Es können nur begründete Vermutungen über zu erwartende Anmeldungen aufgestellt werden. Grund hierfür ist die freie Wahl des Kursträgers durch die TeilnehmerInnen. Sicherheit über die Anzahl der Teilnehmenden bedeutet Sicherheit für die Lehrenden, denn sie wissen, wie viele Kurse bis wann stattfinden werden. Früher war wenigstens eine Planungssicherheit in Raten gegeben.
    Ich antizipiere, dass die mangelnde Planungssicherheit das Hauptargument gegen Forderungen nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung der Lehrenden sein wird.

  5. Es blieb früher oftmals den Bildungsträgern selbst überlassen, wie sie Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung von Maßnahmen umsetzten. Integrationskurse dagegen werden nach einem bundesweit einheitlichen verbindlichen Kurskonzept und nach bundesweit einheitlichen Durchführungsbestimmungen in der Integrationskursverordnung durchgeführt.

6. Weiterbildung in den letzten zwei Jahren vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes.

Eine Wende in der Weiterbildung und somit in der Sprachförderung von MigrantInnen trat in den Jahren 2003 und 2004 ein und ist verknüpft mit dem Namen des damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster. Zunächst einmal gab es eine Diskussion über die Aufgaben der damaligen Bundesanstalt für Arbeit und deren Finanzbedarf. Weiterbildung kam „ins Gerede“. Grundtenor war, dass die Bundesanstalt viel Geld für Weiterbildungsmaßnahmen verschwenden würde, die sowohl am Arbeitsmarkt vorbei konzipiert seien als auch dazu dienten, eine „Weiterbildungsindustrie“ reich zu machen. Letztere Vorwürfe könnte man in stark modifizierter Form nachvollziehen. Eher wenig überzeugt hat mich damals das Argument, dass die Sprachförderung von MigrantInnen eine der Quellen der Geldverschwendung sei. Die Bundesanstalt gäbe Geld für alles und jedes aus, und warum denn ausgerechnet dafür?

Unter Florian Gerster wurden die Mittel der Bundesanstalt für Weiterbildung drastisch gekürzt. Ausschreibungen neuer Maßnahmen erfolgten zu „Dumpingpreisen.“ Selbst hartgesottene UnternehmerInnen verwiesen darauf, dass ihre Beschäftigten die Konsequenzen zu tragen hätten, dadurch, dass sie unter diesen Umständen nicht weiterbeschäftigt werden könnten. Preis ging vor Qualität bei der Entscheidung über die Vergabe von Maßnahmen. Von einer Behörde der öffentlichen Hand wurden gesellschaftliche Belange grob vernachlässigt. Florian Gerster trat im Jahre 2004 mit einer gut dotierten Abfindung zurück. Für die Weiterbildung brachte der mit seinem Namen verknüpfte Umbruch verheerende Konsequenzen. Diese können als Kontext für die Diskussion über die soziale Gerechtigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen nicht außer Acht gelassen werden.

Beschäftigte bei Weiterbildungsunternehmen wurden in großer Zahl betriebsbedingt gekündigt. Das Instrument des befristeten Arbeitsvertrages erleichterte die Reduzierung der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Belegschaft, denn es mussten in diesen Fällen erst gar keine Kündigungen ausgesprochen werden; die Verträge wurden einfach nicht verlängert. Überraschenderweise tauchten einige der gekündigten Beschäftigten schon bald alles andere als bedrückt bei ihren früheren Arbeitgebern auf und hatten dort eine Tätigkeit zu verrichten. Grund hierfür war die Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung vorzunehmen. „Ich-Ags“ verrichteten Tätigkeiten, die früher in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt worden waren. Auch durch das Instrument des Überbrückungsgeldes der Bundesagentur für Arbeit war eine Existenzgründung für viele Personen finanziell attraktiv. Es darf nicht vergessen werden, dass diese Leistungen der Bundesagentur aus Versicherungsbeiträgen finanziert werden. Ein gewaltiger Missbrauch von Leistungen der öffentlichen Hand fand hierdurch statt. Businesspläne als Grundlage der „Existenzgründung“ mussten von einer fachkundigen Stelle geprüft werden. Derselbe Arbeitgeber, der die Beschäftigten entlassen hatte, bescheinigte nun mit Stempel und Unterschrift die wirtschaftliche Tragfähigkeit der neuen Unternehmung. Erst später wurde verlangt, dass diese Tragfähigkeitsbescheinigung von einer unabhängigen Stelle wie einer IHK ausgestellt wurde.

Eine gewaltige Individualisierung von Beschäftigungsverhältnissen fand statt. Es lag in der Natur der Sache, dass die „ExistenzgründerInnen“ für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig wurden. Ihre Interessen und Kompetenzen wurden gestreut eingesetzt. Nach Verrichtung eines Auftrages packte man seine Sachen und verschwand. Ein im Unternehmen zentriertes gemeinsames Denken gab es nicht mehr, es gab dafür auch keine gemeinsamen Räume. Statt DozentInnenzimmer gab es maximal noch Schließfächer und Kaffeeautomaten. Selbständige DozentInnen hatte es natürlich schon vor dieser Zeit gegeben. In vielen Unternhehmen der Weiterbildung gehörten diese „TrainerInnen“ zum Inventar. Sie führten kurzzeitige Schulungen wie EDV-Basisseminare und Bewerbungstrainings durch. Oft wurde ihre Arbeit besser honoriert als die der DozentInnen der Sprachförderung. Es trafen also zwei verschiedene Beschäftigungskulturen aufeinander und das für „TrainerInnen“ vielleicht geeignete Modell – niemand konnte und wollte schließlich ununterbrochen bei demselben Unternehmen das Verfassen von Lebensläufen und Bewerbungen unterrichten – wurde den DozentInnen der Sprachförderung aufgedrängt.

Bemerkenswert finde ich, dass die Betroffenen damit generell zufrieden waren. Jedoch muss man hier die Einschränkung vornehmen, dass es sich um Personen handelte, die nicht die volle Last der Versicherungsbeiträge alleine zu schultern hatten und haben. Man müsse mal mit der Krankenversicherung des (allerdings sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Ehepartners sprechen, da ließe sich schon etwas organisieren, war der gängige Tenor. Finanzielle Absicherung durch den Ehepartner/die Ehepartnerin halte ich nicht für ein erstrebenswertes gesellschaftliches Ideal im Jahre 2006. Personen, die sich in der Selbständigkeit wohl fühlen, werden nicht das Bedürfnis verspüren, sich gewerkschaftlich zu organisieren und die Forderungen des Beschäftigtenforums, wenn überhaupt, nicht aus gesellschaftspolitischer Überzeugung unterstützen. Das Überbrückungsgeld „rechnete“ sich für viele und SteuerberaterInnen wurden zu wichtigen Kontaktpersonen. Unter dem Strich hatten einige DozentInnen am Ende des Monats mehr Einkommen als in ihrer Zeit als Angestellte. Nicht vorhandener bezahlter Urlaub kam in dieser Rechnung allerdings oft nicht vor. Es war auch nicht empfehlenswert, krank zu werden, denn eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gab es nicht mehr.

Die Debatte über die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrenden In Integrationskursen kann nur vor diesem Hintergrund geführt werden. Es darf auch keineswegs vergessen werden, dass Bildungsträger, welche vorher mit der Sprachförderung von MigrantInnen Geld verdient hatten, sich einiges von den „neuen Kursen, die nächstes Jahr irgendwie kommen“ erhofften. Ein nervöses Scharren mit den Hufen war zu bemerken, denn es zeichnete sich eine Möglichkeit ab, wieder durch die öffentliche Hand Geld zu verdienen. Gleichzeitig herrschte eine generelle Unkenntnis der Neuerungen durch das Zuwanderungsgesetz, denn die Personen, die sich dort hätten sachkundig machen können, die DozentInnen und ProjektleiterInnen, waren ja gerade entlassen worden.


7. Arbeitsort Volkshochschule.

Ausdrücklich lehne ich eine Positionierung gegen die Volkshochschulen, wie in einigen Diskussionsbeiträgen auf dem letzten Beschäftigtenforum vorgenommen, ab.

Zunächst möchte ich hier das Basiswissen über den Arbeitsort VHS skizzieren. Die besondere Rolle der VHS kommt im Weiterbildungsgesetz des Landes NRW zum Ausdruck. Volkshochschulen sind ferner Teil eines kommunalen Verbundes. Die Beschäftigten in den Sprachbereichen der VHS bestehen aus wenigen Hauptamtlichen Pädagogischen MitarbeiterInnen (HPMs), bezahlt nach BAT, und freiberuflich tätigen DozentInnen, die auf der Basis von Honorarverträgen arbeiten. Hauptamtliche Pädagogische MitarbeiterInnen führen selbst keinen Unterricht durch. Sie tragen jedoch die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung des Unterrichts nach innen und außen gegenüber DirektorIn, Kulturbetrieb, KulturdezernentIn, OberbürgermeisterIn, Sozialagentur, ABH, Integrationsrat, BAMF sowie gegenüber reklamierenden TeilnehmerInnen und deren Angehörigen.

HPMs verwenden einen großen Teil ihrer Energie darauf, verwaltungstechnische Schriftstücke namens Verfügungen auszustellen. Verfügt werden muss viel in einer VHS. Es ist in einer Behörde eben nicht denkbar, dass man sich einfach mal in einen leeren Kursraum setzt. Auf der Basis von Verfügungen und Honorarverträgen erhalten DozentInnen Honorar. HPMs entscheiden und verfügen, wer wann wo wie welchen Kurs mit wem für wie viel Honorar durchführt. Die Honorare selbst sind durch eine Satzung der VHS geregelt, es gibt keinen Verhandlungsspielraum. Für die Lehrenden macht es einen großen Unterschied in ihrem zu antizipierenden Honorar, wie viele Kurse wann stattfinden. Das Nichtzustandekommen eines Kurses bedeutet immer Honorarausfall, denn es gibt keinen Ersatz. Nur in sehr geringem Maße existiert in den VHS ein „Mittelbau“ sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die meisten dieser Stellen sind den Sparzwängen der Kommunen zum Opfer gefallen.

Die VHS selbst muss reflektieren, inwieweit sie zu einem modernen Arbeitsort geworden ist. Die Beschäftigten sind nicht mehr Oberstudienräte, welche sich ein Taschengeld nach Feierabend verdienen. Die Lehrenden leben von dem Einkommen, welches sie durch ihre Arbeit in der VHS erzielen. Es erscheint auch unsinnig, wenn die VHS in den Schulferien ihre Türen schließt und kein Einkommen erzielt werden kann. Der Lernerfolg der TeilnehmerInnen wird durch eine drei- bis sechswöchige Unterrichtspause bestimmt nicht verbessert werden. Die VHS verlangt von ihren DozentInnen in Integrationskursen zu Recht, dass sie sich in Konferenzen besprechen und austauschen. Die an der VHS tätigen Lehrenden haben aber oft mehreren Herren zu dienen. Diese Situation ist alles andere als günstig für die VHS, wie jede, die schon einmal mit der Festlegung eines Konferenztermins oder der Erstellung eines Stundenplans beauftragt war, bestätigen kann.

Für die TeilnehmerInnen sind die Lehrenden die VHS. Eine geistige Distanzierung der Lehrenden von der Institution im Sinne von „Hier ist einiges faul, aber ich bin anders“ werden die TeilnehmerInnen nicht nachvollziehen können. Für die Lehrenden ist es deshalb von grundlegender Wichtigkeit, sich mit der Institution identifizieren zu können. Dazu müssen sie spüren, dass die VHS ihren sozialen Belangen nicht gleichgültig gegenüber steht. Die Institution VHS „profitiert“ von guten Lehrenden, denn sie sind ihr Aushängeschild. Positive Bewertungen der Lehrenden führen zu einer positiven Bewertung der VHS.

Es kann nicht Sinn von Aktionen zur Verbesserung der sozialen Lage der DozentInnen sein, die HPMs an den Pranger zu stellen. Auch die HPMs haben Schwachstellen im Integrationskurskonzept auszubaden. Das BAMF erwartet von den Kursträgern nicht mehr und nicht weniger, als dass sie jederzeit für jede Person den passenden Kurs bei möglichem laufendem Kurseinstieg anbieten. Das ist für jede seriös arbeitende Institution ein Ding der Unmöglichkeit. Die HPMs sind selbst weisungsgebunden, und viele, die ich kenne, nehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren DozentInnen Ernst. Anderen wird man mal auf die Füße treten müssen und sie an ihre soziale Verantwortung erinnern müssen. Die VHS sind nicht frei, was die Einstellung ihrer MitarbeiterInnen betrifft, sondern haben die Weisungen der Stadtspitze zu befolgen. Bei den Entscheidungen der Stadtspitze hat in vielen Kommunen der Regierungspräsident ein Wörtchen mitzureden. Kürzungen der Mittel des Weiterbildungsgesetzes durch die Landesregierung dürften zu einem Stellenabbau an den VHS in NRW führen.

Das Thema der sozialen Gerechtigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen muss diskutiert werden mit den VHS und mit dem Landesverband der VHS in NRW. Eine Basis hierfür bieten die „Zehn Forderungen des DVV zur Verbesserung des Integrationserfolgs“ vom 31.3.2006. Die Diskussion über die Beschäftigungsverhältnisse muss gleichzeitig in die übergeordneten Gremien der kommunalen Verwaltungen getragen werden. Die Oberbürgermeisterin weiß nicht, was in „ihrer“ VHS aus DozentInnensicht passiert. Von wem sollte sie es denn auf offiziellem Wege erfahren? Bestehende Gremien der VHS-Mitbestimmung wie DozentInnenversammlungen und DozentInnensprecher sind für die Artikulation und Durchsetzung unserer Forderungen ungeeignet, denn dort werden Themengebiete wie Yoga, Aquarellmalerei und Deutsch als Fremdsprache gleichwertig repräsentiert. MigrantInnen haben in den Kommunen NRWs durch den Integrationsrat eine demokratisch legitimierte Interessenvertretung, welche kommunale Politik beeinflussen kann. Die Lehrenden in der Sprachförderung von Migrantinnen haben keine institutionalisierte Stimme in der Kommune..

Vehement weigere ich mich, einer Argumentation zu folgen, in der VHS und private Träger gleichgesetzt werden. Ich kenne die Arbeit bei beiden. Volkshochschulen erfüllen einen gesellschaftspolitischen Auftrag und sind keine privatwirtschaftlichen Unternehmen. Bestimmte gesellschaftliche Aufgaben, wie die Alphabetisierung von MigrantInnen und Nicht-MigrantInnen, werden fast ausschließlich von den VHS durchgeführt. Solche Kurse können und werden nie kostendeckend durchgeführt werden.


8. Was das Goethe-Institut für 2,05 Euro macht und was es dafür nicht macht.

Das Goethe-Institut bekam vom BAMF den Auftrag, den für die TeilnehmerInnen und Träger verbindlichen Einstufungstest Deutsch für Zugewanderte zu entwickeln. Die hohe Kompetenz, welche man diesem Institut in der Vermittlung der deutschen Sprache zutraut, wurde dokumentiert. MigrantInnen gehören traditionell nicht zum Klientel des Goethe-Instituts. So überrascht es auch nicht, dass viele PraktikerInnen der Sprachförderung von MigrantInnen dem Test sehr kritisch gegenüberstehen. Der vom Goethe-Institut entwickelte Test liefert zwar einige Indikatioren über die unterschiedlichen Vorkenntnisse der TeilnehmerInnen. Jedoch ist der Test in der jetzigen Form für die Integrationskurse völlig unzureichend.

Auf der letztjährigen Jahretagung des Fachverbandes Deutsch als Fremdsprache (FaDaF), der Interessenvertretung der akademisch orientierten und positionierten Lehrenden und Studierenden, wurde der Leiter der Inlandsabteilung des Goethe-Instituts in einer Diskussion gefragt, wie es seine Institution denn mit Integrationskursen halte. Sinngemäß wurde geantwortet, dass man gar nicht daran denke, für 2,05 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn Kurse durchzuführen. Widersprüchlich ist, dass es das Goethe-Institut dann nicht abgelehnt hat, den Einstufungstest zu konzipieren. Genauso überraschend ist es, dass das Goethe-Institut seit der Pilotierungsphase durch die Durchführung der vom BAMF geforderten Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte in Integrationskursen gutes Geld verdient.

Trotzdem wäre eine Chance vertan, wenn man die Debatte über die soziale Ungerechtigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen nicht auch mit Vertretern des Goethe-Instituts und anderer akademisch orientierter Organisationen führen würde. Mit Genugtuung wird man feststellen, dass FaDaF Integrationskurse als eines der Themen für die diesjährige Jahrestagung in Hannover festgelegt hat. Zu begrüßen ist, dass FaDaF es unternommen hat, eine Umfrage zu den Beschäftigungsverhältnissen der Lehrenden durchzuführen. Diese empirischen Ergebnisse bieten Ansatzpunkte für einen Dialog. Ebenso begrüßenswert ist, dass auf der diesjährigen FaDaF - Tagung ein Workshop zum Thema Sozialversicherung für selbständige Honorarkräfte angeboten wird.

Dass jemand öffentlich sagt, dass eine Unterrichtsstunde Deutsch als Fremdsprache mehr Wert sei als 2,05 Euro, ist selten und wird von den Integrationskursträgern so auch nie artikuliert werden; hier macht es keinen Unterschied, ob wir von 2,05 oder 3,00 Euro reden. Ein Integrationskurs ist ein Intensivsprachkurs, der für die TeilnehmerInnen entweder kostenlos ist oder zu einem sehr günstigen Preis „zu haben ist“. Es ist eine berechtigte Frage, wie von vielen MigrantInnen der Wert der Arbeit der Lehrenden in der Sprachförderung eingeschätzt wird. Bei einem Teil ist eine Gewöhnung an einen Zustand zu beobachten, in dem Kurse wie durch ein Naturgesetz kostenlos zu sein haben. Das Erlernen einer Fremdsprache erfordert auch Eigeninitiative und eigene Investitionen. Das Zuwanderungsgesetz hat versucht aufzulösen, was schwer auflösbar ist: Wenn man von MigrantInnen Sprachkenntnisse einfordert, muss es Kurse geben. Wenn die Kurse niemand bezahlen kann, wird sie niemand machen. Herausgekommen ist eine staatlich subventionierte Form des Deutschlernens auf Kosten der Lehrenden.


9. Deutsch als Fremdsprache und Französisch für die Reise.

Für die TeilnehmerInnen an Kursen in Deutsch als Fremdsprache sind die DozentInnen Vertrauenspersonen und AnsprechpartnerInnen. Das ist nachvollziehbar, denn die DozentInnen können (und müssen) mit den TeilnehmerInnen kommunizieren. Es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass die DozentInnen verstehen, was die TeilnehmerInnen sagen wollen; anders wäre die Durchführung von Unterricht auf Deutsch gar nicht möglich. In Bezug auf ihre Motivation, Erwartungen und Voraussetzungen unterscheiden sich die TeilnehmerInnen an Integrationskursen erheblich von den TeilnehmerInnen eines VHS-Kurses Französisch für die Reise. Deutsch ist für die MigrantInnen Teil einer permanenten Lebenswirklichkeit. So wird traditionell von den TeilnehmerInnen auch oft der Rat der Lehrenden nicht nur in sprachlichen Dingen, sondern auch bei sozialen und persönlichen Problemen gesucht.

DozentInnen werden einen Weg finden müssen, einerseits das Vertrauen zu schätzen, andererseits aber eine Abgrenzung vorzunehmen, denn sie sind weder SozialarbeiterInnen noch PsychologInnen. Ihre Arbeit in der Sprachförderung ist jedoch per definitionem soziales Tun. Das BAMF hat dieses Problem frühzeitig erkannt und mit dem Beginn der Integrationskurse mit der Einrichtung eines Netzes von Jugendmigrationsberatungsstellen und Migrationserstberatungsstellen begonnen. Bis zur erfolgreichen Implementierung konnte jedoch einige Zeit vergehen. Allerdings ist festzuhalten, dass von den Lehrenden erwartet wird, dass sie den Impuls geben, damit TeilnehmerInnen diese Beratungen in Anspruch nehmen. Eine geplante Entlastung wird so zu einer Belastung für die Lehrenden.

Von den Lehrenden in der Sprachförderung wird erwartet, das sie ihren TeilnehmerInnen Stabilität geben. Dies ist unabhängig von den Beschäftigungsverhältnissen. Die TeilnehmerInnen interessiert es auch gar nicht, ob die Lehrenden befristet, unbefristet oder als freie MitarbeiterInnen beschäftigt sind. Sie interessieren die Kompetenzen der Lehrenden. Jedoch wird es auf Kosten der Lehrenden geschehen, wenn sie Stabilität aus instabilen Beschäftigungsverhältnissen heraus gewährleisten sollen. Die Stabilität des eigenen Beschäftigungsverhältnisses und die ausreichende soziale Absicherung sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit in Integrationskursen. Ich erwarte auch von MigrantInnen Verständnis für diese Argumentation, man wird es ihnen aber vielleicht deutlicher als bisher geschehen erklären müssen.


10. Integrationskurse im Spannungsfeld zwischen Konzept und Wirklichkeit.

Ich kann und will hier keine vollständige kritische Evaluation des BAMF-Konzeptes vornehmen. Einige Anmerkungen mögen genügen. Auch hier halte ich den Dialog mit dem BAMF aus DozentInnensicht für unverzichtbar.

Zunächst möchte ich anmerken, dass die freie Wahl des Kursträgers in der Praxis nicht funktioniert, weder für die Kursträger noch für die potentiellen Lernenden. Letztere sind damit hoffnungslos überfordert. Die Personen, welche bei mir in der Integrationskursberatung in Mülheim an der Ruhr vorsprechen, haben von BAMF und/oder ABH eine mehrere DIN-A4-Seiten umfassende Liste mit den Namen und Adressen von akkreditierten Kursträgern aus Essen, Oberhausen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr und weiteren Orten ausgehändigt bekommen. Verwundert haben die Anmeldewilligen festgestellt, dass viele dieser potentiellen Kursanbieter weder telefonisch erreichbar noch faktisch aufzufinden sind. Man wird nicht allen Ernstes von den ratsuchenden MigrantInnen verlangen können, dass sie selbst in dedektivischer Kleinarbeit aus über fünfzig Kursanbietern den qualitativ besten auswählen. Haben sie sich allerdings aus Unkenntnis für einen unseriösen Kursanbieter entschieden, sind die MigrantInnen die Leidtragenden.

Ein Grundproblem in der vorgegebenen konzeptionellen Grundlage der Integrationskurse wird in der Praxis evident: Kriterien wie „Berechtigung“ und „Verpflichtung“ zur Teilnahme am Integrationskurs sind verwaltungstechnische und -rechtliche Ausdrücke in der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes durch BAMF und Ausländerbehörden. Sie besagen nichts über kognitive Fähigkeiten und potentielle Lernerfolge der TeilnehmerInnen. Kataloge von Lernzielen sind zur Orientierung für Lehrende und Lernende notwendig. Sie besagen nichts über die Motivation und über die Fähigkeiten der TeilnehmerInnen, diese Lernziele zu erreichen. Dem durch das BAMF vorgegebenen Konzept liegt ferner die Auffassung zugrunde, dass für alle TeilnehmerInnen ein Abschluss mit dem Zertifikat Deutsch B 1 erreichbar sei. Demgegenüber zeigt die Praxis, dass dieses Ziel für viele Lernende wegen fehlender kognitiver Fähigkeiten nicht erreicht werden wird. Die Alphabetisierung von TeilnehmerInnen innerhalb von 630 Kursstunden ist eine Illusion, der nur Personen unterliegen können, welche noch nie Alphabetisierungsarbeit durchgeführt haben.

Auf der einen Seite existiert ein bindendes Konzept des Auftraggebers BAMF, in welchem klare Erwartungen an die kognitiven Fähigkeiten und motivatorischen Antriebe der TeilnehmerInnen impliziert werden Auf der anderen Seite begegnen uns die TeilnehmerInnen in den Kursen so, wie sie wirklich sind, mit kognitiven und motivatorischen Defiziten, mit unverarbeiteten traumatischen Erlebnissen aus Krisengebieten und mit existenziellen Problemen, welche ein ruhiges Lernen zumindest erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen.

Festzuhalten für die Bestandsaufnahme ist: Angesprochen auf die Probleme, die sich aus dem Spannungsfeld zwischen Konzept und Wirklichkeit ergeben, werden von den TeilnehmerInnen nicht das BAMF, nicht die OberbürgermeisterIn und nicht die DirektorIn der VHS. Die DozentInnen werden von den TeilnehmerInnen verantwortlich gemacht. Die TeilnehmerInnen werden sich im schlimmsten Fall sogar noch bei der DirektorIn der VHS, beim Integrationsrat oder bei der OberbürgermeisterIn über die Lehrenden beschweren. Hieraus ergeben sich zusätzliche Belastungen für die Lehrenden in den Integrationskursen.

Ausdrücklich warnen möchte ich davor, in einer Erhöhung der Stundenzahl der Teilnehmenden ein Allerheilmittel zu sehen. Es gibt Lernende, welche auf Grund motivatorischer und kognitiver Defizite auch mit noch so vielen Stunden keinen Zertifikatsabschluss erreichen werden. Das individuelle Sprachenlernen von Menschen lässt sich nicht mit einer für alle gültigen Formel regeln.


11. Fazit.

Gefordert ist hier die Politik, denn es geht um die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integrationsarbeit. Ich stelle fest, dass zwischen allen demokratischen Parteien auf Bundes- und Landesebene ein Konsens darüber herrscht, dass Kenntnisse der Deutschen Sprache eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration seien. Ich stelle mit großer Freude weiter fest, dass in meiner Heimatkommune alle demokratischen Parteien Anstrengungen unternommen haben und unternehmen, um die Lebenssituation und Bildungschancen von MigrantInnen zu verbessern. Ich stelle mit großer Enttäuschung fest, dass dabei immer nur über die Lehrenden und nie mit den Lehrenden gegesprochen wird. Die Erwartungen an uns sind groß. Bei allen Sparzwängen muss man sich aber überlegen, was man von den Lehrenden verlangen kann. Man macht einen Fehler, wenn man glaubt, man könne die sozialen Belange der Lehrenden vernachlässigen. Wenn man gesellschaftlich wichtige Aufgaben durchgeführt haben möchte, muss man entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Man sollte nicht a priori annehmen, dass die Lehrenden diese Situation schweigend hinnehmen werden.

Die gegenwärtige Situation kann nicht zufrieden stellen. Sollten die betroffenen Lehrenden keine Besserung erreichen können, werden sie einen Motivationsverlust verspüren und sich zurückziehen. Diese Konsequenz wäre auch für das BAMF wenig wünschenswert. Sollten neue Beschäftigungsfelder in der Sprachförderung, zum Beispiel im Schuldienst, zu akzeptablen Bedingungen entstehen, wird sich kaum noch jemand den Unterricht in Integrationskursen „antun“. Zurückbleiben würden als Lehrende frustrierte IdealistInnen, BerufsanfängerInnen und „Ich-Ags“ ohne Blick für gesellschaftliche Zusammenhänge. Die Sprachförderung von MigrantInnen ist eine zu wichtige gesellschaftliche Aufgabe, um das geschehen zu lassen. Sie erfordert mannigfaltige fachliche und persönliche Kompetenzen. Sie ist per definitionem eine soziale und politische Tätigkeit für das Gemeinwesen. Vom Gemeinwesen verlangen die Lehrenden in Integrationskursen Anerkennung für ihre Arbeit und soziale Gerechtigkeit.

Ich habe an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass ich Dialog für wichtiger als Konfrontation halte. Hinzufügen möchte ich abschließend, dass ich den Dialog mit dem BAMF bei jeder Gelegenheit gesucht habe. Im Februar 2005 sprach ich bei einer ersten Begegnung zwischen VertreterInnen der VHS in NRW und dem BAMF deutlich meine Befürchtung aus, dass private Träger mit unseriösen Methoden Integrationskurse vor allem als willkommene Einnahmequelle ansehen würden. Ferner drückte ich mein Unverständnis darüber aus, dass die Qualitätsstandards der VHS mit denen privatwirtschaftlich orientierter Anbieter in einen Topf geworfen würden. Ernst genommen wurde das alles weder vom BAMF noch von einigen VertreterInnen der VHS. Ich kann mich leider nicht mit Genugtuung zurücklehnen, weil man mir jetzt von beiden Seiten sowohl zuhört als auch zustimmt und weil sich alle meine Vorhersagen bewahrheitet hätten. Denn es ist letztendlich alles noch viel schlimmer gekommen, als ich befürchtet habe.

Mit der begonnenen Diskussion über die soziale Gerechtigkeit der Beschäftigungsverhältnisse in Integrationskursen zeichnet sich eine eminent politische Agenda ab. Ich habe versucht, einige der Themenstränge und Kontexte darzustellen, welche meiner Meinung nach in dieser Diskussion zusammenfließen. Ein Bewusstsein für die Komplexität der Materie ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Formulierung und Durchsetzung konkreter Ziele. Gefordert sind hier jedoch nicht nur alle anderen, gefordert sind auch die Lehrenden selbst und die Institutionen. Von allen Lehrenden in Integrationskursen erwarte ich ein Bewusstsein für die gesellschaftliche Tragweite ihrer Tätigkeit, ansonsten mögen sie besser Französisch für die Reise unterrichten. Die Institutionen sollten bei der Auswahl ihrer DozentInnen genau darauf achten, ob sich die KandidatInnen der gesellschaftlichen Tragweite ihrer Tätigkeit bewusst sind. So etwas lässt sich in der Regel nicht aus Prüfungszeugnissen und Seminarscheinen ablesen. Die KollegInnen in den Gewerkschaften sollten bedenken, dass erfolgreiche Aktionen neben emotionalen Ausbrüchen Sachkenntnis und präzise Ziele voraussetzen. Die noch nicht gewerkschaftlich organisierten Lehrenden sollten bedenken, dass es nur eine Organisation gibt, in der ihre Belange wahrgenommen werden, nämlich die Gewerkschaft. Je stärker das Interesse der Lehrenden an Mitgliedschaft und Mitarbeit in den Gewerkschaften sein wird, desto stärker werden sie dort Gehör finden. Das Beschäftigtenforum selbst wird sehr bald entscheiden müssen, wie genau seine Organisationsformen, Ziele und Aktionen aussehen sollen, ansonsten wird die vorhandene Energie verpuffen.


Quelle: Dr. (USA) Hartmut Melchert, alle Rechte liegen beim Autoren. Wir danken Dr. Hartmut Melchert für seine Einwilligkeit, diesen Text veröffentlichen zu dürfen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.07.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024